Leaving Care: Bedarfsgerechte Unterstützung für ausserfamiliär untertergebrachte junge Menschen
- ShortId
-
24.7389
- Id
-
20247389
- Updated
-
10.06.2024 16:28
- Language
-
de
- Title
-
Leaving Care: Bedarfsgerechte Unterstützung für ausserfamiliär untertergebrachte junge Menschen
- AdditionalIndexing
-
28;1211
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk129251238"></a><a name="_Hlk119657624"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Es existiert keine Verfassungsgrundlage für eine übergeordnete bundesgesetzliche Regelung zur Finanzierung der Unterbringung und Unterstützung von volljährig gewordenen Personen, die als Minderjährige ausserfamiliär platziert wurden oder ambulante Kinder- und Jugendhilfeleistungen in Anspruch genommen haben. Die Frage der Harmonisierung liegt daher in der Zuständigkeit der Kantone. Einzelne Kantone verfügen über entsprechende gesetzliche Grundlagen und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sowie die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz haben im Jahr 2020 Empfehlungen dazu verabschiedet.</span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk129251238"></span></a></p></div>
- <p>Was kann der Bundesrat beitragen, damit ausserfamiliär untergebrachte junge Menschen, die keinen familiären Support erhalten, bis zum Alter von 25 auf bedarfsgerechte Unterstützung zurückgreifen können?<br>Es ist inzwischen breit anerkannt und von der Forschung belegt, dass die Jugendphase sich verlängert hat und junge Menschen im Übergang in die Eigenständigkeit bis 25 unterstützt werden sollen (vgl. elterliche Unterhaltspflicht, Massnahmen gemäss JStG, Kinder- und Jugendförderung).</p>
- Leaving Care: Bedarfsgerechte Unterstützung für ausserfamiliär untertergebrachte junge Menschen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk129251238"></a><a name="_Hlk119657624"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Es existiert keine Verfassungsgrundlage für eine übergeordnete bundesgesetzliche Regelung zur Finanzierung der Unterbringung und Unterstützung von volljährig gewordenen Personen, die als Minderjährige ausserfamiliär platziert wurden oder ambulante Kinder- und Jugendhilfeleistungen in Anspruch genommen haben. Die Frage der Harmonisierung liegt daher in der Zuständigkeit der Kantone. Einzelne Kantone verfügen über entsprechende gesetzliche Grundlagen und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sowie die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz haben im Jahr 2020 Empfehlungen dazu verabschiedet.</span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk129251238"></span></a></p></div>
- <p>Was kann der Bundesrat beitragen, damit ausserfamiliär untergebrachte junge Menschen, die keinen familiären Support erhalten, bis zum Alter von 25 auf bedarfsgerechte Unterstützung zurückgreifen können?<br>Es ist inzwischen breit anerkannt und von der Forschung belegt, dass die Jugendphase sich verlängert hat und junge Menschen im Übergang in die Eigenständigkeit bis 25 unterstützt werden sollen (vgl. elterliche Unterhaltspflicht, Massnahmen gemäss JStG, Kinder- und Jugendförderung).</p>
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