Zeitliche Limitierung der Sistierung für Asylentscheide von Syrerinnen und Syrern
- ShortId
-
24.8032
- Id
-
20248032
- Updated
-
18.12.2024 14:51
- Language
-
de
- Title
-
Zeitliche Limitierung der Sistierung für Asylentscheide von Syrerinnen und Syrern
- AdditionalIndexing
-
2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk184724510"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Erst wenige Tage nach dem Machtwechsel ist es noch zu früh, um die aktuelle Situation in Syrien verlässlich zu bewerten. </span></a><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat deshalb aufgrund der aktuellen Ereignisse in Syrien und zum Schutz der betroffenen Menschen entschieden, über Asylgesuche und den die Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs syrischer Staatsangehöriger vorläufig nicht zu entscheiden. Davon ausgeschlossen sind Gesuche um Familiennachzug von Personen, die in der Schweiz bereits einen Asylstatus haben.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das SEM beobachtet die Situation in Syrien aufmerksam und passt die Asyl- und Wegweisungspraxis gegebenenfalls an. Dies entspricht dem üblichen Vorgehen des SEM in solchen Situationen. Wenige Tage nach dem Regierungssturz bereits einen Zeithorizont für die Wiederaufnahme der Asylentscheide zu nennen, wäre jedoch verfrüht.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Für die Schweiz ist wichtig, dass die Rückkehr nach Syrien in Sicherheit erfolgen kann. Deshalb erfolgen derzeit keine zwangsweisen Rückführungen nach Syrien. Freiwillige Rückkehr ist hingegen möglich. Das SEM verfolgt die Entwicklungen in Syrien laufend und prüft dabei auch, ob die Voraussetzungen für ein Rückkehrhilfeprogramm gegeben sind.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Sollten innerhalb der syrischen Diaspora Konflikte entstehen, so würden die kantonalen Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die innere Sicherheit dagegen vorgehen. Die Bewilligung von Anlässen liegt in der Kompetenz der lokalen Behörden. Bund, Kantone und Gemeinden müssen eng zusammenarbeiten, um mögliche Ausschreitungen zu verhindern.</span></p></div>
- <p>Das SEM hat Asylentscheide bei Asylsuchenden aus Syrien sistiert. 516 Personen (31.10.2024) mit hängigem Asylgesuch befinden sich in einem Status der Unsicherheit mit Folgen für die psychische Gesundheit. Die volatile Lage in Syrien lässt keinen raschen Asylpraxis-Entscheid zu.<br>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Sistierung nicht zum Dauerzustand wird und die Asylanträge innert nützlicher Frist bearbeitet werden?<br>2. Beabsichtigt der Bundesrat, die Sistierung zeitlich zu limitieren?</p>
- Zeitliche Limitierung der Sistierung für Asylentscheide von Syrerinnen und Syrern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk184724510"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Erst wenige Tage nach dem Machtwechsel ist es noch zu früh, um die aktuelle Situation in Syrien verlässlich zu bewerten. </span></a><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat deshalb aufgrund der aktuellen Ereignisse in Syrien und zum Schutz der betroffenen Menschen entschieden, über Asylgesuche und den die Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs syrischer Staatsangehöriger vorläufig nicht zu entscheiden. Davon ausgeschlossen sind Gesuche um Familiennachzug von Personen, die in der Schweiz bereits einen Asylstatus haben.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das SEM beobachtet die Situation in Syrien aufmerksam und passt die Asyl- und Wegweisungspraxis gegebenenfalls an. Dies entspricht dem üblichen Vorgehen des SEM in solchen Situationen. Wenige Tage nach dem Regierungssturz bereits einen Zeithorizont für die Wiederaufnahme der Asylentscheide zu nennen, wäre jedoch verfrüht.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Für die Schweiz ist wichtig, dass die Rückkehr nach Syrien in Sicherheit erfolgen kann. Deshalb erfolgen derzeit keine zwangsweisen Rückführungen nach Syrien. Freiwillige Rückkehr ist hingegen möglich. Das SEM verfolgt die Entwicklungen in Syrien laufend und prüft dabei auch, ob die Voraussetzungen für ein Rückkehrhilfeprogramm gegeben sind.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Sollten innerhalb der syrischen Diaspora Konflikte entstehen, so würden die kantonalen Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die innere Sicherheit dagegen vorgehen. Die Bewilligung von Anlässen liegt in der Kompetenz der lokalen Behörden. Bund, Kantone und Gemeinden müssen eng zusammenarbeiten, um mögliche Ausschreitungen zu verhindern.</span></p></div>
- <p>Das SEM hat Asylentscheide bei Asylsuchenden aus Syrien sistiert. 516 Personen (31.10.2024) mit hängigem Asylgesuch befinden sich in einem Status der Unsicherheit mit Folgen für die psychische Gesundheit. Die volatile Lage in Syrien lässt keinen raschen Asylpraxis-Entscheid zu.<br>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Sistierung nicht zum Dauerzustand wird und die Asylanträge innert nützlicher Frist bearbeitet werden?<br>2. Beabsichtigt der Bundesrat, die Sistierung zeitlich zu limitieren?</p>
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