Mehr Kontrolle bei Unterschriftensammlungen

ShortId
24.4220
Id
20244220
Updated
27.09.2024 09:13
Language
de
Title
Mehr Kontrolle bei Unterschriftensammlungen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die direktdemokratischen Volksrechte sind ein Wesensmerkmal der Schweiz. Weltweit findet unser Land Anerkennung für&nbsp;das gute Funktionieren unserer direktdemokratischen Instrumente, namentlich vorab die Volksinitiative und das Referendum auf allen drei Staatsebenen. Unsere Volksrechte stehen allerdings vor neuen Herausforderungen. Digitale Kommunikationsmittel verändern die Sammlung von Unterschriften für Initiativen und Referenden und unterstützen auch wenig organisierten Personenkreisen beim Zustandekommen einer Volksinitiative oder eines Referendums. Organisationen und Komitees mit geringer oder zu wenig mobilisierter Basis nutzen die Dienstleistungen von Agenturen zur Erreichung der nötigen Unterschriftenzahlen. Dabei ist klar, dass es nicht zu einer Sammlung von unnötigen Daten der Unterzeichnenden kommen darf oder soll. Heute bestehen jedoch nicht ausreichend effektive und verhältnismässige Kontrollmittel. Weder können Unterschriften von den Behörden abgeglichen werden, noch verfügen Stimmbürger über Mittel, die beabsichtigte Nutzung ihrer Unterschrift sicherzustellen. Dies gilt es zu ändern. Die Stimmgemeinden sind für die Bescheinigung der Unterschriftenbögen verantwortlich. Sie stellen dabei unter anderem sicher, dass es zu keinen doppelten Unterschriften kommt und führen ein dazu passendes Register. Dieses soll künftig dahingehend zugänglich sein, dass die eigenen Daten eingesehen werden können. Dies ist ein einfaches und kostengünstiges Instrument, um dem Missbrauch mit Daten von Unterzeichnenden vorzubeugen. Stimmbürger sowie Stimmgemeinden, die eine missbräuchliche Verwendung von Unterschriften feststellen, können künftig basierend auf der Auskunft Strafanzeige wegen Verstosses gegen Art. 282 StGB einreichen. Der Bundesrat wird vor diesem Hintergrund beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass sämtliche Stimmbürger in einem einfachen und sicheren Verfahren jederzeit Auskunft darüber erhalten, ob und wann sie ihre Unterschrift für eine Initiative /ein Referendum abgegeben haben. Ferner soll der Bundesrat sicherstellen, dass keinen weiteren Personen diese konkreten Daten zugänglich gemacht werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so zu ändern, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger jederzeit bei ihrer Stimmgemeinde einsehen können, für welche Initiativen und Referenden sie ihre Unterschrift abgegeben haben.</p>
  • Mehr Kontrolle bei Unterschriftensammlungen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die direktdemokratischen Volksrechte sind ein Wesensmerkmal der Schweiz. Weltweit findet unser Land Anerkennung für&nbsp;das gute Funktionieren unserer direktdemokratischen Instrumente, namentlich vorab die Volksinitiative und das Referendum auf allen drei Staatsebenen. Unsere Volksrechte stehen allerdings vor neuen Herausforderungen. Digitale Kommunikationsmittel verändern die Sammlung von Unterschriften für Initiativen und Referenden und unterstützen auch wenig organisierten Personenkreisen beim Zustandekommen einer Volksinitiative oder eines Referendums. Organisationen und Komitees mit geringer oder zu wenig mobilisierter Basis nutzen die Dienstleistungen von Agenturen zur Erreichung der nötigen Unterschriftenzahlen. Dabei ist klar, dass es nicht zu einer Sammlung von unnötigen Daten der Unterzeichnenden kommen darf oder soll. Heute bestehen jedoch nicht ausreichend effektive und verhältnismässige Kontrollmittel. Weder können Unterschriften von den Behörden abgeglichen werden, noch verfügen Stimmbürger über Mittel, die beabsichtigte Nutzung ihrer Unterschrift sicherzustellen. Dies gilt es zu ändern. Die Stimmgemeinden sind für die Bescheinigung der Unterschriftenbögen verantwortlich. Sie stellen dabei unter anderem sicher, dass es zu keinen doppelten Unterschriften kommt und führen ein dazu passendes Register. Dieses soll künftig dahingehend zugänglich sein, dass die eigenen Daten eingesehen werden können. Dies ist ein einfaches und kostengünstiges Instrument, um dem Missbrauch mit Daten von Unterzeichnenden vorzubeugen. Stimmbürger sowie Stimmgemeinden, die eine missbräuchliche Verwendung von Unterschriften feststellen, können künftig basierend auf der Auskunft Strafanzeige wegen Verstosses gegen Art. 282 StGB einreichen. Der Bundesrat wird vor diesem Hintergrund beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass sämtliche Stimmbürger in einem einfachen und sicheren Verfahren jederzeit Auskunft darüber erhalten, ob und wann sie ihre Unterschrift für eine Initiative /ein Referendum abgegeben haben. Ferner soll der Bundesrat sicherstellen, dass keinen weiteren Personen diese konkreten Daten zugänglich gemacht werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so zu ändern, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger jederzeit bei ihrer Stimmgemeinde einsehen können, für welche Initiativen und Referenden sie ihre Unterschrift abgegeben haben.</p>
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