Heimatreisen trotz Asyl, vorläufiger Aufnahme und Schutzstatus S – was tut der Bund?

ShortId
24.7698
Id
20247698
Updated
24.09.2024 12:08
Language
de
Title
Heimatreisen trotz Asyl, vorläufiger Aufnahme und Schutzstatus S – was tut der Bund?
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:14pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Für anerkannte Flüchtlinge sind Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat gesetzlich untersagt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) aberkennt die Flüchtlingseigenschaft und widerruft das Asyl, wenn Flüchtlinge in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat reisen. Die Aberkennung unterbleibt, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat aufgrund eines wichtigen Grundes, z.B. des Besuchs eines schwerkranken nahen Angehörigen, erfolgte. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:14pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Bei Personen mit vorläufiger Aufnahme führt die unerlaubte Rückreise ins Heimatland zum Erlöschen der vorläufigen Aufnahme. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:14pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Heimatreisen sind für schutzbedürftige Personen aus der Ukraine gemäss geltendem Recht nicht grundsätzlich untersagt. Hält sich eine schutzbedürftige Person aus der Ukraine wiederholt oder längere Zeit im Heimat- oder Herkunftsstaat auf, kann das SEM den vorübergehenden Schutz in der Schweiz widerrufen. Als längere Zeit gelten in der Regel 15 Tage pro Quartal. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:14pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das SEM geht Missbrauchsfällen bei entsprechenden Hinweisen konsequent nach. Da die Gründe für die Aberkennung resp. den Widerruf statistisch nicht separat erfasst werden, können keine statistischen Aussagen gemacht werden. </span></p></div>
  • <p>Eine deutsche Reportage hat aufgedeckt, dass Tausende afghanischer «Flüchtlinge» in ihrer Heimat, in der sie angeblich verfolgt sind, Ferien machen. In der Schweiz dürfte das nicht anders sein (21.7830). Aktuell häufen sich Berichte über Ukrainer, die als «Schutzbedürftige» in der Schweiz leben, aber regelmässig in die Ukraine reisen. Solche Fälle sorgen in der Bevölkerung für grossen Unmut.<br>- Was unternimmt der Bund gegen diesen Missbrauch unseres Asylrechts?<br>- Wie viele solche Fälle sind bekannt?</p>
  • Heimatreisen trotz Asyl, vorläufiger Aufnahme und Schutzstatus S – was tut der Bund?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:14pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Für anerkannte Flüchtlinge sind Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat gesetzlich untersagt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) aberkennt die Flüchtlingseigenschaft und widerruft das Asyl, wenn Flüchtlinge in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat reisen. Die Aberkennung unterbleibt, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat aufgrund eines wichtigen Grundes, z.B. des Besuchs eines schwerkranken nahen Angehörigen, erfolgte. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:14pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Bei Personen mit vorläufiger Aufnahme führt die unerlaubte Rückreise ins Heimatland zum Erlöschen der vorläufigen Aufnahme. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:14pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Heimatreisen sind für schutzbedürftige Personen aus der Ukraine gemäss geltendem Recht nicht grundsätzlich untersagt. Hält sich eine schutzbedürftige Person aus der Ukraine wiederholt oder längere Zeit im Heimat- oder Herkunftsstaat auf, kann das SEM den vorübergehenden Schutz in der Schweiz widerrufen. Als längere Zeit gelten in der Regel 15 Tage pro Quartal. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:14pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das SEM geht Missbrauchsfällen bei entsprechenden Hinweisen konsequent nach. Da die Gründe für die Aberkennung resp. den Widerruf statistisch nicht separat erfasst werden, können keine statistischen Aussagen gemacht werden. </span></p></div>
    • <p>Eine deutsche Reportage hat aufgedeckt, dass Tausende afghanischer «Flüchtlinge» in ihrer Heimat, in der sie angeblich verfolgt sind, Ferien machen. In der Schweiz dürfte das nicht anders sein (21.7830). Aktuell häufen sich Berichte über Ukrainer, die als «Schutzbedürftige» in der Schweiz leben, aber regelmässig in die Ukraine reisen. Solche Fälle sorgen in der Bevölkerung für grossen Unmut.<br>- Was unternimmt der Bund gegen diesen Missbrauch unseres Asylrechts?<br>- Wie viele solche Fälle sind bekannt?</p>
    • Heimatreisen trotz Asyl, vorläufiger Aufnahme und Schutzstatus S – was tut der Bund?

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