Vorsicht vor Italiens angekündigter Verletzung der Abkommen mit der Schweiz

ShortId
25.7829
Id
20257829
Updated
22.09.2025 16:19
Language
de
Title
Vorsicht vor Italiens angekündigter Verletzung der Abkommen mit der Schweiz
AdditionalIndexing
08;2811;44;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zurzeit fehlen immer noch zahlreiche Details bezüglich der Anwendung dieser Abgabe an das italienische Gesundheitswesen («tassa sanitaria»), die im Dezember 2023 über das italienische Gesetz zum Budget 2024 eingeführt wurde. Auch seitens der Region Lombardei gibt es noch keine offizielle Ankündigung und noch keinen Rechtstext. Entsprechend ist die rechtliche Ausgestaltung der geplanten Abgabe der Region Lombardei weiterhin unklar. Die Schweiz hat Italien bereits auf die allfälligen kritischen Punkte im Zusammenhang mit einer möglichen Einführung hingewiesen. Der Bundesrat wird die Lage weiterhin aufmerksam beobachten. Sollte die «tassa sanitaria» letztlich als Kausalabgabe ausgestaltet werden, so würde diese nicht gegen das Grenzgängerabkommen von 2020 verstossen.</p>
  • <p>Im Juli hat die Region Lombardei angekündigt, die Erhebung der Gesundheitssteuer stehe unmittelbar bevor. Diese Abgabe ist nicht in kausaler Form ausgestaltet, sondern hat Steuercharakter: Vom Nettolohn der Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden mindestens 3&nbsp;Prozent erhoben. Infolgedessen steht sie im Widerspruch zu Artikel&nbsp;9 des bilateralen Abkommens.<br>Hat der Bundesrat die Absicht, unverzüglich bei den italienischen Behörden zu intervenieren, um diese Massnahme zu verhindern?<br>Wenn man zuwartet, lässt man zu, dass Italien das Abkommen verletzt, mit den entsprechenden negativen Folgen für die Unternehmen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.</p>
  • Vorsicht vor Italiens angekündigter Verletzung der Abkommen mit der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zurzeit fehlen immer noch zahlreiche Details bezüglich der Anwendung dieser Abgabe an das italienische Gesundheitswesen («tassa sanitaria»), die im Dezember 2023 über das italienische Gesetz zum Budget 2024 eingeführt wurde. Auch seitens der Region Lombardei gibt es noch keine offizielle Ankündigung und noch keinen Rechtstext. Entsprechend ist die rechtliche Ausgestaltung der geplanten Abgabe der Region Lombardei weiterhin unklar. Die Schweiz hat Italien bereits auf die allfälligen kritischen Punkte im Zusammenhang mit einer möglichen Einführung hingewiesen. Der Bundesrat wird die Lage weiterhin aufmerksam beobachten. Sollte die «tassa sanitaria» letztlich als Kausalabgabe ausgestaltet werden, so würde diese nicht gegen das Grenzgängerabkommen von 2020 verstossen.</p>
    • <p>Im Juli hat die Region Lombardei angekündigt, die Erhebung der Gesundheitssteuer stehe unmittelbar bevor. Diese Abgabe ist nicht in kausaler Form ausgestaltet, sondern hat Steuercharakter: Vom Nettolohn der Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden mindestens 3&nbsp;Prozent erhoben. Infolgedessen steht sie im Widerspruch zu Artikel&nbsp;9 des bilateralen Abkommens.<br>Hat der Bundesrat die Absicht, unverzüglich bei den italienischen Behörden zu intervenieren, um diese Massnahme zu verhindern?<br>Wenn man zuwartet, lässt man zu, dass Italien das Abkommen verletzt, mit den entsprechenden negativen Folgen für die Unternehmen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.</p>
    • Vorsicht vor Italiens angekündigter Verletzung der Abkommen mit der Schweiz

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