Wie können Elektrotraktoren bei der Beschaffung von Unterhalts- und Gartenfahrzeugen bei der Armasuisse zugelassen werden?

ShortId
25.7246
Id
20257246
Updated
17.03.2025 15:45
Language
de
Title
Wie können Elektrotraktoren bei der Beschaffung von Unterhalts- und Gartenfahrzeugen bei der Armasuisse zugelassen werden?
AdditionalIndexing
48;66;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><a></a><a><span>Wie der Bundesrat bereits auf die Frage Andrey 25.7017 erläutert hat, beschafft armasuisse, wenn immer möglich, rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge. In der genannten Ausschreibung wird jedoch die Anforderung «Dieselmotor» gestellt.</span></a></p><p><span>Damit wird dem polyvalenten und langandauernden Einsatz unter unterschiedlichsten Bedingungen – vor allem auch im Winterdienst – Rechnung getragen. Die Flexibilität im Einsatz sowie die Autarkie der Fahrzeuge sind die ausschlaggebenden Kriterien. Die erforderlichen Arbeiten finden nicht immer in direkter Umgebung von Werkhöfen statt. Auch an teils abgelegenen Aussenstandorten wie zum Beispiel Schiess- und Übungsplätzen sollen Umgebungsarbeiten (v.a. Mähen/Mulchen im Gelände) ohne längeren Unterbruch erfolgen können. Die Nachrüstung solch abgelegener Aussenstandorte mit Ladeinfrastrukturen ist nicht überall möglich und sinnvoll, da diese Standorte teilweise keinen Zugang zu Elektrizität haben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Es ist richtig, dass Elektrotraktoren auch an handelsüblichen 230 V Steckdosen geladen werden können. Bei der Verwendung einer handelsüblichen Steckdose dauert ein Ladezyklus jedoch so lange, dass die anfallenden Arbeiten jeweils länger unterbrochen werden müssten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Weisungen des VBS über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen vom 11. Dezember 2020 gelten nicht für Militärfahrzeuge. Deshalb ist im vorliegenden Fall keine Bewilligung notwendig.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die SIMAP-Ausschreibung 5622-01 ist korrekt und wird nicht angepasst.</span><span></span><span></span></p></span>
  • <p>Die Antwort des Bundesrates auf die Frage 25.7017 ist unzureichend. Für elektrische Unterhaltsfahrzeuge sind keine spezifischen Ladeinfrastrukturen notwendig, sie können mit einfachen Ladekabeln geladen werden. Es gibt konkurrenzfähige Elektrotraktoren aus Schweizer Produktion auf dem Markt.<br>Welchen Weg sieht der Bundesrat, um die Beschaffung der SIMAP-Ausschreibung 5622-01 auf Elektrotraktoren gemäss der Weisung des VBS vom 11.12.2020 anzupassen?&nbsp;</p>
  • Wie können Elektrotraktoren bei der Beschaffung von Unterhalts- und Gartenfahrzeugen bei der Armasuisse zugelassen werden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><a></a><a><span>Wie der Bundesrat bereits auf die Frage Andrey 25.7017 erläutert hat, beschafft armasuisse, wenn immer möglich, rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge. In der genannten Ausschreibung wird jedoch die Anforderung «Dieselmotor» gestellt.</span></a></p><p><span>Damit wird dem polyvalenten und langandauernden Einsatz unter unterschiedlichsten Bedingungen – vor allem auch im Winterdienst – Rechnung getragen. Die Flexibilität im Einsatz sowie die Autarkie der Fahrzeuge sind die ausschlaggebenden Kriterien. Die erforderlichen Arbeiten finden nicht immer in direkter Umgebung von Werkhöfen statt. Auch an teils abgelegenen Aussenstandorten wie zum Beispiel Schiess- und Übungsplätzen sollen Umgebungsarbeiten (v.a. Mähen/Mulchen im Gelände) ohne längeren Unterbruch erfolgen können. Die Nachrüstung solch abgelegener Aussenstandorte mit Ladeinfrastrukturen ist nicht überall möglich und sinnvoll, da diese Standorte teilweise keinen Zugang zu Elektrizität haben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Es ist richtig, dass Elektrotraktoren auch an handelsüblichen 230 V Steckdosen geladen werden können. Bei der Verwendung einer handelsüblichen Steckdose dauert ein Ladezyklus jedoch so lange, dass die anfallenden Arbeiten jeweils länger unterbrochen werden müssten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Weisungen des VBS über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen vom 11. Dezember 2020 gelten nicht für Militärfahrzeuge. Deshalb ist im vorliegenden Fall keine Bewilligung notwendig.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die SIMAP-Ausschreibung 5622-01 ist korrekt und wird nicht angepasst.</span><span></span><span></span></p></span>
    • <p>Die Antwort des Bundesrates auf die Frage 25.7017 ist unzureichend. Für elektrische Unterhaltsfahrzeuge sind keine spezifischen Ladeinfrastrukturen notwendig, sie können mit einfachen Ladekabeln geladen werden. Es gibt konkurrenzfähige Elektrotraktoren aus Schweizer Produktion auf dem Markt.<br>Welchen Weg sieht der Bundesrat, um die Beschaffung der SIMAP-Ausschreibung 5622-01 auf Elektrotraktoren gemäss der Weisung des VBS vom 11.12.2020 anzupassen?&nbsp;</p>
    • Wie können Elektrotraktoren bei der Beschaffung von Unterhalts- und Gartenfahrzeugen bei der Armasuisse zugelassen werden?

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