Eigentum: Hat der Schutz noch erste Priorität?

ShortId
24.4051
Id
20244051
Updated
03.10.2024 15:52
Language
de
Title
Eigentum: Hat der Schutz noch erste Priorität?
AdditionalIndexing
04;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In Art. 26 der Schweizerischen Bundesverfassung ist die Gewährleistung des Eigentums als Grundrecht festgeschrieben. Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, sind voll zu entschädigen. Gemäss bundesgerichtlicher Praxis sind auch andere Eigentumsbeschränkungen nur unter den Voraussetzungen zulässig, die für Grundrechtseinschränkungen allgemein gelten (gesetzliche Grundlage, Verhältnismässigkeit, öffentliches Interesse). Das Eigentumsrecht an Immobilien wird mit Einführung von Vorkaufsrecht-Regelungen auf lokaler und kantonaler Ebene vermehrt unter Druck gesetzt. Dennoch hat der Bundesrat das Vorkaufsrecht in den «Aktionsplan gegen Wohnungsknappheit» aufgenommen.</p>
  • <ol><li>Der Bundesrat legte 2014 in seinem&nbsp;<a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/37735.pdf"><u>Bericht</u></a> «Vorkaufsrecht der Gemeinden» unter anderem dar, dass dieses Grundstückgeschäfte erschwert. Welches sind dabei die negativen Effekte?</li><li>Wie beurteilt er die momentane Entwicklung auf lokaler und auf kantonaler Ebene?</li><li>Wie beurteilt er die Tatsache, dass bei ausgeübtem Vorkaufsrecht kostspieliger Mehraufwand entsteht und wie könnte die Situation verbessert werden?&nbsp;</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass das Vorverkaufsrecht für die öffentliche Hand bereits heute lokal und kantonal private Bautätigkeit behindert und mitunter verunmöglicht?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Wirkung eines Vorkaufsrechts für die öffentliche Hand auf die Entwicklung des Wohnraumangebotes (quantitativ und qualitativ) in den Kantonen oder Gemeinden/Städten, in denen ein Vorkaufsrecht bereits (z.T. seit langem) besteht (GE, VD, andere)? Liegen dazu systematische Auswertungen und Vergleiche vor oder ist der Bundesrat bereit, solche zu erstellen und bei der weiteren Entwicklung von Massnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung zu berücksichtigen?</li><li>Kantone können heute ein Vorkaufsrecht einführen, wenn sie Bedarf sehen. Für wichtige öffentliche Interessen sehen die Rechtsordnungen aller Staatsebenen zudem bereits Möglichkeiten bis hin zur Enteignung vor, um den Liegenschaftsbedarf zu decken. Weshalb hat der Bundesrat das Vorkaufsrecht als mögliche Massnahme in den «Aktionsplan gegen Wohnungsknappheit» aufgenommen?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat das Eigentumsrecht an Immobilien zu stärken?</li></ol>
  • Eigentum: Hat der Schutz noch erste Priorität?
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In Art. 26 der Schweizerischen Bundesverfassung ist die Gewährleistung des Eigentums als Grundrecht festgeschrieben. Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, sind voll zu entschädigen. Gemäss bundesgerichtlicher Praxis sind auch andere Eigentumsbeschränkungen nur unter den Voraussetzungen zulässig, die für Grundrechtseinschränkungen allgemein gelten (gesetzliche Grundlage, Verhältnismässigkeit, öffentliches Interesse). Das Eigentumsrecht an Immobilien wird mit Einführung von Vorkaufsrecht-Regelungen auf lokaler und kantonaler Ebene vermehrt unter Druck gesetzt. Dennoch hat der Bundesrat das Vorkaufsrecht in den «Aktionsplan gegen Wohnungsknappheit» aufgenommen.</p>
    • <ol><li>Der Bundesrat legte 2014 in seinem&nbsp;<a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/37735.pdf"><u>Bericht</u></a> «Vorkaufsrecht der Gemeinden» unter anderem dar, dass dieses Grundstückgeschäfte erschwert. Welches sind dabei die negativen Effekte?</li><li>Wie beurteilt er die momentane Entwicklung auf lokaler und auf kantonaler Ebene?</li><li>Wie beurteilt er die Tatsache, dass bei ausgeübtem Vorkaufsrecht kostspieliger Mehraufwand entsteht und wie könnte die Situation verbessert werden?&nbsp;</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass das Vorverkaufsrecht für die öffentliche Hand bereits heute lokal und kantonal private Bautätigkeit behindert und mitunter verunmöglicht?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Wirkung eines Vorkaufsrechts für die öffentliche Hand auf die Entwicklung des Wohnraumangebotes (quantitativ und qualitativ) in den Kantonen oder Gemeinden/Städten, in denen ein Vorkaufsrecht bereits (z.T. seit langem) besteht (GE, VD, andere)? Liegen dazu systematische Auswertungen und Vergleiche vor oder ist der Bundesrat bereit, solche zu erstellen und bei der weiteren Entwicklung von Massnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung zu berücksichtigen?</li><li>Kantone können heute ein Vorkaufsrecht einführen, wenn sie Bedarf sehen. Für wichtige öffentliche Interessen sehen die Rechtsordnungen aller Staatsebenen zudem bereits Möglichkeiten bis hin zur Enteignung vor, um den Liegenschaftsbedarf zu decken. Weshalb hat der Bundesrat das Vorkaufsrecht als mögliche Massnahme in den «Aktionsplan gegen Wohnungsknappheit» aufgenommen?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat das Eigentumsrecht an Immobilien zu stärken?</li></ol>
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