Verzicht auf Kostenbeteiligung von jungen Menschen an die ausserfamiliäre Unterbringung

ShortId
24.7392
Id
20247392
Updated
10.06.2024 16:28
Language
de
Title
Verzicht auf Kostenbeteiligung von jungen Menschen an die ausserfamiliäre Unterbringung
AdditionalIndexing
1211;28;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk129251238"></a><a name="_Hlk119657624"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Frage der Kostenbeteiligung von jungen Menschen an die ausserfamiliäre Unterbringung liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund hat keine Kompetenz, den Kantonen hierzu Vorschriften zu machen. Eine von YOUVITA, dem Branchenverband der Dienstleister für Kinder und Jugendliche, veröffentlichte Übersicht zeigt, dass die Kantone effektiv unterschiedliche Regelungen kennen. </span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk129251238"></span></a><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das BSV richtet YOUVITA über das Bundesg</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; color:#454545; background-color:#ffffff">esetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen </span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Finanzhilfen aus, unter anderem für das Kompetenzzentrums Leaving Care. Dieses trägt über verschiedene Aktivitäten dazu bei, dass junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in einem Heim oder einer Pflegefamilie verbracht haben, im Übergang ins Erwachsenenleben bedarfsorientierte und niederschwellige Unterstützung erhalten. Das Ziel ist Chancen- und Rechtsgleichheit für diese jungen Menschen im Übergang in die Eigenständigkeit.</span></p></div>
  • <p>Die Kostenbeteiligung der Betroffenen an die ausserfamiliäre Unterbringung stellt eine Benachteiligung dar und hat negative Auswirkungen auf ihre Chancengleichheit. Eine Beteiligung an den Platzierungskosten führt oft zu Verschuldung der jungen Menschen und beeinflusst deren Bildungsverlauf.<br>Inwiefern sucht der Bundesrat das Gespräch mit den Kantonen, um den Verzicht auf Kostenbeteiligung zu erreichen?</p>
  • Verzicht auf Kostenbeteiligung von jungen Menschen an die ausserfamiliäre Unterbringung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk129251238"></a><a name="_Hlk119657624"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Frage der Kostenbeteiligung von jungen Menschen an die ausserfamiliäre Unterbringung liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund hat keine Kompetenz, den Kantonen hierzu Vorschriften zu machen. Eine von YOUVITA, dem Branchenverband der Dienstleister für Kinder und Jugendliche, veröffentlichte Übersicht zeigt, dass die Kantone effektiv unterschiedliche Regelungen kennen. </span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk129251238"></span></a><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das BSV richtet YOUVITA über das Bundesg</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; color:#454545; background-color:#ffffff">esetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen </span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Finanzhilfen aus, unter anderem für das Kompetenzzentrums Leaving Care. Dieses trägt über verschiedene Aktivitäten dazu bei, dass junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in einem Heim oder einer Pflegefamilie verbracht haben, im Übergang ins Erwachsenenleben bedarfsorientierte und niederschwellige Unterstützung erhalten. Das Ziel ist Chancen- und Rechtsgleichheit für diese jungen Menschen im Übergang in die Eigenständigkeit.</span></p></div>
    • <p>Die Kostenbeteiligung der Betroffenen an die ausserfamiliäre Unterbringung stellt eine Benachteiligung dar und hat negative Auswirkungen auf ihre Chancengleichheit. Eine Beteiligung an den Platzierungskosten führt oft zu Verschuldung der jungen Menschen und beeinflusst deren Bildungsverlauf.<br>Inwiefern sucht der Bundesrat das Gespräch mit den Kantonen, um den Verzicht auf Kostenbeteiligung zu erreichen?</p>
    • Verzicht auf Kostenbeteiligung von jungen Menschen an die ausserfamiliäre Unterbringung

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