Was eine Verwaltung nicht fragen dürfte /2
- ShortId
-
24.7506
- Id
-
20247506
- Updated
-
18.09.2024 12:24
- Language
-
de
- Title
-
Was eine Verwaltung nicht fragen dürfte /2
- AdditionalIndexing
-
2846;1211;1236
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>Im Hinblick auf eine Wohnungsvergabe ist die Immobilienverwaltung berechtigt, Angaben über Bewerberinnen und Bewerber zu sammeln, soweit dies für die Auswahl eines geeigneten Mieters oder einer geeigneten Mieterin nach objektiven Kriterien notwendig ist.<br>Darf somit die Immobilienverwaltung vor der Wohnungsvergabe eine Person nach ihrem Zivilstand, ihrer Nationalität, dem Heimatort oder der Konfession fragen oder eine Ausweiskopie verlangen ? </p>
- Was eine Verwaltung nicht fragen dürfte /2
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>Im Hinblick auf eine Wohnungsvergabe ist die Immobilienverwaltung berechtigt, Angaben über Bewerberinnen und Bewerber zu sammeln, soweit dies für die Auswahl eines geeigneten Mieters oder einer geeigneten Mieterin nach objektiven Kriterien notwendig ist.<br>Darf somit die Immobilienverwaltung vor der Wohnungsvergabe eine Person nach ihrem Zivilstand, ihrer Nationalität, dem Heimatort oder der Konfession fragen oder eine Ausweiskopie verlangen ? </p>
- Was eine Verwaltung nicht fragen dürfte /2
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