„Begrenzte Personenanzahl“ im neuen FZA – wo festgeschrieben?

ShortId
25.7676
Id
20257676
Updated
15.09.2025 16:03
Language
de
Title
„Begrenzte Personenanzahl“ im neuen FZA – wo festgeschrieben?
AdditionalIndexing
10;2811;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Durch die vorgesehenen Änderungen im Freizügigkeitsabkommen wird der Anspruch auf Familiennachzug leicht ausgeweitet auf eingetragene Partnerinnen und Partner sowie bestimme Familienangehörige von eingetragenen Partnerinnen und Partnern. Eingetragene Partnerschaften werden in der Praxis zum Freizügigkeitsabkommen allerdings bereits heute gleichbehandelt wie Ehen. Daher erwartet der Bundesrat, dass lediglich eine geringe Anzahl zusätzlicher Personen neu in die Schweiz zuwandern könnte. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Bestimmungen zum Familiennachzug finden sich in der Richtlinie 2004/38/EG. </span></p></span>
  • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation 25.3633 "Verstoss gegen Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung" schreibt der Bundesrat:<br>"Gestützt auf die in diesem Rahmen vorgesehenen Änderungen im FZA könnte lediglich eine geringe Anzahl zusätzlicher Personen neu in die Schweiz zuwandern. Diese begrenzte Personenanzahl hat nur geringfügige Auswirkungen auf die Zuwanderung..."<br>- Wie hoch ist diese begrenzte Personenzahl?<br>- Wo ist diese Begrenzung festgeschrieben?</p>
  • „Begrenzte Personenanzahl“ im neuen FZA – wo festgeschrieben?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Durch die vorgesehenen Änderungen im Freizügigkeitsabkommen wird der Anspruch auf Familiennachzug leicht ausgeweitet auf eingetragene Partnerinnen und Partner sowie bestimme Familienangehörige von eingetragenen Partnerinnen und Partnern. Eingetragene Partnerschaften werden in der Praxis zum Freizügigkeitsabkommen allerdings bereits heute gleichbehandelt wie Ehen. Daher erwartet der Bundesrat, dass lediglich eine geringe Anzahl zusätzlicher Personen neu in die Schweiz zuwandern könnte. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Bestimmungen zum Familiennachzug finden sich in der Richtlinie 2004/38/EG. </span></p></span>
    • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation 25.3633 "Verstoss gegen Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung" schreibt der Bundesrat:<br>"Gestützt auf die in diesem Rahmen vorgesehenen Änderungen im FZA könnte lediglich eine geringe Anzahl zusätzlicher Personen neu in die Schweiz zuwandern. Diese begrenzte Personenanzahl hat nur geringfügige Auswirkungen auf die Zuwanderung..."<br>- Wie hoch ist diese begrenzte Personenzahl?<br>- Wo ist diese Begrenzung festgeschrieben?</p>
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