IGV-Ă„nderung vom 1.6.2024: Sicherster Weg

ShortId
24.7492
Id
20247492
Updated
18.09.2024 14:39
Language
de
Title
IGV-Änderung vom 1.6.2024: Sicherster Weg
AdditionalIndexing
08;1231;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die offizielle Notifikation der verabschiedeten Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) durch den Generaldirektor ist (Stand 10.9.2024) noch nicht erfolgt. Zurzeit wird die Übersetzung der Anpassungen an den IGV (2005) in die sechs offiziellen Sprachen der UNO sichergestellt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat wird sich bis Anfang November zu den weiteren Schritten äussern, inklusive der Eröffnung einer allfälligen Vernehmlassung. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen werden wie bisher regelmässig informiert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Ein «vorläufiges Opting out» steht für den Fall zur Verfügung, dass das innerstaatliche Verfahren nicht innerhalb der von Artikel 59 IGV vorgesehenen Frist abgeschlossen werden kann. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Ein solches vorläufiges und vorsorgliches Opting out vor Start der offiziellen Frist und vor der detaillierten Prüfung der Anpassungen erachtet der Bundesrat, aus technischen Gründen, nicht als notwendig. Der Bundesrat wird dabei die entsprechenden Fristen berücksichtigen.</span></p></div>
  • <p>Am 1. Juni 2024 wurden die geänderten IGV durch die WHA (World Health Assembly) angenommen. Gemäss Art. 59 IGV läuft die 10-monatige Frist für das Opting Out ab offizieller Notifikation durch den Generaldirektor. Im Rechtsverkehr erfolgen vorsorgliche Kündigungen häufig, um sich bei bestmöglicher Fristen-Sicherheit alle Optionen vorzubehalten.<br>Wie beurteilt der Bundesrat ein vorsorgliches Opting Out vor offizieller Notifikation des Generaldirektors und damit vor Beginn des Fristenlaufs?</p>
  • IGV-Änderung vom 1.6.2024: Sicherster Weg
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die offizielle Notifikation der verabschiedeten Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) durch den Generaldirektor ist (Stand 10.9.2024) noch nicht erfolgt. Zurzeit wird die Übersetzung der Anpassungen an den IGV (2005) in die sechs offiziellen Sprachen der UNO sichergestellt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat wird sich bis Anfang November zu den weiteren Schritten äussern, inklusive der Eröffnung einer allfälligen Vernehmlassung. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen werden wie bisher regelmässig informiert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Ein «vorläufiges Opting out» steht für den Fall zur Verfügung, dass das innerstaatliche Verfahren nicht innerhalb der von Artikel 59 IGV vorgesehenen Frist abgeschlossen werden kann. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Ein solches vorläufiges und vorsorgliches Opting out vor Start der offiziellen Frist und vor der detaillierten Prüfung der Anpassungen erachtet der Bundesrat, aus technischen Gründen, nicht als notwendig. Der Bundesrat wird dabei die entsprechenden Fristen berücksichtigen.</span></p></div>
    • <p>Am 1. Juni 2024 wurden die geänderten IGV durch die WHA (World Health Assembly) angenommen. Gemäss Art. 59 IGV läuft die 10-monatige Frist für das Opting Out ab offizieller Notifikation durch den Generaldirektor. Im Rechtsverkehr erfolgen vorsorgliche Kündigungen häufig, um sich bei bestmöglicher Fristen-Sicherheit alle Optionen vorzubehalten.<br>Wie beurteilt der Bundesrat ein vorsorgliches Opting Out vor offizieller Notifikation des Generaldirektors und damit vor Beginn des Fristenlaufs?</p>
    • IGV-Änderung vom 1.6.2024: Sicherster Weg

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