Syrische Flüchtlinge haben keinen Fluchtgrund mehr

ShortId
24.8038
Id
20248038
Updated
16.12.2024 16:44
Language
de
Title
Syrische Flüchtlinge haben keinen Fluchtgrund mehr
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk184724510"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Erst wenige Tage nach dem Machtwechsel ist es noch zu früh, um die aktuelle Situation in Syrien verlässlich zu bewerten. </span></a><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat deshalb aufgrund der aktuellen Ereignisse in Syrien und zum Schutz der betroffenen Menschen entschieden, über Asylgesuche und den die Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs syrischer Staatsangehöriger vorläufig nicht zu entscheiden. Davon ausgeschlossen sind Gesuche um Familiennachzug von Personen, die in der Schweiz bereits einen Asylstatus haben.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das SEM beobachtet die Situation in Syrien aufmerksam und passt die Asyl- und Wegweisungspraxis gegebenenfalls an. Dies entspricht dem üblichen Vorgehen des SEM in solchen Situationen. Wenige Tage nach dem Regierungssturz bereits einen Zeithorizont für die Wiederaufnahme der Asylentscheide zu nennen, wäre jedoch verfrüht.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Für die Schweiz ist wichtig, dass die Rückkehr nach Syrien in Sicherheit erfolgen kann. Deshalb erfolgen derzeit keine zwangsweisen Rückführungen nach Syrien. Freiwillige Rückkehr ist hingegen möglich. Das SEM verfolgt die Entwicklungen in Syrien laufend und prüft dabei auch, ob die Voraussetzungen für ein Rückkehrhilfeprogramm gegeben sind.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Sollten innerhalb der syrischen Diaspora Konflikte entstehen, so würden die kantonalen Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die innere Sicherheit dagegen vorgehen. Die Bewilligung von Anlässen liegt in der Kompetenz der lokalen Behörden. Bund, Kantone und Gemeinden müssen eng zusammenarbeiten, um mögliche Ausschreitungen zu verhindern.</span></p></div>
  • <p>Das Assad-Regime in Syrien wurde erfreulicherweise gestützt, wie wir in sämtlichen Medien sowie bei Kundgebungen erfahren haben. Dieses brutale Regime war der Flüchtlingsgrund (kriegerische Handlungen und Verfolgung durch das Regime). Wenn im Herkunftsland wieder stabile Verhältnisse herrschen, sollte das SEM auch prüfen, ob die Schutzbedürftigkeit weiterhin gegeben ist.<br>1. Ist nach Ansicht des Bundesrates eine Rückkehr nach Syrien nun möglich?<br>2. Werden die neuen Asylgesuche nun alle sistiert?</p>
  • Syrische Flüchtlinge haben keinen Fluchtgrund mehr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk184724510"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Erst wenige Tage nach dem Machtwechsel ist es noch zu früh, um die aktuelle Situation in Syrien verlässlich zu bewerten. </span></a><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat deshalb aufgrund der aktuellen Ereignisse in Syrien und zum Schutz der betroffenen Menschen entschieden, über Asylgesuche und den die Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs syrischer Staatsangehöriger vorläufig nicht zu entscheiden. Davon ausgeschlossen sind Gesuche um Familiennachzug von Personen, die in der Schweiz bereits einen Asylstatus haben.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das SEM beobachtet die Situation in Syrien aufmerksam und passt die Asyl- und Wegweisungspraxis gegebenenfalls an. Dies entspricht dem üblichen Vorgehen des SEM in solchen Situationen. Wenige Tage nach dem Regierungssturz bereits einen Zeithorizont für die Wiederaufnahme der Asylentscheide zu nennen, wäre jedoch verfrüht.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Für die Schweiz ist wichtig, dass die Rückkehr nach Syrien in Sicherheit erfolgen kann. Deshalb erfolgen derzeit keine zwangsweisen Rückführungen nach Syrien. Freiwillige Rückkehr ist hingegen möglich. Das SEM verfolgt die Entwicklungen in Syrien laufend und prüft dabei auch, ob die Voraussetzungen für ein Rückkehrhilfeprogramm gegeben sind.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Sollten innerhalb der syrischen Diaspora Konflikte entstehen, so würden die kantonalen Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die innere Sicherheit dagegen vorgehen. Die Bewilligung von Anlässen liegt in der Kompetenz der lokalen Behörden. Bund, Kantone und Gemeinden müssen eng zusammenarbeiten, um mögliche Ausschreitungen zu verhindern.</span></p></div>
    • <p>Das Assad-Regime in Syrien wurde erfreulicherweise gestützt, wie wir in sämtlichen Medien sowie bei Kundgebungen erfahren haben. Dieses brutale Regime war der Flüchtlingsgrund (kriegerische Handlungen und Verfolgung durch das Regime). Wenn im Herkunftsland wieder stabile Verhältnisse herrschen, sollte das SEM auch prüfen, ob die Schutzbedürftigkeit weiterhin gegeben ist.<br>1. Ist nach Ansicht des Bundesrates eine Rückkehr nach Syrien nun möglich?<br>2. Werden die neuen Asylgesuche nun alle sistiert?</p>
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