Neue Beleidigung des Schweizer Gesetzgebers und des Schweizer Volkes durch den EGMR: Wird der Bundesrat es wagen zu reagieren?

ShortId
24.7725
Id
20247725
Updated
25.09.2024 11:50
Language
de
Title
Neue Beleidigung des Schweizer Gesetzgebers und des Schweizer Volkes durch den EGMR: Wird der Bundesrat es wagen zu reagieren?
AdditionalIndexing
1231;10;1221;1216;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall <i>P.J. und R.J gegen Schweiz</i> betrifft die Frage, ob die Landesverweisung gestützt auf Artikel 66a StGB das Recht des Beschwerdeführers, seiner Schweizer Ehefrau und der gemeinsamen Kinder auf Achtung ihres Familienlebens verletzt. Das Urteil wurde von einer Kammer des Gerichtshofs mit 5 gegen 2 Stimmen gefällt. Gemäss Artikel 43 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist es nicht endgültig, sondern kann innerhalb von drei Monaten an die Grosse Kammer verwiesen werden, wenn der Fall eine schwerwiegende Frage bezüglich der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder ihrer Protokolle oder eine schwerwiegende Frage allgemeiner Art aufwirft. Das Bundesamt für Justiz wird das Urteil eingehend analysieren. In diesem Zusammenhang wird es auch die Instanzen konsultieren, die innerstaatlich den Fall zu beurteilen hatten, d.h. das Bundesgericht und die Gerichte des betroffenen Kantons.</p>
  • <p>Der EGMR hat die Schweiz kürzlich wegen der Landesverweisung eines ausländischen Kokainhändlers verurteilt mit der Begründung, es sei keine ausreichende Interessenabwägung vorgenommen worden. Gemäss Artikel&nbsp;66a des Strafgesetzbuchs ist die Landesverweisung jedoch obligatorisch.<br>Wird der Bundesrat den Mut haben, sich offen von dieser erneuten Beleidigung des Schweizer Gesetzgebers und des Schweizer Volkes im Zusammenhang mit einer in voller Kenntnis der Sachlage verabschiedeten Norm zu distanzieren?<br>Wenn ja, wie? Wenn nein, wieso nicht?</p>
  • Neue Beleidigung des Schweizer Gesetzgebers und des Schweizer Volkes durch den EGMR: Wird der Bundesrat es wagen zu reagieren?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall <i>P.J. und R.J gegen Schweiz</i> betrifft die Frage, ob die Landesverweisung gestützt auf Artikel 66a StGB das Recht des Beschwerdeführers, seiner Schweizer Ehefrau und der gemeinsamen Kinder auf Achtung ihres Familienlebens verletzt. Das Urteil wurde von einer Kammer des Gerichtshofs mit 5 gegen 2 Stimmen gefällt. Gemäss Artikel 43 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist es nicht endgültig, sondern kann innerhalb von drei Monaten an die Grosse Kammer verwiesen werden, wenn der Fall eine schwerwiegende Frage bezüglich der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder ihrer Protokolle oder eine schwerwiegende Frage allgemeiner Art aufwirft. Das Bundesamt für Justiz wird das Urteil eingehend analysieren. In diesem Zusammenhang wird es auch die Instanzen konsultieren, die innerstaatlich den Fall zu beurteilen hatten, d.h. das Bundesgericht und die Gerichte des betroffenen Kantons.</p>
    • <p>Der EGMR hat die Schweiz kürzlich wegen der Landesverweisung eines ausländischen Kokainhändlers verurteilt mit der Begründung, es sei keine ausreichende Interessenabwägung vorgenommen worden. Gemäss Artikel&nbsp;66a des Strafgesetzbuchs ist die Landesverweisung jedoch obligatorisch.<br>Wird der Bundesrat den Mut haben, sich offen von dieser erneuten Beleidigung des Schweizer Gesetzgebers und des Schweizer Volkes im Zusammenhang mit einer in voller Kenntnis der Sachlage verabschiedeten Norm zu distanzieren?<br>Wenn ja, wie? Wenn nein, wieso nicht?</p>
    • Neue Beleidigung des Schweizer Gesetzgebers und des Schweizer Volkes durch den EGMR: Wird der Bundesrat es wagen zu reagieren?

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