SBB Cargo richtet den Kombinierten Verkehr neu aus (1)

ShortId
25.7448
Id
20257448
Updated
10.06.2025 16:47
Language
de
Title
SBB Cargo richtet den Kombinierten Verkehr neu aus (1)
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Für Investitionsbeiträge im kombinierten Verkehr kommen die Bestimmungen gemäss Gütertransportverordnung zur Anwendung. Dort ist auch festgehalten, ob und wieviel der Bund zurückfordert, wenn die geförderte Anlage endgültig nicht mehr benützt wird oder die vereinbarte Umschlags- oder Transportmenge nicht erreicht wird. Der Gesuchsteller wird mit der Zusicherung der finanziellen Unterstützung verpflichtet, die Investitionsmittel entsprechend dem beantragten Zweck und der Lebensdauer einzusetzen. Somit bestehen für eine bestimmte Zeit Mindestumschlagsmengen sowie vereinbarte Umschlagsmengen.</span><br><span>Der Bund hat für die nun von SBB Cargo nicht mehr bedienten Anlagen für die Anschaffung von diversen Umschlagsgeräten (sog. Reachstackern) Investitionsbeiträge gesprochen. </span><span>Verschiedene Förderungen liegen schon deutlich mehr als 10 Jahre zurück, so dass der Bund hier voraussichtlich keine Rückforderungen geltend machen wird. Bei anderen Geräten prüft das BAV aktuell Rückforderungen. </span></p></span>
  • <p>Mit Mitteilung vom 20.05.2025 kündigt SBB Cargo den radikalen Rückbau des Kombinierten Verkehrs (KV) an. Nur die Verbindung Dietikon-Stabio bleibt bestehen. 8 KV-Terminals, die SBB Cargo bisher betrieb, werden geschlossen.<br>Wie rechtfertigt der Bundesrat die Aufsichtspflichtverletzung durch das BAV, wodurch die SBB Steuermillionen in unnötige Terminals versenken konnte?&nbsp;</p>
  • SBB Cargo richtet den Kombinierten Verkehr neu aus (1)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Für Investitionsbeiträge im kombinierten Verkehr kommen die Bestimmungen gemäss Gütertransportverordnung zur Anwendung. Dort ist auch festgehalten, ob und wieviel der Bund zurückfordert, wenn die geförderte Anlage endgültig nicht mehr benützt wird oder die vereinbarte Umschlags- oder Transportmenge nicht erreicht wird. Der Gesuchsteller wird mit der Zusicherung der finanziellen Unterstützung verpflichtet, die Investitionsmittel entsprechend dem beantragten Zweck und der Lebensdauer einzusetzen. Somit bestehen für eine bestimmte Zeit Mindestumschlagsmengen sowie vereinbarte Umschlagsmengen.</span><br><span>Der Bund hat für die nun von SBB Cargo nicht mehr bedienten Anlagen für die Anschaffung von diversen Umschlagsgeräten (sog. Reachstackern) Investitionsbeiträge gesprochen. </span><span>Verschiedene Förderungen liegen schon deutlich mehr als 10 Jahre zurück, so dass der Bund hier voraussichtlich keine Rückforderungen geltend machen wird. Bei anderen Geräten prüft das BAV aktuell Rückforderungen. </span></p></span>
    • <p>Mit Mitteilung vom 20.05.2025 kündigt SBB Cargo den radikalen Rückbau des Kombinierten Verkehrs (KV) an. Nur die Verbindung Dietikon-Stabio bleibt bestehen. 8 KV-Terminals, die SBB Cargo bisher betrieb, werden geschlossen.<br>Wie rechtfertigt der Bundesrat die Aufsichtspflichtverletzung durch das BAV, wodurch die SBB Steuermillionen in unnötige Terminals versenken konnte?&nbsp;</p>
    • SBB Cargo richtet den Kombinierten Verkehr neu aus (1)

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