Richter, die bei der Umgehung der klaren Einbürgerungskriterien behilflich sind
- ShortId
-
25.7754
- Id
-
20257754
- Updated
-
15.09.2025 16:12
- Language
-
de
- Title
-
Richter, die bei der Umgehung der klaren Einbürgerungskriterien behilflich sind
- AdditionalIndexing
-
1221;2811;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Das Bürgerrechtsgesetz und die Bürgerrechtsverordnung sehen die Respektierung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Integrationskriterium vor. Eine Person gilt nicht als erfolgreich integriert, wenn sie unbedingten Strafen, einer bedingten Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten begangen hat. Zudem darf eine erfolgreiche Integration nicht angenommen werden, solange die Probezeit noch nicht abgelaufen ist. In solchen Fällen verweigert das Staatssekretariat für Migration grundsätzlich die Einbürgerungsbewilligung des Bundes unabhängig vom Entscheid eines kantonalen Verwaltungsgerichtes. In einem Fall von einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen hat das Bundesgericht mit Urteil vom 27. Mai 2025 die Ablehnung eines Einbürgerungsgesuches gestützt. Der Bundesrat vertritt deshalb die Auffassung, dass eine Anpassung der Rechtsgrundlagen nicht notwendig ist.</span><span></span></p></span>
- <p>Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat einem mehrfach vorbestraften Russen recht gegeben, der trotz Einträgen im Strafregister seine Einbürgerung erzwingen wollte.<br>Welche Rechtsgrundlagen sind wie abzuändern, damit die Gerichte in Zukunft keine Ausnahmen mehr von den klaren Grundsätzen der Einbürgerungsvoraussetzungen gewähren können?</p>
- Richter, die bei der Umgehung der klaren Einbürgerungskriterien behilflich sind
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Das Bürgerrechtsgesetz und die Bürgerrechtsverordnung sehen die Respektierung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Integrationskriterium vor. Eine Person gilt nicht als erfolgreich integriert, wenn sie unbedingten Strafen, einer bedingten Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten begangen hat. Zudem darf eine erfolgreiche Integration nicht angenommen werden, solange die Probezeit noch nicht abgelaufen ist. In solchen Fällen verweigert das Staatssekretariat für Migration grundsätzlich die Einbürgerungsbewilligung des Bundes unabhängig vom Entscheid eines kantonalen Verwaltungsgerichtes. In einem Fall von einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen hat das Bundesgericht mit Urteil vom 27. Mai 2025 die Ablehnung eines Einbürgerungsgesuches gestützt. Der Bundesrat vertritt deshalb die Auffassung, dass eine Anpassung der Rechtsgrundlagen nicht notwendig ist.</span><span></span></p></span>
- <p>Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat einem mehrfach vorbestraften Russen recht gegeben, der trotz Einträgen im Strafregister seine Einbürgerung erzwingen wollte.<br>Welche Rechtsgrundlagen sind wie abzuändern, damit die Gerichte in Zukunft keine Ausnahmen mehr von den klaren Grundsätzen der Einbürgerungsvoraussetzungen gewähren können?</p>
- Richter, die bei der Umgehung der klaren Einbürgerungskriterien behilflich sind
Back to List