IGV-Änderung vom 1.6.2024: Wie stellt der Bundesrat die Information über die Notifikation durch den Generaldirektor der WHO sicher?

ShortId
24.7488
Id
20247488
Updated
18.09.2024 14:38
Language
de
Title
IGV-Änderung vom 1.6.2024: Wie stellt der Bundesrat die Information über die Notifikation durch den Generaldirektor der WHO sicher?
AdditionalIndexing
08;2841;421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die offizielle Notifikation der verabschiedeten Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) durch den Generaldirektor ist (Stand 10.9.2024) noch nicht erfolgt. Zurzeit wird die Übersetzung der Anpassungen an den IGV (2005) in die sechs offiziellen Sprachen der UNO sichergestellt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat wird sich bis Anfang November zu den weiteren Schritten äussern, inklusive der Eröffnung einer allfälligen Vernehmlassung. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen werden wie bisher regelmässig informiert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Ein «vorläufiges Opting out» steht für den Fall zur Verfügung, dass das innerstaatliche Verfahren nicht innerhalb der von Artikel 59 IGV vorgesehenen Frist abgeschlossen werden kann. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Ein solches vorläufiges und vorsorgliches Opting out vor Start der offiziellen Frist und vor der detaillierten Prüfung der Anpassungen erachtet der Bundesrat, aus technischen Gründen, nicht als notwendig. Der Bundesrat wird dabei die entsprechenden Fristen berücksichtigen.</span></p></div>
  • <p>Am 1. Juni 2024 wurden die geänderten IGV durch die WHA (World Health Assembly) angenommen. Gemäss Art. 59 IGV läuft die Frist für das Opting Out ab offizieller Notifikation durch den Generaldirektor.<br>Wie stellt der Bundesrat die zeitnahe und verbindliche Information über die Notifikation durch den Generaldirektor der WHO zu Handen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier sicher?</p>
  • IGV-Änderung vom 1.6.2024: Wie stellt der Bundesrat die Information über die Notifikation durch den Generaldirektor der WHO sicher?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die offizielle Notifikation der verabschiedeten Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) durch den Generaldirektor ist (Stand 10.9.2024) noch nicht erfolgt. Zurzeit wird die Übersetzung der Anpassungen an den IGV (2005) in die sechs offiziellen Sprachen der UNO sichergestellt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat wird sich bis Anfang November zu den weiteren Schritten äussern, inklusive der Eröffnung einer allfälligen Vernehmlassung. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen werden wie bisher regelmässig informiert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Ein «vorläufiges Opting out» steht für den Fall zur Verfügung, dass das innerstaatliche Verfahren nicht innerhalb der von Artikel 59 IGV vorgesehenen Frist abgeschlossen werden kann. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Ein solches vorläufiges und vorsorgliches Opting out vor Start der offiziellen Frist und vor der detaillierten Prüfung der Anpassungen erachtet der Bundesrat, aus technischen Gründen, nicht als notwendig. Der Bundesrat wird dabei die entsprechenden Fristen berücksichtigen.</span></p></div>
    • <p>Am 1. Juni 2024 wurden die geänderten IGV durch die WHA (World Health Assembly) angenommen. Gemäss Art. 59 IGV läuft die Frist für das Opting Out ab offizieller Notifikation durch den Generaldirektor.<br>Wie stellt der Bundesrat die zeitnahe und verbindliche Information über die Notifikation durch den Generaldirektor der WHO zu Handen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier sicher?</p>
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