Druck auf renitente Heimatstaaten abgewiesener Asylbewerber, die nicht kooperieren

ShortId
24.7752
Id
20247752
Updated
23.09.2024 16:41
Language
de
Title
Druck auf renitente Heimatstaaten abgewiesener Asylbewerber, die nicht kooperieren
AdditionalIndexing
2811;1221;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das SEM verfügt über keine Statistiken zu nicht-stattgefundenen oder verspäteten Rückführungen. Es kommt vor, dass Herkunftsstaaten die Durchführung von Rückführungen temporär einschränken, etwa bei innerstaatlichen Konflikten oder Bürgerkriegen. Nur wenige Staaten – etwa Eritrea – stellen sich kategorisch gegen die zwangsweise Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich mit Äthiopien hat sich mittlerweile normalisiert und alle Vollzugsstufen der Rückkehr sind möglich.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Schweiz sucht grundsätzlich den Dialog mit Drittstaaten um die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich zu regeln. Die Schweiz hat mittlerweile mit 68 Staaten Instrumente (Abkommen, Vereinbarungen, usw.) im Rückkehrbereich abgeschlossen. Ein Druckmittel für die Verbesserung der Rückkehrzusammenarbeit ist der Artikel 25a des Schengener Visakodex. Dieser erlaubt, bei unbefriedigender Rückkehrkooperation der Drittstaaten, Massnahmen zur Visa-Beschränkung zu ergreifen. Als Schengen-Mitglied beteiligt sich die Schweiz an diesem Mechanismus.</span></p></div>
  • <p>Mit Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn vom 3. Juli 2024 (VWKLA.2024.2) wurde der Kanton Solothurn zur Zahlung von Entschädigungen verurteilt, weil es verpasst wurde, genügend Druck auf Äthiopien aufzubauen (vgl. Urteil des Bundesgerichts vom 21. Oktober 2020, 2C_768/2020, Erw. 3.3.1).<br>Wie viele abgewiesene Asylbewerber konnten 2013-2023 auf Grund fehlender Kooperation der Heimatstaaten nicht oder nicht zeitnah zurückgeführt werden und welche Druckmöglichkeiten bestehen?</p>
  • Druck auf renitente Heimatstaaten abgewiesener Asylbewerber, die nicht kooperieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das SEM verfügt über keine Statistiken zu nicht-stattgefundenen oder verspäteten Rückführungen. Es kommt vor, dass Herkunftsstaaten die Durchführung von Rückführungen temporär einschränken, etwa bei innerstaatlichen Konflikten oder Bürgerkriegen. Nur wenige Staaten – etwa Eritrea – stellen sich kategorisch gegen die zwangsweise Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich mit Äthiopien hat sich mittlerweile normalisiert und alle Vollzugsstufen der Rückkehr sind möglich.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Schweiz sucht grundsätzlich den Dialog mit Drittstaaten um die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich zu regeln. Die Schweiz hat mittlerweile mit 68 Staaten Instrumente (Abkommen, Vereinbarungen, usw.) im Rückkehrbereich abgeschlossen. Ein Druckmittel für die Verbesserung der Rückkehrzusammenarbeit ist der Artikel 25a des Schengener Visakodex. Dieser erlaubt, bei unbefriedigender Rückkehrkooperation der Drittstaaten, Massnahmen zur Visa-Beschränkung zu ergreifen. Als Schengen-Mitglied beteiligt sich die Schweiz an diesem Mechanismus.</span></p></div>
    • <p>Mit Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn vom 3. Juli 2024 (VWKLA.2024.2) wurde der Kanton Solothurn zur Zahlung von Entschädigungen verurteilt, weil es verpasst wurde, genügend Druck auf Äthiopien aufzubauen (vgl. Urteil des Bundesgerichts vom 21. Oktober 2020, 2C_768/2020, Erw. 3.3.1).<br>Wie viele abgewiesene Asylbewerber konnten 2013-2023 auf Grund fehlender Kooperation der Heimatstaaten nicht oder nicht zeitnah zurückgeführt werden und welche Druckmöglichkeiten bestehen?</p>
    • Druck auf renitente Heimatstaaten abgewiesener Asylbewerber, die nicht kooperieren

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