ELG-Revision: was spricht gegen Inkraftsetzung einiger Neuerungen per 1.1.2026?

ShortId
25.7798
Id
20257798
Updated
22.09.2025 14:57
Language
de
Title
ELG-Revision: was spricht gegen Inkraftsetzung einiger Neuerungen per 1.1.2026?
AdditionalIndexing
2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In Antwort auf 25.7592 verweist der Bundesrat auf aufwändige kantonale Gesetzgebungsverfahren. Er stellt für Bestimmungen, zu deren Umsetzung keine Anpassungen der kantonalen Gesetze notwendig sind, ein früheres Inkrafttreten in Aussicht (2027). Das ist der Fall für die Änderungen bei den Wohnkosten (Mietzinsmaxima).<br>Da der Faktor Zeit zentral ist, um das Risiko von teuren und belastenden Umzügen zu minimieren:<br>Was spricht gegen eine Teil-Inkraftsetzung per 1.1.2026?</p>
  • ELG-Revision: was spricht gegen Inkraftsetzung einiger Neuerungen per 1.1.2026?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In Antwort auf 25.7592 verweist der Bundesrat auf aufwändige kantonale Gesetzgebungsverfahren. Er stellt für Bestimmungen, zu deren Umsetzung keine Anpassungen der kantonalen Gesetze notwendig sind, ein früheres Inkrafttreten in Aussicht (2027). Das ist der Fall für die Änderungen bei den Wohnkosten (Mietzinsmaxima).<br>Da der Faktor Zeit zentral ist, um das Risiko von teuren und belastenden Umzügen zu minimieren:<br>Was spricht gegen eine Teil-Inkraftsetzung per 1.1.2026?</p>
    • ELG-Revision: was spricht gegen Inkraftsetzung einiger Neuerungen per 1.1.2026?

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