Tabakprodukte zum Erhitzen. Steuerprivileg für ein schädliches Produkt streichen

ShortId
25.4277
Id
20254277
Updated
13.11.2025 22:11
Language
de
Title
Tabakprodukte zum Erhitzen. Steuerprivileg für ein schädliches Produkt streichen
AdditionalIndexing
2841;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Tabakprodukte zum Erhitzen (HTP, Heated Tobacco Products) sind seit 2015 auf dem Schweizer Markt erhältlich. Ihr Verkauf ist in den letzten Jahren stark gestiegen – von 13 Millionen Stück im Jahr 2015 auf fast 1.6-Milliarden im Jahr 2024. Eine fast 100-fache Steigerung in nur acht Jahren. Ein Trend der weiter anhält. HTP werden von der Tabakindustrie oftmals als weniger gefährlich als Zigaretten dargestellt. Diese Behauptung ist jedoch nicht durch unabhängige wissenschaftliche Studien belegt. Auch werden diese Tabakprodukte von den Herstellern in die Nähe von E-Zigaretten gerückt, obwohl sie wesentlich mehr Gemeinsamkeiten mit Zigaretten als mit E-Zigaretten haben.&nbsp;</p><p>Die bei HTP freigesetzten Schadstoffe sind gesundheitsschädlich, süchtig machend und können – wie bei Zigaretten – tödlich sein: Bereits 2017 wies ein Schweizer Team der Universitäten Bern und Lausanne schädliche Substanzen wie Feinstaub, Teer, und andere Karzinogene, wie Acetaldehyd in Produkten mit erhitztem Tabak nach. Es zeigt sich, dass die giftigen und krebserregenden Stoffe, die bei der Pyrolyse von Tabak freigesetzt werden, jenen von verbrannten Zigaretten ähnlich sind.</p><p>Die Gesundheits- und Suchtpräventionsorganisationen sehen in den Tabakprodukten zum Erhitzen keine Ausstiegshilfe, sondern warnen im Gegenteil vor ihnen.</p><p>Trotz der massiven Zunahme der Verkäufe und der gesundheitlichen Bedenken, werden Tabakprodukte zum Erhitzen vergleichsweise tief besteuert: Das Produkt wurde im Tabaksteuergesetz in die Kategorie «übrige Tabakfabrikate» eingereiht, in welche beispielsweise auch Abschnitte aus der Produktion fallen. Dies ist offensichtlich eine «Notlösung» für ein Produkt, an welches bei der Gestaltung der Kategorien und Tarife im Tabaksteuergesetz vorgängig nicht gedacht worden war: Der Steuertarif für «übrige Produkte» beträgt lediglich 18%. Zum Vergleich: Klassische Zigaretten werden im Schnitt mit ca. 50% besteuert.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt im Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, damit auf Tabakprodukte zum Erhitzen inskünftig der derselbe Tabaksteuertarif erhoben wird wie auf Zigaretten.</p>
  • Tabakprodukte zum Erhitzen. Steuerprivileg für ein schädliches Produkt streichen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Tabakprodukte zum Erhitzen (HTP, Heated Tobacco Products) sind seit 2015 auf dem Schweizer Markt erhältlich. Ihr Verkauf ist in den letzten Jahren stark gestiegen – von 13 Millionen Stück im Jahr 2015 auf fast 1.6-Milliarden im Jahr 2024. Eine fast 100-fache Steigerung in nur acht Jahren. Ein Trend der weiter anhält. HTP werden von der Tabakindustrie oftmals als weniger gefährlich als Zigaretten dargestellt. Diese Behauptung ist jedoch nicht durch unabhängige wissenschaftliche Studien belegt. Auch werden diese Tabakprodukte von den Herstellern in die Nähe von E-Zigaretten gerückt, obwohl sie wesentlich mehr Gemeinsamkeiten mit Zigaretten als mit E-Zigaretten haben.&nbsp;</p><p>Die bei HTP freigesetzten Schadstoffe sind gesundheitsschädlich, süchtig machend und können – wie bei Zigaretten – tödlich sein: Bereits 2017 wies ein Schweizer Team der Universitäten Bern und Lausanne schädliche Substanzen wie Feinstaub, Teer, und andere Karzinogene, wie Acetaldehyd in Produkten mit erhitztem Tabak nach. Es zeigt sich, dass die giftigen und krebserregenden Stoffe, die bei der Pyrolyse von Tabak freigesetzt werden, jenen von verbrannten Zigaretten ähnlich sind.</p><p>Die Gesundheits- und Suchtpräventionsorganisationen sehen in den Tabakprodukten zum Erhitzen keine Ausstiegshilfe, sondern warnen im Gegenteil vor ihnen.</p><p>Trotz der massiven Zunahme der Verkäufe und der gesundheitlichen Bedenken, werden Tabakprodukte zum Erhitzen vergleichsweise tief besteuert: Das Produkt wurde im Tabaksteuergesetz in die Kategorie «übrige Tabakfabrikate» eingereiht, in welche beispielsweise auch Abschnitte aus der Produktion fallen. Dies ist offensichtlich eine «Notlösung» für ein Produkt, an welches bei der Gestaltung der Kategorien und Tarife im Tabaksteuergesetz vorgängig nicht gedacht worden war: Der Steuertarif für «übrige Produkte» beträgt lediglich 18%. Zum Vergleich: Klassische Zigaretten werden im Schnitt mit ca. 50% besteuert.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt im Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, damit auf Tabakprodukte zum Erhitzen inskünftig der derselbe Tabaksteuertarif erhoben wird wie auf Zigaretten.</p>
    • Tabakprodukte zum Erhitzen. Steuerprivileg für ein schädliches Produkt streichen

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