Urteile wegen Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft

ShortId
25.7819
Id
20257819
Updated
22.09.2025 15:59
Language
de
Title
Urteile wegen Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft
AdditionalIndexing
1216;1231;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Straftatbestand «Menschenhandel» gemäss Artikel 182 des Strafgesetzbuchs (StGB) umfasst die folgenden Unterformen von Menschenhandel:</p><p>-&nbsp;zur sexuellen Ausbeutung,&nbsp;</p><p>-&nbsp;zur Ausbeutung der Arbeitskraft und&nbsp;</p><p>-&nbsp;zwecks Entnahme eines Körperorgans.&nbsp;</p><p>Im Zeitraum von 2013 bis 2024 belief sich gemäss Strafurteil-Statistik des Bundesamts für Statistik die Anzahl Strafurteile wegen «Menschenhandel» gemäss Artikel 182 StGB auf 108 – wobei die Strafurteilsstatistik früherer Jahre laufend um Urteile, die in Kraft treten, ergänzt wird. Es handelt sich somit nicht um eine definitive Zahl.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Differenzierung der Strafurteile nach den einzelnen Unterformen von Menschenhandel – also auch bei der Arbeitsausbeutung – ist indessen nicht möglich, da keine detaillierteren Daten vorliegen. Der nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel 2023-2027 sieht jedoch vor, dass in Zukunft die Strafurteile zu Menschenhandel nach der Art der Ausbeutung ausgewertet werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Bei den polizeilich registrierten Straftaten nach Artikel 182 des Strafgesetzbuchs hingegen liegen ab 2020 in der polizeilichen Kriminalstatistik Zahlen nach Ausbeutungsart vor. Im Zeitraum von 2020 bis 2024 belief sich die Anzahl polizeilich registrierter Straftaten von Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft auf 15 (2020), 40 (2021), 18 (2022), 23 (2023) und 27 (2024) also insgesamt 123 Straftaten. Eine weitere Aufschlüsselung auf einzelne Branchen wird in der Statistik nicht erhoben.&nbsp;</p><p>Die Statistiken des BFS erkennen jedoch nur die Fälle, bei denen eine Strafanzeige vorliegt. Das tatsächliche Ausmass ist schwierig zu schätzen: Bei Menschenhandel handelt es sich um ein Kontrolldelikt – je mehr ermittelt wird, umso mehr Fälle findet man. Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.</p>
  • <p>-&nbsp;&nbsp;Wie viele rechtskräftige Urteile wegen Menschenhandel in der Schweiz betrafen in den letzten 10 Jahren Fälle von Arbeitsausbeutung?<br>- &nbsp;In welchen Branchen fand in diesen Fällen die Ausbeutung statt?</p>
  • Urteile wegen Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Straftatbestand «Menschenhandel» gemäss Artikel 182 des Strafgesetzbuchs (StGB) umfasst die folgenden Unterformen von Menschenhandel:</p><p>-&nbsp;zur sexuellen Ausbeutung,&nbsp;</p><p>-&nbsp;zur Ausbeutung der Arbeitskraft und&nbsp;</p><p>-&nbsp;zwecks Entnahme eines Körperorgans.&nbsp;</p><p>Im Zeitraum von 2013 bis 2024 belief sich gemäss Strafurteil-Statistik des Bundesamts für Statistik die Anzahl Strafurteile wegen «Menschenhandel» gemäss Artikel 182 StGB auf 108 – wobei die Strafurteilsstatistik früherer Jahre laufend um Urteile, die in Kraft treten, ergänzt wird. Es handelt sich somit nicht um eine definitive Zahl.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Differenzierung der Strafurteile nach den einzelnen Unterformen von Menschenhandel – also auch bei der Arbeitsausbeutung – ist indessen nicht möglich, da keine detaillierteren Daten vorliegen. Der nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel 2023-2027 sieht jedoch vor, dass in Zukunft die Strafurteile zu Menschenhandel nach der Art der Ausbeutung ausgewertet werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Bei den polizeilich registrierten Straftaten nach Artikel 182 des Strafgesetzbuchs hingegen liegen ab 2020 in der polizeilichen Kriminalstatistik Zahlen nach Ausbeutungsart vor. Im Zeitraum von 2020 bis 2024 belief sich die Anzahl polizeilich registrierter Straftaten von Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft auf 15 (2020), 40 (2021), 18 (2022), 23 (2023) und 27 (2024) also insgesamt 123 Straftaten. Eine weitere Aufschlüsselung auf einzelne Branchen wird in der Statistik nicht erhoben.&nbsp;</p><p>Die Statistiken des BFS erkennen jedoch nur die Fälle, bei denen eine Strafanzeige vorliegt. Das tatsächliche Ausmass ist schwierig zu schätzen: Bei Menschenhandel handelt es sich um ein Kontrolldelikt – je mehr ermittelt wird, umso mehr Fälle findet man. Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.</p>
    • <p>-&nbsp;&nbsp;Wie viele rechtskräftige Urteile wegen Menschenhandel in der Schweiz betrafen in den letzten 10 Jahren Fälle von Arbeitsausbeutung?<br>- &nbsp;In welchen Branchen fand in diesen Fällen die Ausbeutung statt?</p>
    • Urteile wegen Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft

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