Austausch von Daten gesperrter Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich

ShortId
24.7217
Id
20247217
Updated
26.03.2024 20:59
Language
de
Title
Austausch von Daten gesperrter Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich
AdditionalIndexing
08;28;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Zur ersten Frage: Ein künftiger Einbezug von Nachbarländern beziehungsweise weitere bilaterale Abkommen schliesst der Bundesrat nicht aus. Zurzeit wäre dies jedoch noch verfrüht. In Österreich fehlt beispielsweise eine angebotsübergreifende Sperrdatenbank. In Deutschland schlossen die Bundesländer erst gerade den Glücksspielstaatsvertrag ab; zahlreiche Umsetzungsfragen sind deshalb noch offen. Die Verhältnisse im Spielbankenbereich in Liechtenstein unterscheiden sich von denen anderer Nachbarländer. Aktuell gibt es in Liechtenstein 7 Casinos, die von der Schweiz aus in sehr kurzer Zeit erreichbar sind. Zudem sind die Geldspielgesetze der Schweiz und Liechtensteins nahezu identisch. Für beide ist das Ziel des Sozialschutzes zentral. Ein Austausch der Daten gesperrter Personen ist daher rechtlich und praktisch leicht umsetzbar. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Zur zweiten Frage: Für das Inkrafttreten des Abkommens müssen beide Länder die innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllen. Für die Schweiz bedeutet dies: Genehmigung durch die Bundesversammlung und unbenutzter Ablauf der Referendumsfrist. Liechtenstein erfüllt bereits die für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzung. Sobald die Vertragsstaaten einander mitgeteilt haben, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, tritt das Abkommen innert 60 Tagen in Kraft. </span></p></div>
  • <p>Der Bundesrat präsentierte heute die Vorlage für den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich mit dem Fürstentum Liechtenstein. Geldspiel-Angebote - die von gesperrten Schweizern leben - gibt es schon viel länger in allen anderen Nachbarländern als in Liechtenstein.&nbsp;<br>1. Wann beginnt der BR Verhandlungen mit Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich über den Austausch?&nbsp;<br>2. Wann setzt er voraussichtlich das Abkommen mit Liechtenstein in Kraft?&nbsp;</p>
  • Austausch von Daten gesperrter Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Zur ersten Frage: Ein künftiger Einbezug von Nachbarländern beziehungsweise weitere bilaterale Abkommen schliesst der Bundesrat nicht aus. Zurzeit wäre dies jedoch noch verfrüht. In Österreich fehlt beispielsweise eine angebotsübergreifende Sperrdatenbank. In Deutschland schlossen die Bundesländer erst gerade den Glücksspielstaatsvertrag ab; zahlreiche Umsetzungsfragen sind deshalb noch offen. Die Verhältnisse im Spielbankenbereich in Liechtenstein unterscheiden sich von denen anderer Nachbarländer. Aktuell gibt es in Liechtenstein 7 Casinos, die von der Schweiz aus in sehr kurzer Zeit erreichbar sind. Zudem sind die Geldspielgesetze der Schweiz und Liechtensteins nahezu identisch. Für beide ist das Ziel des Sozialschutzes zentral. Ein Austausch der Daten gesperrter Personen ist daher rechtlich und praktisch leicht umsetzbar. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Zur zweiten Frage: Für das Inkrafttreten des Abkommens müssen beide Länder die innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllen. Für die Schweiz bedeutet dies: Genehmigung durch die Bundesversammlung und unbenutzter Ablauf der Referendumsfrist. Liechtenstein erfüllt bereits die für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzung. Sobald die Vertragsstaaten einander mitgeteilt haben, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, tritt das Abkommen innert 60 Tagen in Kraft. </span></p></div>
    • <p>Der Bundesrat präsentierte heute die Vorlage für den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich mit dem Fürstentum Liechtenstein. Geldspiel-Angebote - die von gesperrten Schweizern leben - gibt es schon viel länger in allen anderen Nachbarländern als in Liechtenstein.&nbsp;<br>1. Wann beginnt der BR Verhandlungen mit Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich über den Austausch?&nbsp;<br>2. Wann setzt er voraussichtlich das Abkommen mit Liechtenstein in Kraft?&nbsp;</p>
    • Austausch von Daten gesperrter Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich

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