Skigebiet wird nach 9 Jahren willkürlich mit einer Beschwerde belastet

ShortId
25.7261
Id
20257261
Updated
17.03.2025 15:45
Language
de
Title
Skigebiet wird nach 9 Jahren willkürlich mit einer Beschwerde belastet
AdditionalIndexing
48;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Der Schutz von Mooren und Moorlandschaften von gesamtschweizerischer Bedeutung ist in der Bundesverfassung verankert. Die Sicherstellung des Moorschutzes ist deshalb eine wichtige Aufgabe des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) des Kantons Bern hat die Beschwerde des BAFU in erster Instanz mit Entscheid vom 4. Oktober 2024 gutgeheissen. Der Entscheid der BVD wurde durch die Beschwerdegegner an das kantonale Verwaltungsgericht weitergezogen. Gleichzeitig laufen Gespräche zur Frage der zu ergreifenden verhältnismässigen Massnahmen und damit zur weiteren Nutzung des Skilifts. Es sind sämtliche Interessen zu ermitteln und sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kann sich der Bundesrat dazu nicht weiter äussern.</span></p></span>
  • <p>&nbsp;</p><p>Zehn Jahre nach der Einweihung des amtlich bewilligten Tellerlifts «Schwändli» droht dem beliebten Kinderskilift das Aus. Es scheint, als wollen die Beamten des Bundesamt für Umwelt BAFU jetzt durchsetzen, was sie die letzten neun Jahre verpasst oder ignoriert haben.<br>1. Welches Ziel verfolgt das BAFU mit dieser Beschwerde?<br>Wo bleibt der gesunde Menschenverstand?<br>2. Ist der Bundesrat bereit, die Beschwerde zurückzuziehen?<br>3. War einmal jemand vom BAFU vor Ort und hat sich über die Situation informiert?</p>
  • Skigebiet wird nach 9 Jahren willkürlich mit einer Beschwerde belastet
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Der Schutz von Mooren und Moorlandschaften von gesamtschweizerischer Bedeutung ist in der Bundesverfassung verankert. Die Sicherstellung des Moorschutzes ist deshalb eine wichtige Aufgabe des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) des Kantons Bern hat die Beschwerde des BAFU in erster Instanz mit Entscheid vom 4. Oktober 2024 gutgeheissen. Der Entscheid der BVD wurde durch die Beschwerdegegner an das kantonale Verwaltungsgericht weitergezogen. Gleichzeitig laufen Gespräche zur Frage der zu ergreifenden verhältnismässigen Massnahmen und damit zur weiteren Nutzung des Skilifts. Es sind sämtliche Interessen zu ermitteln und sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kann sich der Bundesrat dazu nicht weiter äussern.</span></p></span>
    • <p>&nbsp;</p><p>Zehn Jahre nach der Einweihung des amtlich bewilligten Tellerlifts «Schwändli» droht dem beliebten Kinderskilift das Aus. Es scheint, als wollen die Beamten des Bundesamt für Umwelt BAFU jetzt durchsetzen, was sie die letzten neun Jahre verpasst oder ignoriert haben.<br>1. Welches Ziel verfolgt das BAFU mit dieser Beschwerde?<br>Wo bleibt der gesunde Menschenverstand?<br>2. Ist der Bundesrat bereit, die Beschwerde zurückzuziehen?<br>3. War einmal jemand vom BAFU vor Ort und hat sich über die Situation informiert?</p>
    • Skigebiet wird nach 9 Jahren willkürlich mit einer Beschwerde belastet

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