Das Grundversprechen der Asylgesetzrevision 2016

ShortId
24.7661
Id
20247661
Updated
23.09.2024 16:11
Language
de
Title
Das Grundversprechen der Asylgesetzrevision 2016
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es trifft nicht zu, dass mit der Asylgesetzrevision 2016 neu alle Asylsuchende nur noch beim Bund untergebracht werden. Eine deutliche Mehrheit der Asylgesuche wird zwar entschieden, solange die Personen in den Strukturen des Bundes sind. Asylsuchende werden jedoch wie früher für die Dauer des Asylverfahrens den Kantonen zugewiesen, wenn ein Asylgesuch im erweiterten Verfahren behandelt wird. Dies ist dann der Fall, wenn vor dem Asylentscheid weitere Abklärungen notwendig sind.</p><p>&nbsp;&nbsp;</p><p>Der Bundesrat ging damals davon aus, dass dies bei rund 40 % aller Gesuche der Fall sein würde. Im laufenden Jahr wurden bisher rund 30 % der Gesuche dem erweiterten Verfahren zugewiesen, im Jahr 2023 rund 29 %.</p><p>&nbsp;</p><p>Stand 31. August 2024 halten sich 9’685 Personen in einem laufenden Asylverfahren in den Kantonen auf.</p>
  • <p>Anlässlich der Asylgesetzrevision 2016 wurde versprochen, dass nur noch der Bund Asylbewerber in seinen Unterkünften hat. Nun haben aber etliche Gemeinden eine grosse Zahl an Asylanten im Verfahren. Eine 20 000-Einwohner-Stadt beherbergt momentan 28 Asylbewerber in ihren Asylstrukturen. Das wären auf die ganze Schweiz hochgerechnet 12 600, die bei den Kantonen oder Gemeinden statt beim Bund sind.<br>Wie viele sind momentan statt in den Bundesstrukturen bei den Kantonen und Gemeinden?</p>
  • Das Grundversprechen der Asylgesetzrevision 2016
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es trifft nicht zu, dass mit der Asylgesetzrevision 2016 neu alle Asylsuchende nur noch beim Bund untergebracht werden. Eine deutliche Mehrheit der Asylgesuche wird zwar entschieden, solange die Personen in den Strukturen des Bundes sind. Asylsuchende werden jedoch wie früher für die Dauer des Asylverfahrens den Kantonen zugewiesen, wenn ein Asylgesuch im erweiterten Verfahren behandelt wird. Dies ist dann der Fall, wenn vor dem Asylentscheid weitere Abklärungen notwendig sind.</p><p>&nbsp;&nbsp;</p><p>Der Bundesrat ging damals davon aus, dass dies bei rund 40 % aller Gesuche der Fall sein würde. Im laufenden Jahr wurden bisher rund 30 % der Gesuche dem erweiterten Verfahren zugewiesen, im Jahr 2023 rund 29 %.</p><p>&nbsp;</p><p>Stand 31. August 2024 halten sich 9’685 Personen in einem laufenden Asylverfahren in den Kantonen auf.</p>
    • <p>Anlässlich der Asylgesetzrevision 2016 wurde versprochen, dass nur noch der Bund Asylbewerber in seinen Unterkünften hat. Nun haben aber etliche Gemeinden eine grosse Zahl an Asylanten im Verfahren. Eine 20 000-Einwohner-Stadt beherbergt momentan 28 Asylbewerber in ihren Asylstrukturen. Das wären auf die ganze Schweiz hochgerechnet 12 600, die bei den Kantonen oder Gemeinden statt beim Bund sind.<br>Wie viele sind momentan statt in den Bundesstrukturen bei den Kantonen und Gemeinden?</p>
    • Das Grundversprechen der Asylgesetzrevision 2016

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