Korrekte Verzollung bei ausländischen Online-Handelsplattformen sicherstellen

ShortId
24.7924
Id
20247924
Updated
16.12.2024 15:55
Language
de
Title
Korrekte Verzollung bei ausländischen Online-Handelsplattformen sicherstellen
AdditionalIndexing
24;15;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">F&uuml;r eine Sendung d&uuml;rfen mehrere Zollanmeldungen eingereicht werden, wenn dadurch keine Abgabenschm&auml;lerung erreicht wird und keine nichtzollrechtlichen Erlasse umgangen werden. Die Zollanmeldung ist grunds&auml;tzlich so vorzunehmen, wie sich die Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr pr&auml;sentiert. Stellt das Bundesamt f&uuml;r Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Verst&ouml;sse fest, ergreift es Massnahmen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore;">&nbsp;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">Gem&auml;ss Verordnung des EFD &uuml;ber die steuerbefreite Einfuhr von Gegenst&auml;nden in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringf&uuml;gigem Steuerbetrag vom 2. April 2014 sind Waren,</span><span style="font-family:Arial; font-size:10pt;">&nbsp;</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">bei denen der Steuerbetrag nicht mehr als 5 Franken betr&auml;gt, von der Einfuhrsteuer befreit. Bestellungen im Ausland werden daher bei der Einfuhr bis zu einem Warenwert von 62</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">&nbsp;</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">Franken pro Paket nicht mit der Mehrwertsteuer belastet. Dadurch besteht heute bei Online-Versandhandelsplattformen ein Anreiz, eine Bestellung auf mehrere Pakete mit einem Warenwert unter dieser Grenze aufzuteilen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore;">&nbsp;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">Per 1. Januar 2025 wird jedoch mittels einer Anpassung des Mehrwertsteuergesetzes die Plattformbesteuerung eingef&uuml;hrt. Neu werden Online-Versandhandelsplattformen der Steuerpflicht unterliegen. Den inl&auml;ndischen Konsumenten wird dabei die Mehrwertsteuer bereits bei der Bestellung durch die Plattformen belastet. Die Aufteilung einer Sendung wird damit wirkungslos.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore;">&nbsp;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">Unter die Definition von &laquo;Online-Plattformen&raquo; fallen verschiedenste Gesch&auml;ftsmodelle. Neben dem Verkauf von &laquo;eigenen Waren&raquo; ist auch das Modell des Zusammenbringens von Verk&auml;ufern mit K&auml;ufern verbreitet, wobei Zusatzdienstleistungen wie Logistik und Verpackung beansprucht werden k&ouml;nnen. Wer die Endverpackung vornimmt, h&auml;ngt vom jeweiligen Gesch&auml;ftsmodell ab.</span></p></div>
  • <p>Gemäss einem Test einer Warenbestellung im Gesamtwert von über 70 CHF bei Temu wurden die Produkte offenbar einzeln in die Schweiz geliefert – erkennbar an unterschiedlichen Angaben zu Absender und EU-Kontrollstelle auf den Kleinstpaketen. Diese wurden anschliessend in einem grösseren Paket zusammengeführt und versandt, ohne dass MWST oder Verzollungsgebühren erhoben wurden.<br>- Wie stellt der Bund die korrekte Verzollung sicher?<br>- Wird die Endverpackung in der Schweizer vorgenommen?</p>
  • Korrekte Verzollung bei ausländischen Online-Handelsplattformen sicherstellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">F&uuml;r eine Sendung d&uuml;rfen mehrere Zollanmeldungen eingereicht werden, wenn dadurch keine Abgabenschm&auml;lerung erreicht wird und keine nichtzollrechtlichen Erlasse umgangen werden. Die Zollanmeldung ist grunds&auml;tzlich so vorzunehmen, wie sich die Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr pr&auml;sentiert. Stellt das Bundesamt f&uuml;r Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Verst&ouml;sse fest, ergreift es Massnahmen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore;">&nbsp;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">Gem&auml;ss Verordnung des EFD &uuml;ber die steuerbefreite Einfuhr von Gegenst&auml;nden in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringf&uuml;gigem Steuerbetrag vom 2. April 2014 sind Waren,</span><span style="font-family:Arial; font-size:10pt;">&nbsp;</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">bei denen der Steuerbetrag nicht mehr als 5 Franken betr&auml;gt, von der Einfuhrsteuer befreit. Bestellungen im Ausland werden daher bei der Einfuhr bis zu einem Warenwert von 62</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">&nbsp;</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">Franken pro Paket nicht mit der Mehrwertsteuer belastet. Dadurch besteht heute bei Online-Versandhandelsplattformen ein Anreiz, eine Bestellung auf mehrere Pakete mit einem Warenwert unter dieser Grenze aufzuteilen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore;">&nbsp;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">Per 1. Januar 2025 wird jedoch mittels einer Anpassung des Mehrwertsteuergesetzes die Plattformbesteuerung eingef&uuml;hrt. Neu werden Online-Versandhandelsplattformen der Steuerpflicht unterliegen. Den inl&auml;ndischen Konsumenten wird dabei die Mehrwertsteuer bereits bei der Bestellung durch die Plattformen belastet. Die Aufteilung einer Sendung wird damit wirkungslos.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore;">&nbsp;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt;"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt;">Unter die Definition von &laquo;Online-Plattformen&raquo; fallen verschiedenste Gesch&auml;ftsmodelle. Neben dem Verkauf von &laquo;eigenen Waren&raquo; ist auch das Modell des Zusammenbringens von Verk&auml;ufern mit K&auml;ufern verbreitet, wobei Zusatzdienstleistungen wie Logistik und Verpackung beansprucht werden k&ouml;nnen. Wer die Endverpackung vornimmt, h&auml;ngt vom jeweiligen Gesch&auml;ftsmodell ab.</span></p></div>
    • <p>Gemäss einem Test einer Warenbestellung im Gesamtwert von über 70 CHF bei Temu wurden die Produkte offenbar einzeln in die Schweiz geliefert – erkennbar an unterschiedlichen Angaben zu Absender und EU-Kontrollstelle auf den Kleinstpaketen. Diese wurden anschliessend in einem grösseren Paket zusammengeführt und versandt, ohne dass MWST oder Verzollungsgebühren erhoben wurden.<br>- Wie stellt der Bund die korrekte Verzollung sicher?<br>- Wird die Endverpackung in der Schweizer vorgenommen?</p>
    • Korrekte Verzollung bei ausländischen Online-Handelsplattformen sicherstellen

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