War PMEDA an einer Scheinadresse domiziliert?
- ShortId
-
24.8050
- Id
-
20248050
- Updated
-
18.12.2024 11:34
- Language
-
de
- Title
-
War PMEDA an einer Scheinadresse domiziliert?
- AdditionalIndexing
-
15;2836;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Für die Erneuerung der Tarifvereinbarung für polydisziplinäre Gutachten per 1. Februar 2023 verlangte das Bundesamt für Sozialversicherungen eine aktuelle Bewilligung des Kantons Zürich zum Betrieb einer ambulanten ärztlichen Institution mit Sitz und Standort in Zürich. Eine solche Bewilligung wurde der PMEDA AG vom Amt für Gesundheit des Kantons Zürich per 10. Februar 2023 ausgestellt. In diesem Zusammenhang wurden vom Bundesamt für Sozialversicherungen erneut auch die entsprechenden Räumlichkeiten überprüft. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Massgebend für die Überprüfung waren die Adresse und die Räumlichkeiten der PMEDA AG und nicht diejenige einzelner Sachverständiger, die selbständig und im Auftragsverhältnis für die PMEDA AG tätig waren.</span></p></div>
- <p>Die Ermittlungen der deutschen Steuerfahndung gründen sich u.a. auf den Verdacht, dass es sich bei der Anschrift Freyastrasse 14, Zürich (wo sich an einem Briefkasten die Namen vieler PMEDA-Ärzte befanden) um eine Scheinadresse handelte, welche lediglich für Zwecke von Steuervergehen existierte, an welcher aber keine medizinischen Tätigkeiten/Begutachtungen stattfanden.<br>Welche konkreten Schritte hat die Bundesverwaltung bislang unternommen, um diesem Verdacht nachzugehen?</p>
- War PMEDA an einer Scheinadresse domiziliert?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Für die Erneuerung der Tarifvereinbarung für polydisziplinäre Gutachten per 1. Februar 2023 verlangte das Bundesamt für Sozialversicherungen eine aktuelle Bewilligung des Kantons Zürich zum Betrieb einer ambulanten ärztlichen Institution mit Sitz und Standort in Zürich. Eine solche Bewilligung wurde der PMEDA AG vom Amt für Gesundheit des Kantons Zürich per 10. Februar 2023 ausgestellt. In diesem Zusammenhang wurden vom Bundesamt für Sozialversicherungen erneut auch die entsprechenden Räumlichkeiten überprüft. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Massgebend für die Überprüfung waren die Adresse und die Räumlichkeiten der PMEDA AG und nicht diejenige einzelner Sachverständiger, die selbständig und im Auftragsverhältnis für die PMEDA AG tätig waren.</span></p></div>
- <p>Die Ermittlungen der deutschen Steuerfahndung gründen sich u.a. auf den Verdacht, dass es sich bei der Anschrift Freyastrasse 14, Zürich (wo sich an einem Briefkasten die Namen vieler PMEDA-Ärzte befanden) um eine Scheinadresse handelte, welche lediglich für Zwecke von Steuervergehen existierte, an welcher aber keine medizinischen Tätigkeiten/Begutachtungen stattfanden.<br>Welche konkreten Schritte hat die Bundesverwaltung bislang unternommen, um diesem Verdacht nachzugehen?</p>
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