Wie genau werden Siedlungsgebiete vor Pestizid-Emissionen geschützt?

ShortId
25.7627
Id
20257627
Updated
15.09.2025 16:04
Language
de
Title
Wie genau werden Siedlungsgebiete vor Pestizid-Emissionen geschützt?
AdditionalIndexing
55;2841;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Im Rahmen eines Zulassungs- oder Überprüfungsverfahrens von Pflanzenschutz-mitteln (PSM) werden unter anderem deren mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen in benachbarten Siedlungsgebieten geprüft. Gegebenenfalls werden in der Zulassung eines PSM produktspezifische Massnahmen verfügt, wie beispielsweise unbehandelte Pufferzonen entlang von Wohnflächen und öffentlichen Anlagen. Für die Anwendung von PSM im Siedlungsgebiet ausserhalb landwirtschaftlicher Produktionsflächen gelten gemäss Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) zudem weitere Beschränkungen. Hierfür ist insbesondere die toxikologische Einstufung des PSM ausschlaggebend. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2 und 3. Die Risikobewertungen für die Auswirkungen von PSM auf unbeteiligte Dritte basieren auf wissenschaftlich anerkannten Modellen, welche regelmässig aktualisiert werden. Die effektive Belastung der Menschen in Siedlungsgebieten wird nicht systematisch überprüft. Es liegen jedoch zwei aktuelle Studien vor, die sich mit der Belastung von Menschen durch PSM in der Schweiz befassen: die Pilotphase der Human Biomonitoring-Projekte mit Fokus auf Glyphosat (2023; www.bag.admin.ch/de/human-biomonitoring-projekte-die-pilotphase) sowie die PARVAL-Studie im Wallis (2025; https://www.swisstph.ch/de/projects/parval). Beide liefern wertvolle Erkenntnisse, sind jedoch aufgrund ihrer begrenzten Teilnehmerzahl bzw. geografischen Eingrenzung nicht als systematische Erhebungen im nationalen Sinne zu verstehen und bilden damit keine Grundlage für die Risikobewertung. </span></p></span>
  • <p>Auf meine Ip. <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253878"><u>25.3878</u></a>&nbsp;schreibt der Bundesrat, dass Massnahmen zur Risikoreduktion für Siedlungsgebiete in den Anwendungsvorschriften von Pestiziden festgelegt sind.<br>1. Um welche Massnahmen handelt es sich dabei?<br>2. Wird die effektive Wirkung dieser Massnahmen bzw. die effektive Belastung der Menschen in diesen Siedlungsgebieten systematisch überprüft?<br>3. Falls ja: was bedeutet in dem Fall «systematisch» und zu welchen Schlüssen kommt der Bundesrat, insbesondere bezüglich Abdrift?<br>Falls nein: warum nicht?</p>
  • Wie genau werden Siedlungsgebiete vor Pestizid-Emissionen geschützt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Im Rahmen eines Zulassungs- oder Überprüfungsverfahrens von Pflanzenschutz-mitteln (PSM) werden unter anderem deren mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen in benachbarten Siedlungsgebieten geprüft. Gegebenenfalls werden in der Zulassung eines PSM produktspezifische Massnahmen verfügt, wie beispielsweise unbehandelte Pufferzonen entlang von Wohnflächen und öffentlichen Anlagen. Für die Anwendung von PSM im Siedlungsgebiet ausserhalb landwirtschaftlicher Produktionsflächen gelten gemäss Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) zudem weitere Beschränkungen. Hierfür ist insbesondere die toxikologische Einstufung des PSM ausschlaggebend. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2 und 3. Die Risikobewertungen für die Auswirkungen von PSM auf unbeteiligte Dritte basieren auf wissenschaftlich anerkannten Modellen, welche regelmässig aktualisiert werden. Die effektive Belastung der Menschen in Siedlungsgebieten wird nicht systematisch überprüft. Es liegen jedoch zwei aktuelle Studien vor, die sich mit der Belastung von Menschen durch PSM in der Schweiz befassen: die Pilotphase der Human Biomonitoring-Projekte mit Fokus auf Glyphosat (2023; www.bag.admin.ch/de/human-biomonitoring-projekte-die-pilotphase) sowie die PARVAL-Studie im Wallis (2025; https://www.swisstph.ch/de/projects/parval). Beide liefern wertvolle Erkenntnisse, sind jedoch aufgrund ihrer begrenzten Teilnehmerzahl bzw. geografischen Eingrenzung nicht als systematische Erhebungen im nationalen Sinne zu verstehen und bilden damit keine Grundlage für die Risikobewertung. </span></p></span>
    • <p>Auf meine Ip. <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253878"><u>25.3878</u></a>&nbsp;schreibt der Bundesrat, dass Massnahmen zur Risikoreduktion für Siedlungsgebiete in den Anwendungsvorschriften von Pestiziden festgelegt sind.<br>1. Um welche Massnahmen handelt es sich dabei?<br>2. Wird die effektive Wirkung dieser Massnahmen bzw. die effektive Belastung der Menschen in diesen Siedlungsgebieten systematisch überprüft?<br>3. Falls ja: was bedeutet in dem Fall «systematisch» und zu welchen Schlüssen kommt der Bundesrat, insbesondere bezüglich Abdrift?<br>Falls nein: warum nicht?</p>
    • Wie genau werden Siedlungsgebiete vor Pestizid-Emissionen geschützt?

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