Leichte Sprache - Umsetzung

ShortId
24.7203
Id
20247203
Updated
26.03.2024 21:08
Language
de
Title
Leichte Sprache - Umsetzung
AdditionalIndexing
04;2831;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK, SR 0.109) hält im Hauptanliegen die Vertragsstaaten an, jede Form von Diskriminierung aufgrund von Behinderungen zu verbieten, wie dies auch die Bundesverfassung tut. Weiter sieht die BRK für die Vertragsstaaten spezifische und konkrete Zielvorgaben vor, beispielsweise die Zugänglichkeit von Informations- und Kommunikationsdiensten, und fordert geeignete Massnahmen zur Hilfe und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Sie schreibt jedoch nicht ausdrücklich vor, dass Informationen in Form von sogenannter Leichter Sprache bereitzustellen sind. Letzteres ist eine Möglichkeit unter anderen, dieser Forderung nachzukommen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 23.4525 («Auch der Bund kommuniziert in Leichter Sprache») dargelegt hat, ist die Verbesserung der Zugänglichkeit von Informationen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Bestandteil der Massnahmen zur Behindertenpolitik 2023–2026. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auch die Bereitstellung von ausgewählten Informationen zu zentralen Lebensbereichen in Leichter Sprache geprüft.</span></p></div>
  • <p>- Hat der Bund abgeklärt, ob er aufgrund seiner Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit und dem Diskriminierungsverbot verpflichtet ist, in Leichter Sprache zu informieren?<br>- Wie plant der Bund seine Verpflichtung gemäss Art. 29 lit. a) Ziff. i) UNO-BRK in Leichter Sprache zu informieren, umzusetzen?</p>
  • Leichte Sprache - Umsetzung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK, SR 0.109) hält im Hauptanliegen die Vertragsstaaten an, jede Form von Diskriminierung aufgrund von Behinderungen zu verbieten, wie dies auch die Bundesverfassung tut. Weiter sieht die BRK für die Vertragsstaaten spezifische und konkrete Zielvorgaben vor, beispielsweise die Zugänglichkeit von Informations- und Kommunikationsdiensten, und fordert geeignete Massnahmen zur Hilfe und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Sie schreibt jedoch nicht ausdrücklich vor, dass Informationen in Form von sogenannter Leichter Sprache bereitzustellen sind. Letzteres ist eine Möglichkeit unter anderen, dieser Forderung nachzukommen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 23.4525 («Auch der Bund kommuniziert in Leichter Sprache») dargelegt hat, ist die Verbesserung der Zugänglichkeit von Informationen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Bestandteil der Massnahmen zur Behindertenpolitik 2023–2026. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auch die Bereitstellung von ausgewählten Informationen zu zentralen Lebensbereichen in Leichter Sprache geprüft.</span></p></div>
    • <p>- Hat der Bund abgeklärt, ob er aufgrund seiner Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit und dem Diskriminierungsverbot verpflichtet ist, in Leichter Sprache zu informieren?<br>- Wie plant der Bund seine Verpflichtung gemäss Art. 29 lit. a) Ziff. i) UNO-BRK in Leichter Sprache zu informieren, umzusetzen?</p>
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