Täterarbeit zur künftigen Vorbeugung von Wiederholungstaten in geschlechtsspezifischer Gewalt
- ShortId
-
25.7702
- Id
-
20257702
- Updated
-
15.09.2025 16:06
- Language
-
de
- Title
-
Täterarbeit zur künftigen Vorbeugung von Wiederholungstaten in geschlechtsspezifischer Gewalt
- AdditionalIndexing
-
1216;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Nach Artikel 123 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV; SR 101) sind die Kantone für den Straf- und Massnahmenvollzug und damit auch für den Aufbau und die Durchführung der Lernprogramme bei Sexualstraftaten (gemäss Artikel 94 Absatz 2 und Artikel 198 Absatz 2 des Strafgesetzbuches; StGB; SR 311.0) zuständig. Der Bundesrat kann deshalb zu diesen Fragen keine Auskunft erteilen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss Medienberichten haben gewisse Kantone bereits ein Lernprogramm bei Sexualstraftaten eingeführt. Dazu gehören die Kantone Basel-Landschaft und Zürich. Andere sind mit deren Aufbau beschäftigt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bund ist namentlich im Rahmen der Justizvollzugskommission der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) im engen und regelmässigen Austausch mit den Kantonen, insbesondere im Rahmen der laufenden Roadmap zur häuslichen Gewalt.</span></p></span>
- <p>Die Täterarbeit im Bereich sexualisierter Gewalt wurde vor einem Jahr im Rahmen der Sexualstrafrechtsrevision in Kraft gesetzt.<br>- Wie viele Kantone haben die Täterarbeit eingeführt?<br>- Welche Kantone haben sie eingeführt und wie viele Täter wurden seither begleitet?<br>- Welche Kantone haben sie noch nicht eingeführt? Aus welchen Gründen? Wann ist die Einführung vorgesehen?<br>- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass dieser Gesetzesartikel nicht zum toten Buchstaben wird?</p>
- Täterarbeit zur künftigen Vorbeugung von Wiederholungstaten in geschlechtsspezifischer Gewalt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Nach Artikel 123 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV; SR 101) sind die Kantone für den Straf- und Massnahmenvollzug und damit auch für den Aufbau und die Durchführung der Lernprogramme bei Sexualstraftaten (gemäss Artikel 94 Absatz 2 und Artikel 198 Absatz 2 des Strafgesetzbuches; StGB; SR 311.0) zuständig. Der Bundesrat kann deshalb zu diesen Fragen keine Auskunft erteilen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss Medienberichten haben gewisse Kantone bereits ein Lernprogramm bei Sexualstraftaten eingeführt. Dazu gehören die Kantone Basel-Landschaft und Zürich. Andere sind mit deren Aufbau beschäftigt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bund ist namentlich im Rahmen der Justizvollzugskommission der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) im engen und regelmässigen Austausch mit den Kantonen, insbesondere im Rahmen der laufenden Roadmap zur häuslichen Gewalt.</span></p></span>
- <p>Die Täterarbeit im Bereich sexualisierter Gewalt wurde vor einem Jahr im Rahmen der Sexualstrafrechtsrevision in Kraft gesetzt.<br>- Wie viele Kantone haben die Täterarbeit eingeführt?<br>- Welche Kantone haben sie eingeführt und wie viele Täter wurden seither begleitet?<br>- Welche Kantone haben sie noch nicht eingeführt? Aus welchen Gründen? Wann ist die Einführung vorgesehen?<br>- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass dieser Gesetzesartikel nicht zum toten Buchstaben wird?</p>
- Täterarbeit zur künftigen Vorbeugung von Wiederholungstaten in geschlechtsspezifischer Gewalt
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