Wann legt der Bundesrat die Gesamtkosten der Armee offen?

ShortId
24.7537
Id
20247537
Updated
18.09.2024 15:24
Language
de
Title
Wann legt der Bundesrat die Gesamtkosten der Armee offen?
AdditionalIndexing
09;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Postulat 22.3410 Pointet verlangt einen Bericht zu den Gesamtkosten der Armee. Der Bundesrat hat am 17. August 2022 die Annahme beantragt, dies aber mit dem Hinweis, dass die Erarbeitung der notwendigen Grundlagen und einige Aspekte geklärt und vertieft untersucht werden müssen. Der Bericht zur Erfüllung des Postulates ist in Arbeit. Eine Verabschiedung durch den Bundesrat ist für die erste Hälfte des Jahres 2026 geplant. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Parlament verfügt über die notwendigen Grundlagen, um alle vier Jahre den Zahlungsrahmen der Armee zu beschliessen (Artikel 148j des Militärgesetzes; SR 510.10). Damit wird der Finanzbedarf der Gruppe Verteidigung und des Bundesamts für Rüstung armasuisse gedeckt. Die Armee ist auf diesen Bundesbeschluss angewiesen, damit eine verlässliche Investitionsplanung erarbeitet und umgesetzt werden kann. </span></p></div>
  • <p>Die Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Armee auf 1% des BIP hat weitreichende Folgen für das Bundesbudget. Um den BIP-Anteil korrekt und mit anderen Ländern vergleichbar zu beziffern, müssen die Gesamtkosten der Armee herangezogen werden.<br>Wann wird der Bundesrat diese Gesamtkosten gemäss Po. 22.3410 quantifizieren, damit das Parlament die nötigen Grundlagen hat, um über den Zahlungsrahmen und die längerfristige Entwicklung des Armeebudgets zu befinden?</p>
  • Wann legt der Bundesrat die Gesamtkosten der Armee offen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Postulat 22.3410 Pointet verlangt einen Bericht zu den Gesamtkosten der Armee. Der Bundesrat hat am 17. August 2022 die Annahme beantragt, dies aber mit dem Hinweis, dass die Erarbeitung der notwendigen Grundlagen und einige Aspekte geklärt und vertieft untersucht werden müssen. Der Bericht zur Erfüllung des Postulates ist in Arbeit. Eine Verabschiedung durch den Bundesrat ist für die erste Hälfte des Jahres 2026 geplant. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Parlament verfügt über die notwendigen Grundlagen, um alle vier Jahre den Zahlungsrahmen der Armee zu beschliessen (Artikel 148j des Militärgesetzes; SR 510.10). Damit wird der Finanzbedarf der Gruppe Verteidigung und des Bundesamts für Rüstung armasuisse gedeckt. Die Armee ist auf diesen Bundesbeschluss angewiesen, damit eine verlässliche Investitionsplanung erarbeitet und umgesetzt werden kann. </span></p></div>
    • <p>Die Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Armee auf 1% des BIP hat weitreichende Folgen für das Bundesbudget. Um den BIP-Anteil korrekt und mit anderen Ländern vergleichbar zu beziffern, müssen die Gesamtkosten der Armee herangezogen werden.<br>Wann wird der Bundesrat diese Gesamtkosten gemäss Po. 22.3410 quantifizieren, damit das Parlament die nötigen Grundlagen hat, um über den Zahlungsrahmen und die längerfristige Entwicklung des Armeebudgets zu befinden?</p>
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