Schutzstatus S auch für ukrainische Doppelbürger und für Ukrainer mit Aufenthaltsrecht in Drittstaat?
- ShortId
-
24.7779
- Id
-
20247779
- Updated
-
27.09.2024 14:14
- Language
-
de
- Title
-
Schutzstatus S auch für ukrainische Doppelbürger und für Ukrainer mit Aufenthaltsrecht in Drittstaat?
- AdditionalIndexing
-
2811;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das SEM prüft jedes Gesuch auf eine allenfalls vorhandene Schutzalternative.</p><p> </p><p>Ukrainischen Doppelbürgern, die neben der ukrainischen auch die Staatsangehörigkeit eines EU/EFTA Staates, der USA oder von Kanada, Grossbritannien, Neuseeland oder Australien besitzen, wird grundsätzlich kein Schutzstatus gewährt. Allen anderen Doppelbürgern wird der Schutzstatus in der Regel gewährt, sofern die Personen zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs in der Ukraine gelebt haben.</p><p> </p><p>Ukrainerinnen und Ukrainern ohne Doppelbürgerschaft wird der Schutzstatus verweigert, wenn sie über eine Aufenthaltsbewilligung in einem der zuvor genannten Staaten verfügen und dort eine Schutzalternative haben.</p><p> </p><p>Drittstaatenangehörigen, die zu Kriegsbeginn in der Ukraine eine gültige Aufenthaltsbewilligung hatten, wird der Schutzstatus nicht gewährt, sofern sie sicher und dauerhaft in ihren Heimatstaat zurückkehren können.</p><p> </p><p>Bisher wurden 2’572 ukrainischen Doppelbürgern sowie Drittstaatsangehörigen (darunter fallen auch binationale Paare) der Schutzstatus gewährt. Das sind weniger als 3% aller Schutzgewährungen seit Februar 2022.</p>
- <p>Der Schutzstatus wird «Personen aus der Ukraine» gewährt. Dass darunter auch in der Ukraine lebende Ausländer fallen, ist unverständlich, da sie in ihr Heimatland zurückkehren könnten. Offenbar wird der Schutzstatus aber auch ukrainischen Doppelbürgern gewährt, die ohne weiteres in ihr zweites Heimatland reisen könnten. Gleiches gilt für Ukrainer, die über ein Aufenthaltsrecht in Drittstaaten verfügen.<br>- Werden diese Umstände vor der Schutzgewährung überprüft?<br>- Wie viele solche Fälle sind bekannt?</p>
- Schutzstatus S auch für ukrainische Doppelbürger und für Ukrainer mit Aufenthaltsrecht in Drittstaat?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das SEM prüft jedes Gesuch auf eine allenfalls vorhandene Schutzalternative.</p><p> </p><p>Ukrainischen Doppelbürgern, die neben der ukrainischen auch die Staatsangehörigkeit eines EU/EFTA Staates, der USA oder von Kanada, Grossbritannien, Neuseeland oder Australien besitzen, wird grundsätzlich kein Schutzstatus gewährt. Allen anderen Doppelbürgern wird der Schutzstatus in der Regel gewährt, sofern die Personen zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs in der Ukraine gelebt haben.</p><p> </p><p>Ukrainerinnen und Ukrainern ohne Doppelbürgerschaft wird der Schutzstatus verweigert, wenn sie über eine Aufenthaltsbewilligung in einem der zuvor genannten Staaten verfügen und dort eine Schutzalternative haben.</p><p> </p><p>Drittstaatenangehörigen, die zu Kriegsbeginn in der Ukraine eine gültige Aufenthaltsbewilligung hatten, wird der Schutzstatus nicht gewährt, sofern sie sicher und dauerhaft in ihren Heimatstaat zurückkehren können.</p><p> </p><p>Bisher wurden 2’572 ukrainischen Doppelbürgern sowie Drittstaatsangehörigen (darunter fallen auch binationale Paare) der Schutzstatus gewährt. Das sind weniger als 3% aller Schutzgewährungen seit Februar 2022.</p>
- <p>Der Schutzstatus wird «Personen aus der Ukraine» gewährt. Dass darunter auch in der Ukraine lebende Ausländer fallen, ist unverständlich, da sie in ihr Heimatland zurückkehren könnten. Offenbar wird der Schutzstatus aber auch ukrainischen Doppelbürgern gewährt, die ohne weiteres in ihr zweites Heimatland reisen könnten. Gleiches gilt für Ukrainer, die über ein Aufenthaltsrecht in Drittstaaten verfügen.<br>- Werden diese Umstände vor der Schutzgewährung überprüft?<br>- Wie viele solche Fälle sind bekannt?</p>
- Schutzstatus S auch für ukrainische Doppelbürger und für Ukrainer mit Aufenthaltsrecht in Drittstaat?
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