Zürcher Studie betreff. chronische Krankheiten und komplementärmedizinische Behandlungen unerwünscht
- ShortId
-
25.7241
- Id
-
20257241
- Updated
-
17.03.2025 16:07
- Language
-
de
- Title
-
Zürcher Studie betreff. chronische Krankheiten und komplementärmedizinische Behandlungen unerwünscht
- AdditionalIndexing
-
2841;36
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><a></a><a><br><span>Die Bewilligung von Studien im Rahmen des Humanforschungsgesetzes (HFG) ist Aufgabe der kantonalen Ethikkommissionen (in diesem Fall der Ethikkommission des Kantons Zürich); für Heilmittel ist in gewissen Fällen zusätzlich das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic zuständig.</span></a></p><p><span> </span></p><p><span>Das HFG bezweckt primär den Schutz des Menschen in der Forschung und sekundär die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen sowie die Sicherung von Qualität und Transparenz in der Forschung. Um diese Zwecke zu gewährleisten, beurteilen die Ethikkommissionen die Studiengesuche nach den im HFG und seinen Verordnungen festgelegten Kriterien.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Förderung von bestimmten Forschungsrichtungen ist nicht Zweck des HFG. Es ist deshalb nicht Aufgabe der Ethikkommissionen, die Forschung in eine bestimmte Richtung voranzutreiben.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat hat keine Einsicht in die einzelnen Gesuche und die Beurteilungsvorgänge durch die kantonalen Ethikkommissionen. Er kann deshalb zu den Ablehnungsgründen im konkreten Fall keine Stellung nehmen.</span><span></span><span></span></p></span>
- <p>Bei einigen chronischen Krankheiten können komplementärmedizinische Behandlungen erfolgreicher sein als schulmedizinische. Es gab eine Beobachtungsstudie von Fachleuten, welche dieser Frage nachging, welches Therapiekonzept bei chronischen Patienten das erfolgreichste ist, ob dies das schulmedizinische, komplementärmedizinische oder ein alternatives ist.<br>1. Warum lehnte die Ethikkommission den Antrag der Studie ab?<br>2. Wäre es nicht sinnvoll, dass Forschung in diese Richtung vorangetrieben würde?</p>
- Zürcher Studie betreff. chronische Krankheiten und komplementärmedizinische Behandlungen unerwünscht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><a></a><a><br><span>Die Bewilligung von Studien im Rahmen des Humanforschungsgesetzes (HFG) ist Aufgabe der kantonalen Ethikkommissionen (in diesem Fall der Ethikkommission des Kantons Zürich); für Heilmittel ist in gewissen Fällen zusätzlich das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic zuständig.</span></a></p><p><span> </span></p><p><span>Das HFG bezweckt primär den Schutz des Menschen in der Forschung und sekundär die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen sowie die Sicherung von Qualität und Transparenz in der Forschung. Um diese Zwecke zu gewährleisten, beurteilen die Ethikkommissionen die Studiengesuche nach den im HFG und seinen Verordnungen festgelegten Kriterien.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Förderung von bestimmten Forschungsrichtungen ist nicht Zweck des HFG. Es ist deshalb nicht Aufgabe der Ethikkommissionen, die Forschung in eine bestimmte Richtung voranzutreiben.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat hat keine Einsicht in die einzelnen Gesuche und die Beurteilungsvorgänge durch die kantonalen Ethikkommissionen. Er kann deshalb zu den Ablehnungsgründen im konkreten Fall keine Stellung nehmen.</span><span></span><span></span></p></span>
- <p>Bei einigen chronischen Krankheiten können komplementärmedizinische Behandlungen erfolgreicher sein als schulmedizinische. Es gab eine Beobachtungsstudie von Fachleuten, welche dieser Frage nachging, welches Therapiekonzept bei chronischen Patienten das erfolgreichste ist, ob dies das schulmedizinische, komplementärmedizinische oder ein alternatives ist.<br>1. Warum lehnte die Ethikkommission den Antrag der Studie ab?<br>2. Wäre es nicht sinnvoll, dass Forschung in diese Richtung vorangetrieben würde?</p>
- Zürcher Studie betreff. chronische Krankheiten und komplementärmedizinische Behandlungen unerwünscht
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