Kommunikationsassistierende - Dienstleistungen Dritter

ShortId
24.7396
Id
20247396
Updated
10.06.2024 16:29
Language
de
Title
Kommunikationsassistierende - Dienstleistungen Dritter
AdditionalIndexing
2836;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Kommunikationsassistierende werden vom Geltungsbereich von Artikel 9 der Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung erfasst. Es trifft somit zu, dass sie Dienstleistungen Dritter im Sinne der Verordnung erbringen können. </span></p></div>
  • <p>Art. 9 der Verordnung über die Hilfsmittelabgabe durch die IV regelt den Anspruch auf Dienstleistung Dritter. Diese werden unter anderem vergütet, um den Beruf auszuüben oder den Kontakt mit der Umwelt zu ermöglichen.<br>Trifft es zu, dass Kommunikationsassistierende, welche Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit mit geeigneter Kommunikationsunterstützung (z. B. Taktile Gebärdensprache) die Interaktion mit der Umwelt ermöglichen, Dienstleistungen Dritter im Sinne der Verordnung erbringen?</p>
  • Kommunikationsassistierende - Dienstleistungen Dritter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Kommunikationsassistierende werden vom Geltungsbereich von Artikel 9 der Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung erfasst. Es trifft somit zu, dass sie Dienstleistungen Dritter im Sinne der Verordnung erbringen können. </span></p></div>
    • <p>Art. 9 der Verordnung über die Hilfsmittelabgabe durch die IV regelt den Anspruch auf Dienstleistung Dritter. Diese werden unter anderem vergütet, um den Beruf auszuüben oder den Kontakt mit der Umwelt zu ermöglichen.<br>Trifft es zu, dass Kommunikationsassistierende, welche Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit mit geeigneter Kommunikationsunterstützung (z. B. Taktile Gebärdensprache) die Interaktion mit der Umwelt ermöglichen, Dienstleistungen Dritter im Sinne der Verordnung erbringen?</p>
    • Kommunikationsassistierende - Dienstleistungen Dritter

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