Gleichstellung, auch bei Münzen und Noten

ShortId
24.4246
Id
20244246
Updated
27.09.2024 10:51
Language
de
Title
Gleichstellung, auch bei Münzen und Noten
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die SNB verfügt seit ihrer Gründung über das Banknotenmonopol, während das Münzmonopol beim Bund liegt. Swissmint, eine Abteilung der eidgenössischen Finanzverwaltung, prägt die Münzen. Im Bereich der Umlaufmünzen gibt die SNB jährlich der Swissmint die Prägeprogramme vor und hält die Lagerbestände der Umlaufmünzen. Die Versorgung der Geschäftsbanken mit Umlaufmünzen sowie die Rücknahme und Aussortierung derjenigen Münzen, die nicht mehr den Qualitätsanforderungen entsprechen, erfolgen ebenfalls über die SNB. Somit sind alle wesentlichen Prozesse im Bereich der Landesversorgung mit Umlaufmünzen – mit Ausnahme der Produktion – bei der SNB angesiedelt.&nbsp;</p><p>Mit der Integration von Swissmint in der SNB könnte eine wirtschaftlichere und flexiblere Abstimmung zwischen der Lagerbewirtschaftung und der Münzproduktion erwirkt werden.&nbsp;</p><p>Der Bund führt in der Bilanz eine Rückstellung für den Fall, dass er Umlauf- und Sondermünzen zurücknehmen muss. Per 31. Dezember 2021 betrug diese Rückstellung CH 2,3 Milliarden. Die SNB passiviert bereits heute eine Verbindlichkeit für den Banknotenumlauf in der Höhe von CHF 90,7 Milliarden (Stand 31. Dezember 2021). Ein Übertrag des Münzmonopols an die SNB würde den Bund von der Bilanzierung der Rückstellung für den Münzumlauf befreien.&nbsp;</p><p>Der Bund delegiert in Artikel 4 des Nationalbankengesetzes das Notenmonopol an die SNB. Analog kann das Münzmonopol an die SNB delegiert werden.&nbsp;</p><p>Diese Massnahme würde einen substanziellen Beitrag im Zusammenhang mit der Aufgabenüberprüfung bringen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt mit einer Revision des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (<a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2000/186/de">WZG</a>) und des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbank (<a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2004/221/de">NBG</a>) dafür zu sorgen, dass in Zukunft die Schweizerische Nationalbank die Umlaufmünzen für die Bedürfnisse des Zahlungsverkehrs prägt und ausgibt.</p>
  • Gleichstellung, auch bei Münzen und Noten
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die SNB verfügt seit ihrer Gründung über das Banknotenmonopol, während das Münzmonopol beim Bund liegt. Swissmint, eine Abteilung der eidgenössischen Finanzverwaltung, prägt die Münzen. Im Bereich der Umlaufmünzen gibt die SNB jährlich der Swissmint die Prägeprogramme vor und hält die Lagerbestände der Umlaufmünzen. Die Versorgung der Geschäftsbanken mit Umlaufmünzen sowie die Rücknahme und Aussortierung derjenigen Münzen, die nicht mehr den Qualitätsanforderungen entsprechen, erfolgen ebenfalls über die SNB. Somit sind alle wesentlichen Prozesse im Bereich der Landesversorgung mit Umlaufmünzen – mit Ausnahme der Produktion – bei der SNB angesiedelt.&nbsp;</p><p>Mit der Integration von Swissmint in der SNB könnte eine wirtschaftlichere und flexiblere Abstimmung zwischen der Lagerbewirtschaftung und der Münzproduktion erwirkt werden.&nbsp;</p><p>Der Bund führt in der Bilanz eine Rückstellung für den Fall, dass er Umlauf- und Sondermünzen zurücknehmen muss. Per 31. Dezember 2021 betrug diese Rückstellung CH 2,3 Milliarden. Die SNB passiviert bereits heute eine Verbindlichkeit für den Banknotenumlauf in der Höhe von CHF 90,7 Milliarden (Stand 31. Dezember 2021). Ein Übertrag des Münzmonopols an die SNB würde den Bund von der Bilanzierung der Rückstellung für den Münzumlauf befreien.&nbsp;</p><p>Der Bund delegiert in Artikel 4 des Nationalbankengesetzes das Notenmonopol an die SNB. Analog kann das Münzmonopol an die SNB delegiert werden.&nbsp;</p><p>Diese Massnahme würde einen substanziellen Beitrag im Zusammenhang mit der Aufgabenüberprüfung bringen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt mit einer Revision des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (<a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2000/186/de">WZG</a>) und des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbank (<a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2004/221/de">NBG</a>) dafür zu sorgen, dass in Zukunft die Schweizerische Nationalbank die Umlaufmünzen für die Bedürfnisse des Zahlungsverkehrs prägt und ausgibt.</p>
    • Gleichstellung, auch bei Münzen und Noten

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