Wie können die Asylgründe verschärft werden?

ShortId
24.7051
Id
20247051
Updated
26.03.2024 21:06
Language
de
Title
Wie können die Asylgründe verschärft werden?
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das SEM prüft in jedem Asylverfahren individuell und unabhängig von der Herkunft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft erfüllt sind. Diese ergeben sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention und sind für die Schweiz verbindlich. Eine Verschärfung des Flüchtlingsbegriffs bzw. der Asylgründe für bestimmte Herkunftsländer ist nicht zulässig. </span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:spaces">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk159933883"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Vor diesem Hintergrund überprüft das SEM fortlaufend die Asylpraxis in Bezug auf alle Herkunftsländer. Falls Veränderungen und Entwicklungen in den Herkunftsländern Anlass zu einer Praxisänderung bieten, wird das SEM entsprechende Anpassungen vornehmen. Dies gilt für alle Herkunftsländer gleichermassen.</span></a><span style="font-family:Arial; font-size:12pt"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Legal kann nur einreisen, wer die Einreisevoraussetzungen erfüllt. Wer vor der Asylgesuchstellung in der Schweiz durch einen Dublin-Staat gereist ist, bei dem wird geprüft, ob ein anderer Dublin-Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Um die Attraktivität des Schweizer Asylsystems für nicht schutzbedürftige Personen zu reduzieren hat der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD bereits verschiedene Massnahmen angekündigt; unter anderem die Ausweitung des im November 2023 gestarteten Pilotprojekts zu den 24 Stunden Asylverfahren. Diese Massnahmen richten sich insbesondere an junge Männer aus den Maghreb-Staaten mit einer Asylgewährungsquote von weniger als 1%. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Eritreerinnen und Eritreern sind hingegen sehr viel häufiger auf den Schutz der Schweiz angewiesen. Gefährden sie jedoch anlässlich von gewalttätigen Demonstrationen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, so müssen Bund und Kantone im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent dagegen vorgehen.</span></p></div>
  • <p>Männliche Asylbewerber aus Nordafrika/Naher Osten sind oft schwer integrierbar und weisen oft kriminelle Energie auf. Muslimischer Herkunft, kennen sie unsere Kultur wenig. Gerade Eritreer sind negativ aufgefallen, da Gruppierungen ihre Konflikte bei uns austrugen. Viele sind nicht an Leib und Leben verfolgt und fallen dem Sozialstaat zur Last.<br>Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass die Einreisebestimmungen/Asylgründe für Personen aus gewissen afrikanischen Ländern verschärft werden müssen?</p>
  • Wie können die Asylgründe verschärft werden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das SEM prüft in jedem Asylverfahren individuell und unabhängig von der Herkunft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft erfüllt sind. Diese ergeben sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention und sind für die Schweiz verbindlich. Eine Verschärfung des Flüchtlingsbegriffs bzw. der Asylgründe für bestimmte Herkunftsländer ist nicht zulässig. </span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:spaces">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk159933883"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Vor diesem Hintergrund überprüft das SEM fortlaufend die Asylpraxis in Bezug auf alle Herkunftsländer. Falls Veränderungen und Entwicklungen in den Herkunftsländern Anlass zu einer Praxisänderung bieten, wird das SEM entsprechende Anpassungen vornehmen. Dies gilt für alle Herkunftsländer gleichermassen.</span></a><span style="font-family:Arial; font-size:12pt"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Legal kann nur einreisen, wer die Einreisevoraussetzungen erfüllt. Wer vor der Asylgesuchstellung in der Schweiz durch einen Dublin-Staat gereist ist, bei dem wird geprüft, ob ein anderer Dublin-Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Um die Attraktivität des Schweizer Asylsystems für nicht schutzbedürftige Personen zu reduzieren hat der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD bereits verschiedene Massnahmen angekündigt; unter anderem die Ausweitung des im November 2023 gestarteten Pilotprojekts zu den 24 Stunden Asylverfahren. Diese Massnahmen richten sich insbesondere an junge Männer aus den Maghreb-Staaten mit einer Asylgewährungsquote von weniger als 1%. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Eritreerinnen und Eritreern sind hingegen sehr viel häufiger auf den Schutz der Schweiz angewiesen. Gefährden sie jedoch anlässlich von gewalttätigen Demonstrationen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, so müssen Bund und Kantone im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent dagegen vorgehen.</span></p></div>
    • <p>Männliche Asylbewerber aus Nordafrika/Naher Osten sind oft schwer integrierbar und weisen oft kriminelle Energie auf. Muslimischer Herkunft, kennen sie unsere Kultur wenig. Gerade Eritreer sind negativ aufgefallen, da Gruppierungen ihre Konflikte bei uns austrugen. Viele sind nicht an Leib und Leben verfolgt und fallen dem Sozialstaat zur Last.<br>Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass die Einreisebestimmungen/Asylgründe für Personen aus gewissen afrikanischen Ländern verschärft werden müssen?</p>
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