Wie lange dauert das Entscheidmoratorium zu Asylgesuchen aus Syrien?
- ShortId
-
24.8045
- Id
-
20248045
- Updated
-
18.12.2024 14:43
- Language
-
de
- Title
-
Wie lange dauert das Entscheidmoratorium zu Asylgesuchen aus Syrien?
- AdditionalIndexing
-
2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk184724510"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Erst wenige Tage nach dem Machtwechsel ist es noch zu früh, um die aktuelle Situation in Syrien verlässlich zu bewerten. </span></a><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat deshalb aufgrund der aktuellen Ereignisse in Syrien und zum Schutz der betroffenen Menschen entschieden, über Asylgesuche und den die Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs syrischer Staatsangehöriger vorläufig nicht zu entscheiden. Davon ausgeschlossen sind Gesuche um Familiennachzug von Personen, die in der Schweiz bereits einen Asylstatus haben.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das SEM beobachtet die Situation in Syrien aufmerksam und passt die Asyl- und Wegweisungspraxis gegebenenfalls an. Dies entspricht dem üblichen Vorgehen des SEM in solchen Situationen. Wenige Tage nach dem Regierungssturz bereits einen Zeithorizont für die Wiederaufnahme der Asylentscheide zu nennen, wäre jedoch verfrüht.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Für die Schweiz ist wichtig, dass die Rückkehr nach Syrien in Sicherheit erfolgen kann. Deshalb erfolgen derzeit keine zwangsweisen Rückführungen nach Syrien. Freiwillige Rückkehr ist hingegen möglich. Das SEM verfolgt die Entwicklungen in Syrien laufend und prüft dabei auch, ob die Voraussetzungen für ein Rückkehrhilfeprogramm gegeben sind.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Sollten innerhalb der syrischen Diaspora Konflikte entstehen, so würden die kantonalen Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die innere Sicherheit dagegen vorgehen. Die Bewilligung von Anlässen liegt in der Kompetenz der lokalen Behörden. Bund, Kantone und Gemeinden müssen eng zusammenarbeiten, um mögliche Ausschreitungen zu verhindern.</span></p></div>
- <p>Am 09.12. hat das SEM informiert, es bestehe kein Grund für ein Aussetzen der Asylverfahren syrischer Geflüchteter, nur um wenige Stunden später doch ein Entscheidmoratorium anzukündigen. Befürchtungen, dass es in Syrien kaum rasch zu einer Befriedung unter Respekt der Frauen-, Minderheiten- und Menschenrechte kommt, sind verbreitet. Es wäre unverantwortlich, in diesem Fall das Moratorium über Monate (wie im Fall Sudan) aufrecht zu erhalten.<br>Ist der Bundesrat bereit, das Moratorium rasch aufzuheben?</p>
- Wie lange dauert das Entscheidmoratorium zu Asylgesuchen aus Syrien?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk184724510"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Erst wenige Tage nach dem Machtwechsel ist es noch zu früh, um die aktuelle Situation in Syrien verlässlich zu bewerten. </span></a><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat deshalb aufgrund der aktuellen Ereignisse in Syrien und zum Schutz der betroffenen Menschen entschieden, über Asylgesuche und den die Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs syrischer Staatsangehöriger vorläufig nicht zu entscheiden. Davon ausgeschlossen sind Gesuche um Familiennachzug von Personen, die in der Schweiz bereits einen Asylstatus haben.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das SEM beobachtet die Situation in Syrien aufmerksam und passt die Asyl- und Wegweisungspraxis gegebenenfalls an. Dies entspricht dem üblichen Vorgehen des SEM in solchen Situationen. Wenige Tage nach dem Regierungssturz bereits einen Zeithorizont für die Wiederaufnahme der Asylentscheide zu nennen, wäre jedoch verfrüht.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Für die Schweiz ist wichtig, dass die Rückkehr nach Syrien in Sicherheit erfolgen kann. Deshalb erfolgen derzeit keine zwangsweisen Rückführungen nach Syrien. Freiwillige Rückkehr ist hingegen möglich. Das SEM verfolgt die Entwicklungen in Syrien laufend und prüft dabei auch, ob die Voraussetzungen für ein Rückkehrhilfeprogramm gegeben sind.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Sollten innerhalb der syrischen Diaspora Konflikte entstehen, so würden die kantonalen Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die innere Sicherheit dagegen vorgehen. Die Bewilligung von Anlässen liegt in der Kompetenz der lokalen Behörden. Bund, Kantone und Gemeinden müssen eng zusammenarbeiten, um mögliche Ausschreitungen zu verhindern.</span></p></div>
- <p>Am 09.12. hat das SEM informiert, es bestehe kein Grund für ein Aussetzen der Asylverfahren syrischer Geflüchteter, nur um wenige Stunden später doch ein Entscheidmoratorium anzukündigen. Befürchtungen, dass es in Syrien kaum rasch zu einer Befriedung unter Respekt der Frauen-, Minderheiten- und Menschenrechte kommt, sind verbreitet. Es wäre unverantwortlich, in diesem Fall das Moratorium über Monate (wie im Fall Sudan) aufrecht zu erhalten.<br>Ist der Bundesrat bereit, das Moratorium rasch aufzuheben?</p>
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