Warum unterstützt der Bundesrat den Frontalangriff auf den Gewässer- und Trinkwasserschutz?
- ShortId
-
25.7262
- Id
-
20257262
- Updated
-
17.03.2025 15:45
- Language
-
de
- Title
-
Warum unterstützt der Bundesrat den Frontalangriff auf den Gewässer- und Trinkwasserschutz?
- AdditionalIndexing
-
55;2841;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>In seiner Stellungnahme zur erwähnten Motion hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass der Gewässerschutz mit verschiedenen Massnahmen gestärkt wird. Gleichzeitig ist es ihm ein wichtiges Anliegen, die inländische Nahrungsmittelproduktion zu stärken. Die landwirtschaftliche Produktion ist mit wachsenden Pflanzenschutzproblemen konfrontiert. Vor diesem Hintergrund sind Massnahmen notwendig.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu (1): Mit der erwähnten Motion </span><span><em>[24.4589]</em></span><span> wird eine Anpassung der Kriterien, welche zur Überprüfung der Zulassung von Wirkstoffen mit wiederholten und verbreiteten Überschreitungen von ökotoxikologischen Grenzwerten in Oberflächengewässern führen, gefordert. Von der Regelung können nur Stoffe betroffen sein, für die ein solcher Grenzwert vorgängig festgelegt wurde. Aufgrund von Messungen des Jahres 2023 könnten dies Cypermethrin und Nicosulfuron sein.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu (2): Die bisherige Definition von «wiederholt und verbreitet» setzt ein Anliegen des Parlaments im Rahmen der parlamentarischen Initiative "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" </span><span><em>[19.475] </em></span><span>um. Der damalige Bericht der Kommission hält fest, dass die Zulassung von Pestiziden überprüft werden soll, wenn die Grenzwerte in mehr als nur in Einzelfällen überschritten werden. Die Grenzwertüberschreitungen sollen «als wiederholt und verbreitet gelten, wenn die Überschreitungen regelmässig grosse Teile der Schweiz (mehrere Kantone) betreffen.»</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu (3): Mit Artikel 9 Absatz 6 des Gewässerschutzgesetzes kann der Bundesrat gemäss geltender Regelung vom Entzug einer Zulassung absehen, um den Schutz der landwirtschaftlichen Produktion sicherzustellen. Eine dauerhafte Ausnahme ist jedoch nicht möglich. Der Bundesrat möchte die inländische Nahrungsmittelproduktion stärken. Daher ist er bereit, die Kriterien bei der Überprüfung der Wirkstoffe im Sinne der Motion anzupassen.</span></p></span>
- <p>Aufgrund der Antwort des Bundesrates zu Geschäft Mo. 24.4589, Realistisches Monitoring für den Gewässerschutz ergeben sich folgende Fragen:<br>- Welche Stoffe könnten, aufgrund der bisherigen Messungen/ Erfahrungswerte, von einer Überprüfung betroffen sein? Welche davon sind ökologische Mittel? <br>- Auf welcher Grundlage wurde die Definition von «wiederholt und verbreitet» erarbeitet?<br>- Wieso schützt Art. 9 Abs. 6 GSchG die landwirtschaftliche Produktion nicht ausreichend?</p>
- Warum unterstützt der Bundesrat den Frontalangriff auf den Gewässer- und Trinkwasserschutz?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>In seiner Stellungnahme zur erwähnten Motion hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass der Gewässerschutz mit verschiedenen Massnahmen gestärkt wird. Gleichzeitig ist es ihm ein wichtiges Anliegen, die inländische Nahrungsmittelproduktion zu stärken. Die landwirtschaftliche Produktion ist mit wachsenden Pflanzenschutzproblemen konfrontiert. Vor diesem Hintergrund sind Massnahmen notwendig.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu (1): Mit der erwähnten Motion </span><span><em>[24.4589]</em></span><span> wird eine Anpassung der Kriterien, welche zur Überprüfung der Zulassung von Wirkstoffen mit wiederholten und verbreiteten Überschreitungen von ökotoxikologischen Grenzwerten in Oberflächengewässern führen, gefordert. Von der Regelung können nur Stoffe betroffen sein, für die ein solcher Grenzwert vorgängig festgelegt wurde. Aufgrund von Messungen des Jahres 2023 könnten dies Cypermethrin und Nicosulfuron sein.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu (2): Die bisherige Definition von «wiederholt und verbreitet» setzt ein Anliegen des Parlaments im Rahmen der parlamentarischen Initiative "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" </span><span><em>[19.475] </em></span><span>um. Der damalige Bericht der Kommission hält fest, dass die Zulassung von Pestiziden überprüft werden soll, wenn die Grenzwerte in mehr als nur in Einzelfällen überschritten werden. Die Grenzwertüberschreitungen sollen «als wiederholt und verbreitet gelten, wenn die Überschreitungen regelmässig grosse Teile der Schweiz (mehrere Kantone) betreffen.»</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu (3): Mit Artikel 9 Absatz 6 des Gewässerschutzgesetzes kann der Bundesrat gemäss geltender Regelung vom Entzug einer Zulassung absehen, um den Schutz der landwirtschaftlichen Produktion sicherzustellen. Eine dauerhafte Ausnahme ist jedoch nicht möglich. Der Bundesrat möchte die inländische Nahrungsmittelproduktion stärken. Daher ist er bereit, die Kriterien bei der Überprüfung der Wirkstoffe im Sinne der Motion anzupassen.</span></p></span>
- <p>Aufgrund der Antwort des Bundesrates zu Geschäft Mo. 24.4589, Realistisches Monitoring für den Gewässerschutz ergeben sich folgende Fragen:<br>- Welche Stoffe könnten, aufgrund der bisherigen Messungen/ Erfahrungswerte, von einer Überprüfung betroffen sein? Welche davon sind ökologische Mittel? <br>- Auf welcher Grundlage wurde die Definition von «wiederholt und verbreitet» erarbeitet?<br>- Wieso schützt Art. 9 Abs. 6 GSchG die landwirtschaftliche Produktion nicht ausreichend?</p>
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