Warum gelten die EU-Fluggastrechte in der Schweiz nur unvollständig?
- ShortId
-
24.7577
- Id
-
20247577
- Updated
-
16.09.2024 16:00
- Language
-
de
- Title
-
Warum gelten die EU-Fluggastrechte in der Schweiz nur unvollständig?
- AdditionalIndexing
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10;48;15
- 1
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- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Zur EU-Fluggastrechteverordnung gibt es zahlreiche Entscheide des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die in den EU-Staaten für die Gerichte unmittelbare Geltung haben. Unterschiede bei der Auslegung und Anwendung der Verordnung in der Schweiz können daher rühren, dass die EuGH-Entscheide zwar eine wichtige Grundlage für die Auslegung und Anwendung des relevanten EU-Luftrechts durch schweizerische Bundesbehörden und Gerichte bilden, diese aber grundsätzlich nicht zu binden vermögen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Frage, inwiefern bei der Umsetzung und Anwendung von übernommenem EU-Recht die Gerichtspraxis des Europäischen Gerichtshofs in der Schweiz zwingend berücksichtigt werden muss, ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen mit der EU. </span></p></div>
- <p>Schweizer Bürger sind bei Ansprüchen aus der Fluggastrechteverordnung der EU immer wieder benachteiligt, weil die Schweiz es verpasst hat, auch die dazugehörenden EU-Gerichtspraxis zu übernehmen.<br>- Welches waren die Beweggründe des Bundesrates, auf die Übernahme der EU-Gerichtspraxis zu verzichten?<br>- Wann und wie beabsichtigt er, diese Lücke endlich zu schliessen?</p>
- Warum gelten die EU-Fluggastrechte in der Schweiz nur unvollständig?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Zur EU-Fluggastrechteverordnung gibt es zahlreiche Entscheide des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die in den EU-Staaten für die Gerichte unmittelbare Geltung haben. Unterschiede bei der Auslegung und Anwendung der Verordnung in der Schweiz können daher rühren, dass die EuGH-Entscheide zwar eine wichtige Grundlage für die Auslegung und Anwendung des relevanten EU-Luftrechts durch schweizerische Bundesbehörden und Gerichte bilden, diese aber grundsätzlich nicht zu binden vermögen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Frage, inwiefern bei der Umsetzung und Anwendung von übernommenem EU-Recht die Gerichtspraxis des Europäischen Gerichtshofs in der Schweiz zwingend berücksichtigt werden muss, ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen mit der EU. </span></p></div>
- <p>Schweizer Bürger sind bei Ansprüchen aus der Fluggastrechteverordnung der EU immer wieder benachteiligt, weil die Schweiz es verpasst hat, auch die dazugehörenden EU-Gerichtspraxis zu übernehmen.<br>- Welches waren die Beweggründe des Bundesrates, auf die Übernahme der EU-Gerichtspraxis zu verzichten?<br>- Wann und wie beabsichtigt er, diese Lücke endlich zu schliessen?</p>
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