Lumpy - Skyn Kostenübernahme für Entsorgung
- ShortId
-
25.7739
- Id
-
20257739
- Updated
-
15.09.2025 16:25
- Language
-
de
- Title
-
Lumpy - Skyn Kostenübernahme für Entsorgung
- AdditionalIndexing
-
55;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Die Schweiz hat aktuell keine Schutzzonen angeordnet. Es gelten lediglich Überwachungszonen. Diese sind zugleich Impfzonen (Art. 10 Abs. 1 der Verordnung des BLV über Massnahmen im Zusammenhang mit der Dermatitis nodularis [Lumpy Skin Disease]; SR 916.443.112). Gemäss Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung dürfen unverarbeitete Häute und Felle nur in einen Betrieb in der Impfzone verbracht werden, sofern sie unter Aufsicht der zuständigen Behörden zur Verarbeitung oder Beseitigung an eine bewilligte Anlage nach Anhang 1b der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP; SR 916.441.22) versendet werden. Können Häute und Felle nicht verarbeitet werden, weil es in der Impfzone keinen zugelassenen Betrieb gibt, müssen sie als tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 entsorgt werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Bei allen hochansteckenden Tierseuchen bestehen notwendigerweise Einschränkungen – sei es im Tierverkehr oder im Umgang mit tierischen Nebenprodukten. Diese Einschränkungen sind sowohl im schweizerischen Tierseuchenrecht als auch im europäischen Recht verbindlich festgelegt und nötig, um die weitere Ausbreitung und das Risiko von Tierseuchen zu verhindern bzw. zu minimieren.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine Entschädigung des Bundes ist nach Artikel 32 des Tierseuchengesetzes (TSG; SR 916.40) nur für (ganze) Tierverluste vorgesehen.</span></p></span>
- <p>Die Rinderkrankheit Lumpy - Skyn- Disease breitet sich zurzeit rasant aus. In der Westschweiz wurden darum Überwachungs- und Schutzzonen seitens des BLV verordnet. Bei Tieren welche aus dieser Schutzzone geschlachtet werden, kann offenbar nicht mehr das ganze Tier (Fell) verwertet werden, was selbstverständlich kosten generiert.<br>Da das BLV diese Schutzzonen verordnet hat erwarte ich, dass der Bund die anfallenden Kosten für die Entsorgung übernimmt.</p>
- Lumpy - Skyn Kostenübernahme für Entsorgung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Die Schweiz hat aktuell keine Schutzzonen angeordnet. Es gelten lediglich Überwachungszonen. Diese sind zugleich Impfzonen (Art. 10 Abs. 1 der Verordnung des BLV über Massnahmen im Zusammenhang mit der Dermatitis nodularis [Lumpy Skin Disease]; SR 916.443.112). Gemäss Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung dürfen unverarbeitete Häute und Felle nur in einen Betrieb in der Impfzone verbracht werden, sofern sie unter Aufsicht der zuständigen Behörden zur Verarbeitung oder Beseitigung an eine bewilligte Anlage nach Anhang 1b der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP; SR 916.441.22) versendet werden. Können Häute und Felle nicht verarbeitet werden, weil es in der Impfzone keinen zugelassenen Betrieb gibt, müssen sie als tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 entsorgt werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Bei allen hochansteckenden Tierseuchen bestehen notwendigerweise Einschränkungen – sei es im Tierverkehr oder im Umgang mit tierischen Nebenprodukten. Diese Einschränkungen sind sowohl im schweizerischen Tierseuchenrecht als auch im europäischen Recht verbindlich festgelegt und nötig, um die weitere Ausbreitung und das Risiko von Tierseuchen zu verhindern bzw. zu minimieren.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine Entschädigung des Bundes ist nach Artikel 32 des Tierseuchengesetzes (TSG; SR 916.40) nur für (ganze) Tierverluste vorgesehen.</span></p></span>
- <p>Die Rinderkrankheit Lumpy - Skyn- Disease breitet sich zurzeit rasant aus. In der Westschweiz wurden darum Überwachungs- und Schutzzonen seitens des BLV verordnet. Bei Tieren welche aus dieser Schutzzone geschlachtet werden, kann offenbar nicht mehr das ganze Tier (Fell) verwertet werden, was selbstverständlich kosten generiert.<br>Da das BLV diese Schutzzonen verordnet hat erwarte ich, dass der Bund die anfallenden Kosten für die Entsorgung übernimmt.</p>
- Lumpy - Skyn Kostenübernahme für Entsorgung
Back to List