Verhüllungsverbot darf nicht mit Gesichtsmasken umgangen werden
- ShortId
-
25.7843
- Id
-
20257843
- Updated
-
22.09.2025 16:05
- Language
-
de
- Title
-
Verhüllungsverbot darf nicht mit Gesichtsmasken umgangen werden
- AdditionalIndexing
-
09;2831;28;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat nahm zu diesem Thema bereits Stellung in seiner Antwort vom 20.</span><span> </span><span>August 2025 auf die Interpellation 25.3563 Marchesi «Umgehung des Verhüllungsverbots mit Covid-Masken». </span></p><p><span> </span></p><p><span>zu Frage 1: Für die Umsetzung des Gesichtsverhüllungsverbots sind die Kantone zuständig. Der Bundesrat hat keine Daten zur Häufigkeit von Kontrollen in Tourismusregionen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>zu Frage 2: Die Ausnahmen vom Gesichtsverhüllungsverbot sind in Artikel 2 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 29. September 2023 über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG, SR 311.6) definiert. Masken zum Schutz vor Atemwegserkrankungen fallen unter die Ausnahme des Schutzes und der Wiederherstellung der Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 Bst. b BVVG). Ein ärztliches Attest wird nicht verlangt. Es wurde geprüft, ob ein solches vorgeschrieben werden soll. Der Bundesrat verzichtete darauf, weil Aufwand und Nutzen in einem grossen Missverhältnis stünden, die Echtheit und Aussagekraft von Attesten nur schwierig überprüfbar wäre und bei Gesichtsverhüllungen zum Schutz vor klimatischen Bedingungen (Art. 2 Abs. 2 Bst. d BVVG) auch kein Attest verlangt werden kann (vgl. BBl 2022 2668, Ziff. 5.4.3). </span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine missbräuchliche Berufung auf Ausnahmen wird nicht geschützt. Ob eine solche vorliegt, ist von den zuständigen kantonalen Behörden im konkreten Fall zu prüfen. </span></p></span>
- <p>Viele Touristinnen aus streng muslimischen Ländern umgehen das Verhüllungsverbot in der Schweiz, indem sie nebst dem Kopftuch eine Schutzmaske tragen. Dies allerdings nicht aus gesundheitlichen Gründen, sondern weil sie so das Verbot umgehen möchten. <br>1. Gibt es polizeiliche Kontrollen in den Tourismusregionen der Schweiz?<br>2. Wie kann der Gesetzesartikel vom Verhüllungsverbot angepasst werden, dass Gesichtsmasken nur auf Anordnung des Bundes oder eines Arztes in der Schweiz getragen werden dürfen?</p>
- Verhüllungsverbot darf nicht mit Gesichtsmasken umgangen werden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat nahm zu diesem Thema bereits Stellung in seiner Antwort vom 20.</span><span> </span><span>August 2025 auf die Interpellation 25.3563 Marchesi «Umgehung des Verhüllungsverbots mit Covid-Masken». </span></p><p><span> </span></p><p><span>zu Frage 1: Für die Umsetzung des Gesichtsverhüllungsverbots sind die Kantone zuständig. Der Bundesrat hat keine Daten zur Häufigkeit von Kontrollen in Tourismusregionen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>zu Frage 2: Die Ausnahmen vom Gesichtsverhüllungsverbot sind in Artikel 2 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 29. September 2023 über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG, SR 311.6) definiert. Masken zum Schutz vor Atemwegserkrankungen fallen unter die Ausnahme des Schutzes und der Wiederherstellung der Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 Bst. b BVVG). Ein ärztliches Attest wird nicht verlangt. Es wurde geprüft, ob ein solches vorgeschrieben werden soll. Der Bundesrat verzichtete darauf, weil Aufwand und Nutzen in einem grossen Missverhältnis stünden, die Echtheit und Aussagekraft von Attesten nur schwierig überprüfbar wäre und bei Gesichtsverhüllungen zum Schutz vor klimatischen Bedingungen (Art. 2 Abs. 2 Bst. d BVVG) auch kein Attest verlangt werden kann (vgl. BBl 2022 2668, Ziff. 5.4.3). </span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine missbräuchliche Berufung auf Ausnahmen wird nicht geschützt. Ob eine solche vorliegt, ist von den zuständigen kantonalen Behörden im konkreten Fall zu prüfen. </span></p></span>
- <p>Viele Touristinnen aus streng muslimischen Ländern umgehen das Verhüllungsverbot in der Schweiz, indem sie nebst dem Kopftuch eine Schutzmaske tragen. Dies allerdings nicht aus gesundheitlichen Gründen, sondern weil sie so das Verbot umgehen möchten. <br>1. Gibt es polizeiliche Kontrollen in den Tourismusregionen der Schweiz?<br>2. Wie kann der Gesetzesartikel vom Verhüllungsverbot angepasst werden, dass Gesichtsmasken nur auf Anordnung des Bundes oder eines Arztes in der Schweiz getragen werden dürfen?</p>
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