Rechtsnatur und finanzielle Folgen des WHO-Pandemievertrages für die Schweiz

ShortId
24.7038
Id
20247038
Updated
26.03.2024 20:47
Language
de
Title
Rechtsnatur und finanzielle Folgen des WHO-Pandemievertrages für die Schweiz
AdditionalIndexing
2841;08;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das WHO-Pandemieabkommen befindet sich noch in der Verhandlungsphase. Im Verhandlungsgremium, welches aus allen Mitgliedstaaten besteht, wurde beschlossen, dass das Pandemieabkommen rechtlich bindende als auch nicht bindende Elemente enthalten soll. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Für die Annahme eines solchen Abkommens ist die Zweidrittelmehrheit der Weltgesundheitsversammlung (WHA) nötig. Jeder Mitgliedstaat entscheidet danach eigenständig, ob er dem Abkommen beitreten will oder nicht. Auch die Schweiz wird erst nach Abschluss der Verhandlungen und wenn der endgültige Inhalt und die Rechtsnatur abschliessend geklärt sind, souverän entscheiden, ob sie sich daran binden möchte. Hinsichtlich der möglichen finanziellen Verpflichtungen für die Vertragsparteien lässt sich aktuell noch keine Aussage machen. </span></p></div>
  • <p>Der WHO-Pandemievertrag enthält verschiedene Verpflichtungen ("obligations"). Insgesamt ist der Vertrag mit sehr vielen und vor allem happigen Finanzierungsforderungen an die reicheren Länder gespickt (NZZ vom 23.12.2023).<br>Wie ist die Rechtsnatur des WHO-Pandemievertrages (legally binding oder soft law) und welche finanziellen Konsequenzen hat der Vertrag für die Schweiz?</p>
  • Rechtsnatur und finanzielle Folgen des WHO-Pandemievertrages für die Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das WHO-Pandemieabkommen befindet sich noch in der Verhandlungsphase. Im Verhandlungsgremium, welches aus allen Mitgliedstaaten besteht, wurde beschlossen, dass das Pandemieabkommen rechtlich bindende als auch nicht bindende Elemente enthalten soll. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Für die Annahme eines solchen Abkommens ist die Zweidrittelmehrheit der Weltgesundheitsversammlung (WHA) nötig. Jeder Mitgliedstaat entscheidet danach eigenständig, ob er dem Abkommen beitreten will oder nicht. Auch die Schweiz wird erst nach Abschluss der Verhandlungen und wenn der endgültige Inhalt und die Rechtsnatur abschliessend geklärt sind, souverän entscheiden, ob sie sich daran binden möchte. Hinsichtlich der möglichen finanziellen Verpflichtungen für die Vertragsparteien lässt sich aktuell noch keine Aussage machen. </span></p></div>
    • <p>Der WHO-Pandemievertrag enthält verschiedene Verpflichtungen ("obligations"). Insgesamt ist der Vertrag mit sehr vielen und vor allem happigen Finanzierungsforderungen an die reicheren Länder gespickt (NZZ vom 23.12.2023).<br>Wie ist die Rechtsnatur des WHO-Pandemievertrages (legally binding oder soft law) und welche finanziellen Konsequenzen hat der Vertrag für die Schweiz?</p>
    • Rechtsnatur und finanzielle Folgen des WHO-Pandemievertrages für die Schweiz

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