Wie werden die immensen Privilegienregister für EU-Beamte gerechtfertigt?

ShortId
25.7728
Id
20257728
Updated
15.09.2025 16:24
Language
de
Title
Wie werden die immensen Privilegienregister für EU-Beamte gerechtfertigt?
AdditionalIndexing
10;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Anlage 2 über die Vorrechte und Befreiungen des Protokolls über Lebensmittelsicherheit betrifft nur die Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese Beteiligung ist im Interesse der Schweiz. Die EFSA mit Sitz in Parma (Italien) liefert politischen Entscheidträgern unabhängige und transparente wissenschaftliche Gutachten zu allen Themen rund um die Sicherheit der Lebensmittelkette im weitesten Sinne (z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. Pflanzengesundheit, Tiergesundheit und Tierschutz). Durch eine aktive Beteiligung der Schweiz an der EFSA kann sie mitbestimmen, welche Gutachten erstellt werden, ihre Daten bei deren Erstellung einbringen und auf die von der EFSA verwalteten Daten zugreifen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Wenn die in der EU geschaffenen Zentren oder Agenturen durch die Anwendung des Protokolls Nr. 7 zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einen privilegierten Status geniessen, gewährt die Schweiz, wenn sie sich an einem solchen Zentrum oder einer solchen Agentur der EU beteiligt, diesem sowie der Agentur und ihren Mitarbeitenden die im spezifischen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz festgelegten Vorrechte und Befreiungen. Diese sollen der EU bzw. ihren Agenturen oder den betroffenen Personen keinen Vorteil verschaffen, sondern die Unabhängigkeit und das reibungslose Funktionieren ihrer Aufgaben gewährleisten. Die im Protokoll über Lebensmittelsicherheit vorgesehenen Regeln sind dieselben wie diejenigen, die für andere EU-Agenturen gelten, an denen sich die Schweiz beteiligt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die erwähnte Anlage 2 würde zur Anwendung kommen, wenn Mitarbeitende der EFSA im Einvernehmen mit den Schweizer Behörden in schweizerisches Hoheitsgebiet einreisen würden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Schweizer wissenschaftliche Mitarbeitende könnten bei der EFSA in Parma (Italien) beschäftigt werden und würden von den italienischen Behörden dieselben Vorrechte und Befreiungen erhalten.</span></p></span>
  • <p>Im Anhang 2 des ausgehandelten Lebensmittelsicherheitsabkommen mit der EU (S. 39-46) findet sich unter dem Titel "Vorrechte und Befreiungen der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit" ein Privilegien-Register für EU-Beamte inkl. MWST-Befreiung, Befreiung der Gerichtsbarkeit u.v.m. Auch in anderen Vertrags-Teilen finden sich solche Register.<br>- Wie rechtfertigen sich diese Vorzugsbehandlungen &amp; wie viele EU-Beamten werden davon profitieren?<br>- Gibt es ähnliche Privilegien für CH-Kontrolleure?</p>
  • Wie werden die immensen Privilegienregister für EU-Beamte gerechtfertigt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Anlage 2 über die Vorrechte und Befreiungen des Protokolls über Lebensmittelsicherheit betrifft nur die Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese Beteiligung ist im Interesse der Schweiz. Die EFSA mit Sitz in Parma (Italien) liefert politischen Entscheidträgern unabhängige und transparente wissenschaftliche Gutachten zu allen Themen rund um die Sicherheit der Lebensmittelkette im weitesten Sinne (z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. Pflanzengesundheit, Tiergesundheit und Tierschutz). Durch eine aktive Beteiligung der Schweiz an der EFSA kann sie mitbestimmen, welche Gutachten erstellt werden, ihre Daten bei deren Erstellung einbringen und auf die von der EFSA verwalteten Daten zugreifen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Wenn die in der EU geschaffenen Zentren oder Agenturen durch die Anwendung des Protokolls Nr. 7 zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einen privilegierten Status geniessen, gewährt die Schweiz, wenn sie sich an einem solchen Zentrum oder einer solchen Agentur der EU beteiligt, diesem sowie der Agentur und ihren Mitarbeitenden die im spezifischen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz festgelegten Vorrechte und Befreiungen. Diese sollen der EU bzw. ihren Agenturen oder den betroffenen Personen keinen Vorteil verschaffen, sondern die Unabhängigkeit und das reibungslose Funktionieren ihrer Aufgaben gewährleisten. Die im Protokoll über Lebensmittelsicherheit vorgesehenen Regeln sind dieselben wie diejenigen, die für andere EU-Agenturen gelten, an denen sich die Schweiz beteiligt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die erwähnte Anlage 2 würde zur Anwendung kommen, wenn Mitarbeitende der EFSA im Einvernehmen mit den Schweizer Behörden in schweizerisches Hoheitsgebiet einreisen würden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Schweizer wissenschaftliche Mitarbeitende könnten bei der EFSA in Parma (Italien) beschäftigt werden und würden von den italienischen Behörden dieselben Vorrechte und Befreiungen erhalten.</span></p></span>
    • <p>Im Anhang 2 des ausgehandelten Lebensmittelsicherheitsabkommen mit der EU (S. 39-46) findet sich unter dem Titel "Vorrechte und Befreiungen der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit" ein Privilegien-Register für EU-Beamte inkl. MWST-Befreiung, Befreiung der Gerichtsbarkeit u.v.m. Auch in anderen Vertrags-Teilen finden sich solche Register.<br>- Wie rechtfertigen sich diese Vorzugsbehandlungen &amp; wie viele EU-Beamten werden davon profitieren?<br>- Gibt es ähnliche Privilegien für CH-Kontrolleure?</p>
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