Aushubmaterial möglichst vollständig verwerten

ShortId
24.7030
Id
20247030
Updated
26.03.2024 20:52
Language
de
Title
Aushubmaterial möglichst vollständig verwerten
AdditionalIndexing
2846;52;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Umweltschutzgesetz USG Art.30 sind "Abfälle möglichst zu verwerten". Die Abfallverordnung (VVEA)&nbsp;konkretisiert in Art.19 die möglichst vollständige Verwertung von Aushubmaterial. Solches fällt in grossen Volumen an und beansprucht Deponieraum.&nbsp;<br>- Wird nach Einschätzung des Bundesrats Art.19 der VVEA in allen Kantonen eingehalten?&nbsp;<br>- Falls er zum Schluss kommt, dass ein namhafter Teil der Kantone diesem Artikel bisher nicht nachlebt: Welche weiteren Massnahmen ist er bereit zu ergreifen?</p>
  • Aushubmaterial möglichst vollständig verwerten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Umweltschutzgesetz USG Art.30 sind "Abfälle möglichst zu verwerten". Die Abfallverordnung (VVEA)&nbsp;konkretisiert in Art.19 die möglichst vollständige Verwertung von Aushubmaterial. Solches fällt in grossen Volumen an und beansprucht Deponieraum.&nbsp;<br>- Wird nach Einschätzung des Bundesrats Art.19 der VVEA in allen Kantonen eingehalten?&nbsp;<br>- Falls er zum Schluss kommt, dass ein namhafter Teil der Kantone diesem Artikel bisher nicht nachlebt: Welche weiteren Massnahmen ist er bereit zu ergreifen?</p>
    • Aushubmaterial möglichst vollständig verwerten

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