Vom Bundesrat geplante signifikante Erhöhung der Kapitalanforderungen: Hohe Risiken für die Schweizer Wirtschaft
- ShortId
-
25.7770
- Id
-
20257770
- Updated
-
15.09.2025 16:17
- Language
-
de
- Title
-
Vom Bundesrat geplante signifikante Erhöhung der Kapitalanforderungen: Hohe Risiken für die Schweizer Wirtschaft
- AdditionalIndexing
-
15;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Die Regulierungsvorlagen im Bankenbereich fokussieren auf die systemrelevanten Banken und ziehen die Lehren aus der Credit-Suisse-Krise. So setzen sie die vom Parlament angenommenen Vorstösse der Parlamentarischen Untersuchungskommission PUK zur Geschäftsführung der Behörden im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS um. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ziele des Too-Big-To-Fail-Regimes sind die Erhaltung der Stabilität des Finanzplatzes und die Vermeidung von staatlichen Beihilfen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die vom Bundesrat am 6. Juni 2025 verabschiedeten Eckwerte zur Umsetzung des Too-Big-To-Fail-Massnahmenpakets sollen zu zielführenden, verhältnismässigen und effizienten Massnahmen führen. Kosten- und Nutzen-Abwägungen des Massnahmenpakets erfolgen im Rahmen der Regulierungsfolgeabschätzungen und werden in den kommenden Vernehmlassungsvorlagen zur Anpassung des Bankengesetzes veröffentlicht, teilweise gestützt auf externe Gutachten. Dabei werden auch alternative Massnahmen zur Zielerreichung dargelegt und beurteilt, Entlastungen für Unternehmen geprüft und die anfallenden Regulierungskosten geschätzt, wie es das Unternehmensentlastungsgesetz verlangt. Zu den Anpassungen auf Verordnungsstufe enthält der erläuternde Bericht in der Vernehmlassung entsprechende Ausführungen. Ferner enthalten bereits der umfassende Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität vom April 2024 sowie der Bericht der PUK vom Dezember 2024 eine Würdigung des Massnahmenpakets.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Wie bei allen Massnahmen hat der Bundesrat auch bei den Massnahmen im Eigenmittelbereich unter anderem auch die Auswirkungen auf die </span><span></span><span></span><span>internationale Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt. Die vorgeschlagene vollständige Eigenkapitalunterlegung für ausländische Töchter beim Schweizer Stammhaus beurteilt der Bundesrat als geeignete Massnahme, die eine erkannte Schwachstelle gezielt angeht und den Handlungsspielraum in einer Krisen- resp. Stabilisierungsphase sowie in einer allfälligen Abwicklung stärkt. Umgekehrt verzichtet der Bundesrat, wie in seinem Bericht zur Bankenstabilität ausgeführt, auf Massnahmen zur allgemeinen Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen, die er als weniger geeignet beurteilt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Dabei ist zentral, dass die Schweiz heute als weltweit einzige Jurisdiktion eine Bank beheimatet, deren konsolidierte Bilanzsumme das Bruttoinlandprodukt (BIP) der Jurisdiktion weit übertrifft (167 Prozent des BIP). Zudem befindet sich ein grosser Teil der Aktiven dieser Bank im Ausland, wodurch sich wesentliche Risiken in ausländischen Rechtseinheiten materialisieren können. In Bezug auf die Bedeutung des Auslandmarkts ist die Schweiz somit in einer besonderen Ausgangslage. Hinsichtlich der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ist auch zu berücksichtigen, dass eine höhere Eigenmittelunterlegung auch ein Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung von sicherheitsbewussten Kunden, namentlich im Bereich der Vermögensverwaltung, sein kann. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das genannte Gutachten bezieht sich nur auf die Kapitalanforderungen von ausländischen Beteiligungen. Das Gutachten ist in den Beschluss des Bundesrates zu den Eckwerten zur Umsetzung der Too-big-to-fail-Massnahmen vom 6. Juni 2025 eingeflossen. Die Vernehmlassung zu dieser Anpassung des Bankengesetzes wurde noch nicht eröffnet. Basierend auf der Regulierungsfolgenabschätzung wird der Bundesrat die Risiken analysieren und beurteilen. Welches die genauen Auswirkungen sind bzw. mit welchen Massnahmen die UBS in der Praxis die Anforderungen erfüllen und darauf reagieren wird, liegt jedoch in den Händen des Managements und des Aktionariats der UBS und kann daher letztlich nicht vorausgesagt werden. Dies wird auch im genannten Gutachten betont, welches verschiedene mögliche Reaktionsweisen der Bank und deren möglichen Effekte darlegt.</span></p></span>
- <p>Das vom Bundesrat in Auftrag gegebene Gutachten Alvarez & Marsal weist auf signifikante langfristige Risiken für die gesamte Schweizer Wirtschaft hin, sollten die Vorschläge zu den Kapitalanforderungen umgesetzt werden. Das Gutachten nennt negative Effekte auf die Beschäftigten, Anleger, Kreditnehmer, andere Finanzinstitute und die Schweizer Wirtschaft.<br>Inwiefern wurden diese Risiken analysiert und wie beurteilt der Bundesrat diese?</p>
- Vom Bundesrat geplante signifikante Erhöhung der Kapitalanforderungen: Hohe Risiken für die Schweizer Wirtschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Die Regulierungsvorlagen im Bankenbereich fokussieren auf die systemrelevanten Banken und ziehen die Lehren aus der Credit-Suisse-Krise. So setzen sie die vom Parlament angenommenen Vorstösse der Parlamentarischen Untersuchungskommission PUK zur Geschäftsführung der Behörden im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS um. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ziele des Too-Big-To-Fail-Regimes sind die Erhaltung der Stabilität des Finanzplatzes und die Vermeidung von staatlichen Beihilfen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die vom Bundesrat am 6. Juni 2025 verabschiedeten Eckwerte zur Umsetzung des Too-Big-To-Fail-Massnahmenpakets sollen zu zielführenden, verhältnismässigen und effizienten Massnahmen führen. Kosten- und Nutzen-Abwägungen des Massnahmenpakets erfolgen im Rahmen der Regulierungsfolgeabschätzungen und werden in den kommenden Vernehmlassungsvorlagen zur Anpassung des Bankengesetzes veröffentlicht, teilweise gestützt auf externe Gutachten. Dabei werden auch alternative Massnahmen zur Zielerreichung dargelegt und beurteilt, Entlastungen für Unternehmen geprüft und die anfallenden Regulierungskosten geschätzt, wie es das Unternehmensentlastungsgesetz verlangt. Zu den Anpassungen auf Verordnungsstufe enthält der erläuternde Bericht in der Vernehmlassung entsprechende Ausführungen. Ferner enthalten bereits der umfassende Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität vom April 2024 sowie der Bericht der PUK vom Dezember 2024 eine Würdigung des Massnahmenpakets.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Wie bei allen Massnahmen hat der Bundesrat auch bei den Massnahmen im Eigenmittelbereich unter anderem auch die Auswirkungen auf die </span><span></span><span></span><span>internationale Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt. Die vorgeschlagene vollständige Eigenkapitalunterlegung für ausländische Töchter beim Schweizer Stammhaus beurteilt der Bundesrat als geeignete Massnahme, die eine erkannte Schwachstelle gezielt angeht und den Handlungsspielraum in einer Krisen- resp. Stabilisierungsphase sowie in einer allfälligen Abwicklung stärkt. Umgekehrt verzichtet der Bundesrat, wie in seinem Bericht zur Bankenstabilität ausgeführt, auf Massnahmen zur allgemeinen Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen, die er als weniger geeignet beurteilt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Dabei ist zentral, dass die Schweiz heute als weltweit einzige Jurisdiktion eine Bank beheimatet, deren konsolidierte Bilanzsumme das Bruttoinlandprodukt (BIP) der Jurisdiktion weit übertrifft (167 Prozent des BIP). Zudem befindet sich ein grosser Teil der Aktiven dieser Bank im Ausland, wodurch sich wesentliche Risiken in ausländischen Rechtseinheiten materialisieren können. In Bezug auf die Bedeutung des Auslandmarkts ist die Schweiz somit in einer besonderen Ausgangslage. Hinsichtlich der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ist auch zu berücksichtigen, dass eine höhere Eigenmittelunterlegung auch ein Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung von sicherheitsbewussten Kunden, namentlich im Bereich der Vermögensverwaltung, sein kann. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das genannte Gutachten bezieht sich nur auf die Kapitalanforderungen von ausländischen Beteiligungen. Das Gutachten ist in den Beschluss des Bundesrates zu den Eckwerten zur Umsetzung der Too-big-to-fail-Massnahmen vom 6. Juni 2025 eingeflossen. Die Vernehmlassung zu dieser Anpassung des Bankengesetzes wurde noch nicht eröffnet. Basierend auf der Regulierungsfolgenabschätzung wird der Bundesrat die Risiken analysieren und beurteilen. Welches die genauen Auswirkungen sind bzw. mit welchen Massnahmen die UBS in der Praxis die Anforderungen erfüllen und darauf reagieren wird, liegt jedoch in den Händen des Managements und des Aktionariats der UBS und kann daher letztlich nicht vorausgesagt werden. Dies wird auch im genannten Gutachten betont, welches verschiedene mögliche Reaktionsweisen der Bank und deren möglichen Effekte darlegt.</span></p></span>
- <p>Das vom Bundesrat in Auftrag gegebene Gutachten Alvarez & Marsal weist auf signifikante langfristige Risiken für die gesamte Schweizer Wirtschaft hin, sollten die Vorschläge zu den Kapitalanforderungen umgesetzt werden. Das Gutachten nennt negative Effekte auf die Beschäftigten, Anleger, Kreditnehmer, andere Finanzinstitute und die Schweizer Wirtschaft.<br>Inwiefern wurden diese Risiken analysiert und wie beurteilt der Bundesrat diese?</p>
- Vom Bundesrat geplante signifikante Erhöhung der Kapitalanforderungen: Hohe Risiken für die Schweizer Wirtschaft
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