Identitätsdiebstahl im Aktivierungsprozess der unsicheren E-ID
- ShortId
-
25.7906
- Id
-
20257906
- Updated
-
22.09.2025 16:16
- Language
-
de
- Title
-
Identitätsdiebstahl im Aktivierungsprozess der unsicheren E-ID
- AdditionalIndexing
-
1236;04;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Grosse Teile des Quellcodes sind bereits öffentlich zugänglich. Grundsätzlich wird der Quellcode oder Teile davon veröffentlicht, ausser die Rechte Dritter oder sicherheitsrelevante Gründe würden dies ausschliessen oder einschränken. Ausnahmen müssen begründet werden. Dies entspricht den Vorgaben des EMBAG (Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur</span><span> </span><span>Erfüllung von</span><span> </span><span>Behördenaufgaben)) und des E-ID-Gesetzes.</span></p><p><span>Auch der Quellcode des Informationssystems zur Ausstellung und zum Widerruf der E</span><span>‑</span><span>ID wird noch vor der Inbetriebnahme veröffentlicht, mit Ausnahme jener Teile, bei denen Rechte Dritter oder sicherheitsrelevante Gründe dies ausschliessen. Dieses Informationssystem wird – wie die gesamte Vertrauensinfrastruktur – dem Bug-Bounty-Programm unterzogen.</span><span> </span></p></span>
- <p>- Ist der Bundesrat bereit, sämtliche technischen Komponenten der E-ID, der «Swiyu-App» und insbesondere die Komponente für den Identitätsprüfungsprozess sofort öffentlich zugänglich zu machen?<br>- Ist der Bundesrat bereit einen legalen Rahmen für «Friendly Hacker» zu schaffen, um die eklatanten Schwächen des Video-Ident-Verfahrens noch vor dem Abstimmungstermin vom 28. September 2025 aufzeigen zu können?</p>
- Identitätsdiebstahl im Aktivierungsprozess der unsicheren E-ID
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Grosse Teile des Quellcodes sind bereits öffentlich zugänglich. Grundsätzlich wird der Quellcode oder Teile davon veröffentlicht, ausser die Rechte Dritter oder sicherheitsrelevante Gründe würden dies ausschliessen oder einschränken. Ausnahmen müssen begründet werden. Dies entspricht den Vorgaben des EMBAG (Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur</span><span> </span><span>Erfüllung von</span><span> </span><span>Behördenaufgaben)) und des E-ID-Gesetzes.</span></p><p><span>Auch der Quellcode des Informationssystems zur Ausstellung und zum Widerruf der E</span><span>‑</span><span>ID wird noch vor der Inbetriebnahme veröffentlicht, mit Ausnahme jener Teile, bei denen Rechte Dritter oder sicherheitsrelevante Gründe dies ausschliessen. Dieses Informationssystem wird – wie die gesamte Vertrauensinfrastruktur – dem Bug-Bounty-Programm unterzogen.</span><span> </span></p></span>
- <p>- Ist der Bundesrat bereit, sämtliche technischen Komponenten der E-ID, der «Swiyu-App» und insbesondere die Komponente für den Identitätsprüfungsprozess sofort öffentlich zugänglich zu machen?<br>- Ist der Bundesrat bereit einen legalen Rahmen für «Friendly Hacker» zu schaffen, um die eklatanten Schwächen des Video-Ident-Verfahrens noch vor dem Abstimmungstermin vom 28. September 2025 aufzeigen zu können?</p>
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