Was tut der Bundesrat zur raschen und konsequenten Reduktion von PFAS?
- ShortId
-
25.7812
- Id
-
20257812
- Updated
-
22.09.2025 16:03
- Language
-
de
- Title
-
Was tut der Bundesrat zur raschen und konsequenten Reduktion von PFAS?
- AdditionalIndexing
-
52;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1) Die in der Schweiz vorgesehene Beschränkung der Perfluorhexansäure (PFHxA) und ihrer Vorläuferverbindungen basiert auf der EU-Verordnung 2024/2462. Sie betrifft unter anderem kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände aus Papier oder Karton, für die breite Öffentlichkeit bestimmte Textil-, Leder-, Pelz-, Haut- und Schuhwaren. Der Ersatz wird als «leicht» erachtet, da PFAS-freie Alternativen zur Verfügung stehen, welche die funktionellen Ansprüche an diese Produkte erfüllen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2) Ja, das Verbot betrifft auch Gase, Flüssigkeiten, Gels und Pulver.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3) Es sind mehrere weitere Beschränkungen zu PFAS in Vorbereitung, namentlich auch zu Löschschäumen. Eine Vernehmlassung dazu ist in diesem Winter vorgesehen. Die EU erarbeitet derzeit eine umfassende PFAS-Beschränkung. Sie wird voraussichtlich weitere Verwendungen von PFHxA und ihren Vorläuferverbindungen erfassen. Die Schweiz wird die Übernahme dieser Regulierung dereinst ebenfalls prüfen.</span><span></span><span></span></p></span>
- <p>Der Bundesrat antwortet auf meine Frage 25.7569, er habe eine Vernehmlassung zur Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung eröffnet. Darin würden Verbote des Inverkehrbringens von Gegenständen vorgeschlagen, wenn sie das PFAS Perfluorhexansäure enthalten und dieses leicht ersetzt werden kann.<br>- Wie definiert er «leicht» ersetzt?<br>- Sieht er ein Verbot des PFAS Perfluorhexansäure auch in Gasen, Flüssigkeiten, Gels, Pulver etc., nicht nur in Gegenständen vor?<br>- Was tut er bezüglich anderer PFAS?</p>
- Was tut der Bundesrat zur raschen und konsequenten Reduktion von PFAS?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1) Die in der Schweiz vorgesehene Beschränkung der Perfluorhexansäure (PFHxA) und ihrer Vorläuferverbindungen basiert auf der EU-Verordnung 2024/2462. Sie betrifft unter anderem kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände aus Papier oder Karton, für die breite Öffentlichkeit bestimmte Textil-, Leder-, Pelz-, Haut- und Schuhwaren. Der Ersatz wird als «leicht» erachtet, da PFAS-freie Alternativen zur Verfügung stehen, welche die funktionellen Ansprüche an diese Produkte erfüllen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2) Ja, das Verbot betrifft auch Gase, Flüssigkeiten, Gels und Pulver.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3) Es sind mehrere weitere Beschränkungen zu PFAS in Vorbereitung, namentlich auch zu Löschschäumen. Eine Vernehmlassung dazu ist in diesem Winter vorgesehen. Die EU erarbeitet derzeit eine umfassende PFAS-Beschränkung. Sie wird voraussichtlich weitere Verwendungen von PFHxA und ihren Vorläuferverbindungen erfassen. Die Schweiz wird die Übernahme dieser Regulierung dereinst ebenfalls prüfen.</span><span></span><span></span></p></span>
- <p>Der Bundesrat antwortet auf meine Frage 25.7569, er habe eine Vernehmlassung zur Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung eröffnet. Darin würden Verbote des Inverkehrbringens von Gegenständen vorgeschlagen, wenn sie das PFAS Perfluorhexansäure enthalten und dieses leicht ersetzt werden kann.<br>- Wie definiert er «leicht» ersetzt?<br>- Sieht er ein Verbot des PFAS Perfluorhexansäure auch in Gasen, Flüssigkeiten, Gels, Pulver etc., nicht nur in Gegenständen vor?<br>- Was tut er bezüglich anderer PFAS?</p>
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