Ambulante Pauschalen dürfen zu keinen Mehrfachkonsultationen führen
- ShortId
-
25.7704
- Id
-
20257704
- Updated
-
15.09.2025 16:43
- Language
-
de
- Title
-
Ambulante Pauschalen dürfen zu keinen Mehrfachkonsultationen führen
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Die Tarife für ambulante ärztliche Leistungen werden von den Tarifpartnern verhandelt (Tarifautonomie). Somit sind die Tarifpartner auch für die medizinisch korrekte Abbildung dieser Leistungen in den Tarifen verantwortlich. Die Tarifpartner haben für die Entwicklung, Weiterentwicklung und Pflege der nationalen Tarife im ambulanten ärztlichen Bereich die Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) eingesetzt. Das in diesem Zusammenhang entwickelte Gesamt-Tarifsystem aus dem Einzelleistungstarif TARDOC und ambulanten Pauschalen wurde von den Tarifpartnern dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht und von diesem am 30. April 2025 genehmigt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die ambulanten Pauschalen umfassen unterschiedliche Leistungen, unter anderem auch Leistungen für bildgebende Verfahren. Diese sind somit bereits über die jeweilige Pauschale abgegolten und können nicht zusätzlich noch über den Einzelleistungstarif TARDOC abgerechnet werden, da es sonst zu einer Doppelverrechnung kommt. Da es sich bei den ambulanten Pauschalen um patientenbezogene Tagespauschalen handelt, kann davon ausgegangen werden, dass die darin enthaltenen Leistungen i.d.R. am selben Tag erfolgen. </span></p><p><span>Die Leistungserbringer können im Rahmen des von der OAAT eingereichten Antragsverfahren für die kontinuierliche Weiterentwicklung von TARDOC und den ambulanten Pauschalen Anträge für Anpassungen einreichen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Grundsatz, dass Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein müssen, ist im Gesetz verankert. Es liegt somit in der Verantwortung der Ärzte und Ärztinnen, dass unnötige Leistungen oder Mehrfachkonsultationen vermieden werden.</span><span></span><span></span></p></span>
- <p>Wird bei einer ambulanten Pauschale – beispielsweise bei einem HNO-Eingriff – zusätzlich ein MRI nötig, ist dieses in der Pauschale inbegriffen. Grund dafür ist, dass eine ambulante Pauschale und ein Tardoc-Tarif (MRI) nicht parallel verrechnet werden dürfen. Dies kann bei Kindern dazu führen, dass sie zweimal eine Vollnarkose benötigen: einmal für das MRI und ein zweites Mal für die Operation.<br>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass unnötigen Mehrfachkonsultationen für Patienten vermieden werden?</p>
- Ambulante Pauschalen dürfen zu keinen Mehrfachkonsultationen führen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Die Tarife für ambulante ärztliche Leistungen werden von den Tarifpartnern verhandelt (Tarifautonomie). Somit sind die Tarifpartner auch für die medizinisch korrekte Abbildung dieser Leistungen in den Tarifen verantwortlich. Die Tarifpartner haben für die Entwicklung, Weiterentwicklung und Pflege der nationalen Tarife im ambulanten ärztlichen Bereich die Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) eingesetzt. Das in diesem Zusammenhang entwickelte Gesamt-Tarifsystem aus dem Einzelleistungstarif TARDOC und ambulanten Pauschalen wurde von den Tarifpartnern dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht und von diesem am 30. April 2025 genehmigt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die ambulanten Pauschalen umfassen unterschiedliche Leistungen, unter anderem auch Leistungen für bildgebende Verfahren. Diese sind somit bereits über die jeweilige Pauschale abgegolten und können nicht zusätzlich noch über den Einzelleistungstarif TARDOC abgerechnet werden, da es sonst zu einer Doppelverrechnung kommt. Da es sich bei den ambulanten Pauschalen um patientenbezogene Tagespauschalen handelt, kann davon ausgegangen werden, dass die darin enthaltenen Leistungen i.d.R. am selben Tag erfolgen. </span></p><p><span>Die Leistungserbringer können im Rahmen des von der OAAT eingereichten Antragsverfahren für die kontinuierliche Weiterentwicklung von TARDOC und den ambulanten Pauschalen Anträge für Anpassungen einreichen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Grundsatz, dass Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein müssen, ist im Gesetz verankert. Es liegt somit in der Verantwortung der Ärzte und Ärztinnen, dass unnötige Leistungen oder Mehrfachkonsultationen vermieden werden.</span><span></span><span></span></p></span>
- <p>Wird bei einer ambulanten Pauschale – beispielsweise bei einem HNO-Eingriff – zusätzlich ein MRI nötig, ist dieses in der Pauschale inbegriffen. Grund dafür ist, dass eine ambulante Pauschale und ein Tardoc-Tarif (MRI) nicht parallel verrechnet werden dürfen. Dies kann bei Kindern dazu führen, dass sie zweimal eine Vollnarkose benötigen: einmal für das MRI und ein zweites Mal für die Operation.<br>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass unnötigen Mehrfachkonsultationen für Patienten vermieden werden?</p>
- Ambulante Pauschalen dürfen zu keinen Mehrfachkonsultationen führen
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