Überhöhte Gewinne bei Netzinfrastrukturen senken

ShortId
24.7823
Id
20247823
Updated
09.12.2024 16:06
Language
de
Title
Überhöhte Gewinne bei Netzinfrastrukturen senken
AdditionalIndexing
15;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>- Laut ElCom hatten die Netzmonopolisten (Verteilnetze und Swissgrid) im Jahr 2022 einen Umsatz von ca. 6.6 Mrd. CHF. Die ElCom schätzt für die Verteilnetze und Swissgrid eine Eigenkapitalverzinsung von ca. 620 Mio. CHF, die man als den Gewinn betrachten kann.</p><p>-&nbsp;Das im Stromnetz eingesetzte Kapital wird gemäss der Stromversorgungs-verordnung (StromVV; SR 734.71) über den sogenannten «WACC» (kalkulatorischer Zinssatz gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b) vergütet. Damit wird der angemessene Betriebsgewinn auf Verordnungsebene definiert. Im Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (AS 2024 679) ist zudem vorgesehen, dass der Regulator neu (Kosten-) Vergleiche machen und publizieren kann (so genannte Sunshine-Regulierung). Damit soll die Effizienz des Netzbetriebs besser beanreizt werden (dies in Ergänzung zur Kostenregulierung des Stromnetzes). Die gesetzlich vorgesehene Evaluation der Sunshine-Regulierung wird zeigen, ob die gegenwärtige Kostenregulierung beibehalten werden soll oder man auf eine Anreizregulierung übergeht.</p><p>-&nbsp;Art. 15 StromVG bezeichnet einen angemessenen Betriebsgewinn. Dieser wird über den WACC als eine angemessenene Vergütung des eingesetzten Kapitals bestimmt. Darüber hinaus dürfen keine zusätzlichen Gewinne erwirtschaftet werden. Eine Vergütung des eingesetzten Kapitals ist notwendig, damit Investitionen in die Stromnetze stattfinden. Die Methodik des WACC wird zudem gerade überarbeitet.</p>
  • <p>Jährlich setzen staatliche Monopolisten mit dem Stromnetz rund 6 Mia. Franken um und erwirtschaften ca. 1 Mia. Gewinn (ohne Stromhandel).<br>- Kann der Bundesrat diese Zahlen bestätigen?<br>- Welche Stellschrauben gibt es für die Politik, um diese Gewinne einzuschränken?<br>- Wäre es angesichts der hohen Energiekosten nicht angezeigt, nicht nur den WACC zu senken, sondern auch Art. 15 Strom VG zu hinterfragen, wonach auf Netzinfrastrukturen zusätzlich einen "angemessenen Betriebsgewinn" ermöglicht wird?</p>
  • Überhöhte Gewinne bei Netzinfrastrukturen senken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>- Laut ElCom hatten die Netzmonopolisten (Verteilnetze und Swissgrid) im Jahr 2022 einen Umsatz von ca. 6.6 Mrd. CHF. Die ElCom schätzt für die Verteilnetze und Swissgrid eine Eigenkapitalverzinsung von ca. 620 Mio. CHF, die man als den Gewinn betrachten kann.</p><p>-&nbsp;Das im Stromnetz eingesetzte Kapital wird gemäss der Stromversorgungs-verordnung (StromVV; SR 734.71) über den sogenannten «WACC» (kalkulatorischer Zinssatz gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b) vergütet. Damit wird der angemessene Betriebsgewinn auf Verordnungsebene definiert. Im Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (AS 2024 679) ist zudem vorgesehen, dass der Regulator neu (Kosten-) Vergleiche machen und publizieren kann (so genannte Sunshine-Regulierung). Damit soll die Effizienz des Netzbetriebs besser beanreizt werden (dies in Ergänzung zur Kostenregulierung des Stromnetzes). Die gesetzlich vorgesehene Evaluation der Sunshine-Regulierung wird zeigen, ob die gegenwärtige Kostenregulierung beibehalten werden soll oder man auf eine Anreizregulierung übergeht.</p><p>-&nbsp;Art. 15 StromVG bezeichnet einen angemessenen Betriebsgewinn. Dieser wird über den WACC als eine angemessenene Vergütung des eingesetzten Kapitals bestimmt. Darüber hinaus dürfen keine zusätzlichen Gewinne erwirtschaftet werden. Eine Vergütung des eingesetzten Kapitals ist notwendig, damit Investitionen in die Stromnetze stattfinden. Die Methodik des WACC wird zudem gerade überarbeitet.</p>
    • <p>Jährlich setzen staatliche Monopolisten mit dem Stromnetz rund 6 Mia. Franken um und erwirtschaften ca. 1 Mia. Gewinn (ohne Stromhandel).<br>- Kann der Bundesrat diese Zahlen bestätigen?<br>- Welche Stellschrauben gibt es für die Politik, um diese Gewinne einzuschränken?<br>- Wäre es angesichts der hohen Energiekosten nicht angezeigt, nicht nur den WACC zu senken, sondern auch Art. 15 Strom VG zu hinterfragen, wonach auf Netzinfrastrukturen zusätzlich einen "angemessenen Betriebsgewinn" ermöglicht wird?</p>
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