Warum vergibt der Bund Rückkehrern wieder den Status S?
- ShortId
-
25.7747
- Id
-
20257747
- Updated
-
15.09.2025 16:11
- Language
-
de
- Title
-
Warum vergibt der Bund Rückkehrern wieder den Status S?
- AdditionalIndexing
-
2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann den Schutzstatus</span><span> </span><span>S widerrufen, wenn sich schutzbedürftige Personen wiederholt oder längere Zeit im Heimatstaat aufgehalten haben. Das heisst praxisgemäss mehr als 15 Tage pro Quartal. Darüber hinaus erlischt der vorübergehende Schutz, wenn schutzbedürftige Personen den Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse ins Ausland verlegt haben. Dabei kann es sich um einen längerfristigen Aufenthalt in einem Drittstaat oder in der Ukraine handeln. Das SEM führt keine Statistik über die Gründe, warum der vorübergehende Schutz widerrufen wird. Eine statistische Auswertung ist daher nicht möglich.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Falle einer Beendigung des Schutzstatus S steht es der betroffenen Person frei, in der Schweiz ein erneutes Schutzgesuch einzureichen. Der Schutzstatus S wird erteilt, wenn die Anforderungen gemäss Allgemeinverfügung des Bundesrates zur Schutzgewährung gegeben sind. Ein zwischenzeitlicher Aufenthalt in der Ukraine stellt für sich allein keinen Grund dar, Schutzsuchende von einer wiederholten Gewährung des vorübergehenden Schutzes auszuschliessen. Das SEM prüft allerdings stets im Einzelfall, ob zwischenzeitlich Gründe bestehen, die einer erneuten Schutzgewährung entgegenstehen. Das ist beispielsweise ein Schutzstatus oder Schutzalternative in einem anderen Staat. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat prüft aktuell eine Anpassung der Praxis im Sinne der Motionen 24.3022 Würth und 24.3035 Paganini. Er wird den entsprechenden Entscheid demnächst fällen. </span></p></span>
- <p>Der Bundesrat hat mehrmals klargestellt, dass Personen mit Status S, die (längere Zeit) zurück in die Ukraine reisen, keinen Anspruch mehr auf einen zweiten Status S haben. Gemeinden im Kanton Zürich haben feststellen müssen, dass das SEM dennoch Rückkehrern den Status S neu erteilt.<br>Warum und wie vielen ?</p>
- Warum vergibt der Bund Rückkehrern wieder den Status S?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann den Schutzstatus</span><span> </span><span>S widerrufen, wenn sich schutzbedürftige Personen wiederholt oder längere Zeit im Heimatstaat aufgehalten haben. Das heisst praxisgemäss mehr als 15 Tage pro Quartal. Darüber hinaus erlischt der vorübergehende Schutz, wenn schutzbedürftige Personen den Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse ins Ausland verlegt haben. Dabei kann es sich um einen längerfristigen Aufenthalt in einem Drittstaat oder in der Ukraine handeln. Das SEM führt keine Statistik über die Gründe, warum der vorübergehende Schutz widerrufen wird. Eine statistische Auswertung ist daher nicht möglich.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Falle einer Beendigung des Schutzstatus S steht es der betroffenen Person frei, in der Schweiz ein erneutes Schutzgesuch einzureichen. Der Schutzstatus S wird erteilt, wenn die Anforderungen gemäss Allgemeinverfügung des Bundesrates zur Schutzgewährung gegeben sind. Ein zwischenzeitlicher Aufenthalt in der Ukraine stellt für sich allein keinen Grund dar, Schutzsuchende von einer wiederholten Gewährung des vorübergehenden Schutzes auszuschliessen. Das SEM prüft allerdings stets im Einzelfall, ob zwischenzeitlich Gründe bestehen, die einer erneuten Schutzgewährung entgegenstehen. Das ist beispielsweise ein Schutzstatus oder Schutzalternative in einem anderen Staat. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat prüft aktuell eine Anpassung der Praxis im Sinne der Motionen 24.3022 Würth und 24.3035 Paganini. Er wird den entsprechenden Entscheid demnächst fällen. </span></p></span>
- <p>Der Bundesrat hat mehrmals klargestellt, dass Personen mit Status S, die (längere Zeit) zurück in die Ukraine reisen, keinen Anspruch mehr auf einen zweiten Status S haben. Gemeinden im Kanton Zürich haben feststellen müssen, dass das SEM dennoch Rückkehrern den Status S neu erteilt.<br>Warum und wie vielen ?</p>
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