Korrekte Verzollung bei ausländischen Online-Handelsplattformen sicherstellen
- ShortId
-
24.7924
- Id
-
20247924
- Updated
-
16.12.2024 15:55
- Language
-
de
- Title
-
Korrekte Verzollung bei ausländischen Online-Handelsplattformen sicherstellen
- AdditionalIndexing
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24;15;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">Für eine Sendung dürfen mehrere Zollanmeldungen eingereicht werden, wenn dadurch keine Abgabenschmälerung erreicht wird und keine nichtzollrechtlichen Erlasse umgangen werden. Die Zollanmeldung ist grundsätzlich so vorzunehmen, wie sich die Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr präsentiert. Stellt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Verstösse fest, ergreift es Massnahmen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore;"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">Gemäss Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag vom 2. April 2014 sind Waren,</span><span style="font-family:Arial; font-size:10pt;"> </span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">bei denen der Steuerbetrag nicht mehr als 5 Franken beträgt, von der Einfuhrsteuer befreit. Bestellungen im Ausland werden daher bei der Einfuhr bis zu einem Warenwert von 62</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;"> </span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">Franken pro Paket nicht mit der Mehrwertsteuer belastet. Dadurch besteht heute bei Online-Versandhandelsplattformen ein Anreiz, eine Bestellung auf mehrere Pakete mit einem Warenwert unter dieser Grenze aufzuteilen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore;"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">Per 1. Januar 2025 wird jedoch mittels einer Anpassung des Mehrwertsteuergesetzes die Plattformbesteuerung eingeführt. Neu werden Online-Versandhandelsplattformen der Steuerpflicht unterliegen. Den inländischen Konsumenten wird dabei die Mehrwertsteuer bereits bei der Bestellung durch die Plattformen belastet. Die Aufteilung einer Sendung wird damit wirkungslos.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore;"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">Unter die Definition von «Online-Plattformen» fallen verschiedenste Geschäftsmodelle. Neben dem Verkauf von «eigenen Waren» ist auch das Modell des Zusammenbringens von Verkäufern mit Käufern verbreitet, wobei Zusatzdienstleistungen wie Logistik und Verpackung beansprucht werden können. Wer die Endverpackung vornimmt, hängt vom jeweiligen Geschäftsmodell ab.</span></p></div>
- <p>Gemäss einem Test einer Warenbestellung im Gesamtwert von über 70 CHF bei Temu wurden die Produkte offenbar einzeln in die Schweiz geliefert – erkennbar an unterschiedlichen Angaben zu Absender und EU-Kontrollstelle auf den Kleinstpaketen. Diese wurden anschliessend in einem grösseren Paket zusammengeführt und versandt, ohne dass MWST oder Verzollungsgebühren erhoben wurden.<br>- Wie stellt der Bund die korrekte Verzollung sicher?<br>- Wird die Endverpackung in der Schweizer vorgenommen?</p>
- Korrekte Verzollung bei ausländischen Online-Handelsplattformen sicherstellen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">Für eine Sendung dürfen mehrere Zollanmeldungen eingereicht werden, wenn dadurch keine Abgabenschmälerung erreicht wird und keine nichtzollrechtlichen Erlasse umgangen werden. Die Zollanmeldung ist grundsätzlich so vorzunehmen, wie sich die Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr präsentiert. Stellt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Verstösse fest, ergreift es Massnahmen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore;"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">Gemäss Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag vom 2. April 2014 sind Waren,</span><span style="font-family:Arial; font-size:10pt;"> </span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">bei denen der Steuerbetrag nicht mehr als 5 Franken beträgt, von der Einfuhrsteuer befreit. Bestellungen im Ausland werden daher bei der Einfuhr bis zu einem Warenwert von 62</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;"> </span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">Franken pro Paket nicht mit der Mehrwertsteuer belastet. Dadurch besteht heute bei Online-Versandhandelsplattformen ein Anreiz, eine Bestellung auf mehrere Pakete mit einem Warenwert unter dieser Grenze aufzuteilen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore;"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">Per 1. Januar 2025 wird jedoch mittels einer Anpassung des Mehrwertsteuergesetzes die Plattformbesteuerung eingeführt. Neu werden Online-Versandhandelsplattformen der Steuerpflicht unterliegen. Den inländischen Konsumenten wird dabei die Mehrwertsteuer bereits bei der Bestellung durch die Plattformen belastet. Die Aufteilung einer Sendung wird damit wirkungslos.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore;"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">Unter die Definition von «Online-Plattformen» fallen verschiedenste Geschäftsmodelle. Neben dem Verkauf von «eigenen Waren» ist auch das Modell des Zusammenbringens von Verkäufern mit Käufern verbreitet, wobei Zusatzdienstleistungen wie Logistik und Verpackung beansprucht werden können. Wer die Endverpackung vornimmt, hängt vom jeweiligen Geschäftsmodell ab.</span></p></div>
- <p>Gemäss einem Test einer Warenbestellung im Gesamtwert von über 70 CHF bei Temu wurden die Produkte offenbar einzeln in die Schweiz geliefert – erkennbar an unterschiedlichen Angaben zu Absender und EU-Kontrollstelle auf den Kleinstpaketen. Diese wurden anschliessend in einem grösseren Paket zusammengeführt und versandt, ohne dass MWST oder Verzollungsgebühren erhoben wurden.<br>- Wie stellt der Bund die korrekte Verzollung sicher?<br>- Wird die Endverpackung in der Schweizer vorgenommen?</p>
- Korrekte Verzollung bei ausländischen Online-Handelsplattformen sicherstellen
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