Chance zur digitalen Therapie nicht verpassen

ShortId
25.7485
Id
20257485
Updated
16.06.2025 16:21
Language
de
Title
Chance zur digitalen Therapie nicht verpassen
AdditionalIndexing
2841;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Die Prüfung der Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von digitalen Gesundheitsanwendungen ist im Gange. Die Entscheide zur Aufnahme oder Ablehnung einer neuen Leistung in die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) werden jeweils in den Kommentaren zu den Änderungen, die auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit publiziert sind, beschrieben. Alle Leistungen, welche von der OKP übernommen werden, müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein, wobei die Wirksamkeit nach wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen sein muss. Aufgrund fehlendem Wirksamkeitsnachweis wurden die bisher evaluierten digitalen Gesundheitsanwendungen im Bereich der MiGeL abgelehnt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aufgrund von Anträgen wurden zwei digitale Gesundheitsanwendungen (Telemedizinprogramm für Patientinnen und Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz und internet-basierte kognitivverhaltens-therapeutische Behandlung der Insomnie) als wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich beurteilt und als Pflichtleistung der OKP in den Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgenommen. </span></p></span>
  • <p>Die Therapie gewisser Krankheiten kann heute evidenzbasiert durch digitale Anwendungen (DTx) erfolgen. Gemäss BAG-Faktenblatt ist eine Vergütung über die MiGeL möglich. Dennoch ist bis heute keine einzige DTx in der Schweiz über die OKP erstattungsfähig – im Gegensatz zu Ländern wie Deutschland oder Frankreich.<br>- &nbsp;Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Schweiz den Anschluss an diese Technologie nicht verpasst?<br>- &nbsp;Ab wann ist ein zügiger Aufnahmeprozess geplant?</p>
  • Chance zur digitalen Therapie nicht verpassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Die Prüfung der Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von digitalen Gesundheitsanwendungen ist im Gange. Die Entscheide zur Aufnahme oder Ablehnung einer neuen Leistung in die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) werden jeweils in den Kommentaren zu den Änderungen, die auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit publiziert sind, beschrieben. Alle Leistungen, welche von der OKP übernommen werden, müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein, wobei die Wirksamkeit nach wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen sein muss. Aufgrund fehlendem Wirksamkeitsnachweis wurden die bisher evaluierten digitalen Gesundheitsanwendungen im Bereich der MiGeL abgelehnt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aufgrund von Anträgen wurden zwei digitale Gesundheitsanwendungen (Telemedizinprogramm für Patientinnen und Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz und internet-basierte kognitivverhaltens-therapeutische Behandlung der Insomnie) als wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich beurteilt und als Pflichtleistung der OKP in den Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgenommen. </span></p></span>
    • <p>Die Therapie gewisser Krankheiten kann heute evidenzbasiert durch digitale Anwendungen (DTx) erfolgen. Gemäss BAG-Faktenblatt ist eine Vergütung über die MiGeL möglich. Dennoch ist bis heute keine einzige DTx in der Schweiz über die OKP erstattungsfähig – im Gegensatz zu Ländern wie Deutschland oder Frankreich.<br>- &nbsp;Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Schweiz den Anschluss an diese Technologie nicht verpasst?<br>- &nbsp;Ab wann ist ein zügiger Aufnahmeprozess geplant?</p>
    • Chance zur digitalen Therapie nicht verpassen

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