Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV)
- ShortId
-
24.7501
- Id
-
20247501
- Updated
-
27.09.2024 10:49
- Language
-
de
- Title
-
Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV)
- AdditionalIndexing
-
2841;15;55;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Gemäss den Richtlinien des Bundesrates für die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) bei Rechtsetzungsprojekten des Bundes ist die RFA ein Instrument zur Prüfung und Darstellung der wirtschaftlichen Auswirkungen von Rechtsetzungsprojekten des Bundes, das auch die ökologischen und sozialen Auswirkungen berücksichtigt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Entwurf zur Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) zielt nicht auf eine Verschärfung oder Lockerung der materiell-rechtlichen Bestimmungen zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ab, sondern in erster Linie auf eine Verbesserung des Zulassungs- bzw. Bewilligungsverfahrens durch eine stärkere Annäherung an ähnliche Verfahren in der Europäischen Union. Aufgrund der im Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der PSMV eingegangenen Stellungnahmen wird die Durchführung einer RFA und ihr allfälliger zusätzlicher Nutzen momentan geprüft.</span></p></div>
- <p>Anfang 2024 hat das BLV eine Vernehmlassung zur PSMV durchgeführt. Diese enthält umfassende Neuerungen. Eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) wurde nicht vorgenommen. Dabei ist die RFA ein Instrument zur Untersuchung und Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes.<br>Weshalb wurde keine RFA vorgenommen?</p>
- Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Gemäss den Richtlinien des Bundesrates für die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) bei Rechtsetzungsprojekten des Bundes ist die RFA ein Instrument zur Prüfung und Darstellung der wirtschaftlichen Auswirkungen von Rechtsetzungsprojekten des Bundes, das auch die ökologischen und sozialen Auswirkungen berücksichtigt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Entwurf zur Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) zielt nicht auf eine Verschärfung oder Lockerung der materiell-rechtlichen Bestimmungen zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ab, sondern in erster Linie auf eine Verbesserung des Zulassungs- bzw. Bewilligungsverfahrens durch eine stärkere Annäherung an ähnliche Verfahren in der Europäischen Union. Aufgrund der im Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der PSMV eingegangenen Stellungnahmen wird die Durchführung einer RFA und ihr allfälliger zusätzlicher Nutzen momentan geprüft.</span></p></div>
- <p>Anfang 2024 hat das BLV eine Vernehmlassung zur PSMV durchgeführt. Diese enthält umfassende Neuerungen. Eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) wurde nicht vorgenommen. Dabei ist die RFA ein Instrument zur Untersuchung und Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes.<br>Weshalb wurde keine RFA vorgenommen?</p>
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